…gemachten Kilometer spricht. Die zu berücksichtigenden Fahrtkosten errechnen sich daher wie folgt: | bisher geltend gemachte Kilometer | 14.337 | - Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte | 1.664 | - Sicherheitsabschlag | 500 | zu berücksichtigende Kilometer | 12.173 Multipliziert man die 12.173 km mit…
…6 EStG die Ansicht vertreten, dass die Kosten der Fahrt trotzdem mit dem Verkehrsabsetzbetrag und dem Pendlerpauschale abgegolten sind (LStR 2002 Rz 270a), wenn die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer auf dem Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte Kunden besucht. Nur zusätzliche Wegstrecken, die durch den Kundenbesuch…
…bei der Kleidung handle es sich nicht um typische Berufsbekleidung und die tatsächlichen Fahrtkosten seien nicht absetzbar. Ferner sei die Fahrtstrecke Wohnung Arbeitsstätte an weniger als vier Tagen im Kalendermonat zurückgelegt worden, weshalb - außer im Monat November - auch kein Pendlerpauschale zustehe. Mit fristgerecht am 23…
…Unser Mandant verfügt über kein Büro oder sonst irgendeinen Arbeitsplatz am Sitz des Dienstgebers. Die Fahrt nach ***2*** ist daher nicht als Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und somit nicht als Privatfahrt einzustufen. Wir beziehen uns dazu auf die Ausführungen in den Lohnsteuerrichtlinien, Rz 10736…
…Begründend führte das Finanzamt Waldviertel aus, dass der Bf. die Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung im Werkverkehr (ÖBB) zurücklege. Gegen den Einkommensteuerbescheid erhob der Bf. Beschwerde mit folgender Begründung: "Ich erhebe Einspruch und Beschwerde gegen die Arbeitnehmerveranlagung für das Jahr 2014. Da Benutzung der Öffentlichen Verkehrsmitteln…
…für das Ausmaß der betrieblich und privat gefahrenen Kilometer dar. Darin sind aber nicht nur die Dienstfahrten, sondern auch die Privatfahrten und Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte auszuweisen. Im vorliegenden Fall hat der Bf ein Fahrtenbuch, das mit der GPS Fleet Software erstellt wurde, vorgelegt…
…die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug gemäß § 2 Abs. 1 Z 1 Kraftfahrgesetz 1967 für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, gilt Folgendes: 1. Es ist ein Sachbezug von 2% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe), maximal…
…was im Umkreis der Arbeitsstätte mietbar gewesen wäre. Schließlich habe er einen Betrieb mit x.xxx Mitarbeitern und xxx Betriebsstätten übernehmen müssen. Zum damaligen Zeitpunkt sei keine günstigere Wohnung zu finden gewesen. Aufgrund der Übernahme der Geschäftsführung habe die Wohnungssuche rasch und ohne viel Zeitverlust…
…11.2009 hingewiesen worden: Darin wurde ad 1) im Wesentlichen ausgeführt, dass die Fahrtkosten /Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind … Die Fahrtkosten von der Wohnung in den eigenen Betrieb und zurück sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, eine Doppelabsetzung ist nicht möglich…
…Datum 7.5. eine Wochenkarte um 15 Euro für 7.-13.5. vorhanden. Bei 5 Werktagen und jedenfalls 10 Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte und einem FH-Termin bleibt auch hier eine Anerkennung von 10 % (zur Berechnung siehe schon oben zu 9.). 21. Parkgebühren, vgl. schon oben…
…In der Begründung wird ausgeführt, dass das große Pendlerpauschale nur zustehe, wenn die Benützung eines Massenbeförderungsmittels auf der Strecke Wohnung – Arbeitsstätte nicht möglich oder nicht zumutbar sei. Unzumutbarkeit läge vor, wenn bei einer einfachen Wegstrecke von mehr als 40 km eine Fahrzeit von 2,5…
…die nicht im Veranlagungszeitraum 2016 gezahlt worden seien, könnten daher nicht berücksichtigt werden. Die Fahrtstrecke Wohnung – Arbeitsstätte – Wohnung- sei mit dem Verkehrsabsetzbetrag und bei Zutreffen der Voraussetzungen mit dem Pendlerpauschale (sowie dem Pendlereuro) abgegolten. Es habe daher nur das Kilometergeld für die Mehrkilometer zum Kursort…
…Abs. 1 der dazu ergangenen „Sachbezugsverordnung“ lautet: Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für nicht beruflich veranlasste Fahrten einschließlich Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu benützen, dann ist ein Sachbezug von 1,5% der tatsächlichen Anschaffungskosten des Kraftfahrzeuges (einschließlich Umsatzsteuer und Normverbrauchsabgabe)…
…2*** ein Pendlerpauschale von EUR 2016,00 jährlich / EUR 168,00 monatlich und einen Pendlereuro von EUR 134,00 jährlich / EUR 11,17 monatlich bei mehr als 10 Fahrten Wohnung - Arbeitsstätte pro Monat und einer Fahrtzeit von 106 Minuten sowie einer Wegstrecke von 67 Kilometern…
…als bezüglich der samstags von der Wohnung der Bf zum WIFI durch die Bf unternommenen Fahrten entstandenen Kosten eine Qualifizierung als Werbungskosten erfolgte.es wurde darauf hingewiesen, dass die Kosten betreffend die Fahrtstrecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung mit dem Verkehrsabsetzbetrag und Pendlerpauschale abgegolten sind. In einem…
…ausbezahlt. Laut Aktenvermerk vom 29.11.2019 über ein Telefonat der Amtspartei mit der Firma B. handle es ich bei den 5.490,40 € steuerfrei ausbezahlten Fahrtkostenersätzen ausschließlich um Ersätze für Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte (Slowenien-C.). Ersetzt worden wären Kosten für die ÖBB 2…
…aber laut der vorgelegten Fahrtenbuchaufzeichnungen Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und retour geltend gemacht hat. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen Das BFG geht auf Grund des Aktes des Finanzamtes und den Ermittlungen im Zuge des Verfahrens beim BFG von nachstehendem Sachverhalt aus: Der…
…die Jahre 2010 – 2014 wie folgt ermittelt: | Tag der Überprüfung | Tage | km-Stand | km | km/ Tag | km/ Woche | davon privat (jährlich 6.000 km) | km/ Woche beruflich | km Wohnung - Arbeits-stätte und zurück | Anzahl mögl…
…Pauschbeträge berücksichtigt: Bei einer Fahrtstrecke von 20 km bis 40 km 696 Euro jährlich 40 km bis 60 km 1.356 Euro jährlich ... c) Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar…
…vom Bf.) vorgelegten Busfahrpläne für den Beschwerdezeitraum zeigen. Rechtliche Beurteilung: § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a)Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten…