…iSd § 2 EStG 1988 (Welteinkommen; Totalitätsprinzip) und zwar unabhängig davon, ob sie auch im Ausland besteuert werden (vgl. Doralt, EStG 9 , § 1 Tz 6). Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht endet bei Aufgabe des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes und beginnt mit dessen Begründung. Gemäß Art. 15 Abs…
…unbeschränkt einkommensteuerpflichtig jene natürlichen Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Die unbeschränkte Einkommensteuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte (§ 1 Abs. 2 zweiter Satz EStG 1988). Sie endet bei Aufgabe des Wohnsitzes bzw. des gewöhnlichen Aufenthaltes und beginnt…
…mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland - unabhängig von einem weiteren Wohnsitz im Ausland - grundsätzlich (Standortvermutung) anzunehmen ist, so ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur für die Dauer von einem Monat nach Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Der "ordentliche Wohnsitz" einer Person ist an…
… jedoch gilt ….. § 79. Das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, ist auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem Jahr in das Bundesgebiet…
…das Finanzamt die Beschwerdeführerin, zu folgendem Sachverhalt schriftlich Stellung zu nehmen: "Im Zuge einer polizeilichen Kontrolle am 25.08.2011 wurde festgestellt, dass Sie einen PKW mit dem ausländischen Kennzeichen P1 (PL) im Inland verwenden. Da Ihr Wohnsitz in X. ist, gilt die gesetzliche Vermutung…
… 82 Abs. 8 KFG bei Verwendung durch eine Person mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland - unabhängig von einem weiteren Wohnsitz im Ausland - grundsätzlich (Standortvermutung) anzunehmen ist, so ist die Verwendung ohne inländische Zulassung nur für die Dauer von einem Monat nach Einbringung in das…
…gegen die Aufgabe des ausländischen Wohnsitzes sprechen würden (vor allem unter dem Aspekt, dass die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis nur befristet ausgestellt worden wäre). Die Möglichkeit der täglichen Rückfahrt werde aus logischen Gründen nicht weiter begründet. Die angeführten Kosten würden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Ort…
…der Ansässigkeit im Inland, die Voraussetzung für die Anwendung der Kleinunternehmerbefreiung ist, eine Anpassung erfolgen, dass nur Unternehmer, die ihr Unternehmen im Inland betreiben, die Steuerbefreiung in Anspruch nehmen können. Folglich kann aufgrund des Innehabens eines Wohnsitzes in Österreich, wenn das Unternehmen im Ausland betrieben…
…hervorgeht, dass der Bf. sowohl im Inland als auch im Ausland über einen Wohnsitz verfügt. Das Finanzamt konnte daher völlig zu Recht davon ausgehen, dass der Bf. in den beschwerdegegenständlichen Jahren (auch) im Inland über einen Wohnsitz verfügt hat. Dabei ist es auch nicht schädlich…
…gemeinsamen Wohnsitz dort haben, wo die Familie wohnt (vgl. VwGH 11.12.1978, 2019/78). Hält sich der Ehegatte aus beruflichen oder sonstigen Gründen langfristig im Ausland auf und lassen auch die Umstände auf keine dauernde Trennung schließen, dann behält der Ehegatte den Wohnsitz bei…
…der Bf von März 2011 bis September 2012 die tatsächliche Verfügungsmacht über seine Eigentumswohnung in Österreich und damit einen Wohnsitz im Inland gehabt habe. Bei kurzfristigen Auslandsaufenthalten (im Ausmaß von weniger als zwei Jahren) sei daher in der Regel von keiner Verlagerung des Mittelpunktes der…
…eines Mehraufwandes nicht möglich. Im Vorlagebericht hielt das Finanzamt u.a. noch fest, dass als "Wohnort" der Familienwohnsitz gelte, an dem der Unterhaltsberechtigte die Möglichkeit hat, an der familiären Haushaltsführung und Verpflegung teilzunehmen (VwGH 31.5.2000, 2000/13/0075). Liege der Wohnsitz im Ausland…
…gab der Bf. eine Schweizer Adresse als Wohnsitz an. Mit Bescheid vom 19.01.2017 erfolgte die Einkommensteuerveranlagung 2015. Das Finanzamt begründete die inländische Besteuerung der im Ausland erzielten Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit unter Anrechnung der in der Schweiz einbehaltenen Quellensteuern damit, dass keine auf…
…Personen, die im Inland einen Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthalt, unbeschränkt steuerpflichtig. Die unbeschränkte Steuerpflicht erstreckt sich auf alle in- und ausländischen Einkünfte. Der Begriff Wohnsitz im Sinne der vorzitierten Vorschrift richtet sich nach § 26 Abs.1 BAO. Danach hat jemand einen Wohnsitz dort, wo…
…Herr XX bereits mit Beginn seines Studiums an der Universität Graz im Jahr 1995 den elterlichen Wohnsitz verlassen und ist nach Graz übersiedelt. Da er gerade in den ersten Jahren seines Studiums mehrmals übersiedelt ist bzw. mehrere Auslandsaufenthalte absolviert hat (Sommer 1998: zwei Monate Finnland…
…die Weiterleitung seiner Beschwerde an das Bundesfinanzgericht informiert. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: 1. Sachverhalt Das Bundesfinanzgericht hat folgenden Sachverhalt festgestellt: Der Beschwerdeführer hat seinen Wohnsitz im Inland. Er ist verheiratet. Im Beschwerdezeitraum 2023 war er bei der ***1***, ***2***, ***3*** beschäftigt und erzielt Einkünfte…
…keine Kinder. … 8. Stellen Sie Ihre Wohnverhältnisse in Österreich und im Ausland dar …: Antwort: Ich wohne im Haus meiner Mutter. Das Objekt befindet sich in A-Ort1-Nr1. Ich selbst habe in Deutschland keinen Wohnsitz. … 10. Welche Tätigkeit üben Sie in Österreich…
…Lt. Infoblatt des Bundesamtes für Gesundheit der Schweizerischen Eidgenossenschaft müssen Personen mit Wohnsitz im Ausland, die in der Schweiz arbeiten, grundsätzlich eine Krankenversicherung in der Schweiz abschließen. Es wurde jedoch ua. mit Österreich eine Sondervereinbarung getroffen, damit sich diese Personen im Wohnland versichern können (Optionsrecht)…
…Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Gemäß § 79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger…
…Zu Spruchpunkt I. (Stattgabe) Gemäß § 79 KFG 1967 ist das Verwenden von Kraftfahrzeugen und Anhängern mit ausländischem Kennzeichen, die keinen dauernden Standort im Bundesgebiet haben, auf Straßen mit öffentlichem Verkehr unbeschadet zollrechtlicher und gewerberechtlicher Vorschriften nur zulässig, wenn die Fahrzeuge vor nicht länger als einem…