…wird der Wohnsitz der Mutter mit "X 143" angegeben. In der Beschwerdevorentscheidung vom 28.05.2019 wurde die Beschwerde als unbegründet mit folgender Begründung abgewiesen: "Voraussetzung für die Anerkennung von Kosten für die doppelte Haushaltsführung ist die Begründung eines zweiten eigenständigen Hausstandes am jeweiligen Beschäftigungsort.…
…wenn der zweite Wohnsitz (Doppelwohnsitz) beruflich bedingt ist (VwGH 29.1.1998, 96/15/0171). Um von einer "beruflichen Bedingtheit" ausgehen zu können, muss für Zwecke der hier gebotenen Abgrenzung den Kosten der Lebensführung die Wohnung am Beschäftigungsort ausschließlich oder fast ausschließlich als Unterkunft (bzw…
…die Lebensführung gilt, selbst wenn sie die wirtschaftliche oder gesellschaftliche Stellung des Steuerpflichtigen mit sich bringt und sie zur Förderung des Berufes oder der Tätigkeit des Steuerpflichtigen erfolgen. Aufwendungen für Familienheimfahrten eines Arbeitnehmers vom Wohnsitz am Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz sind im Rahmen der durch § 20…
…werden. Gem. § 20 Abs.1 Z 2 lit.e EStG 1988 dürfen bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeitsort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie den auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogenen höchsten in § 16 Abs.1…
…am Beschäftigungsort hatte, insoweit entgegengetreten, als er vorbrachte, dass er auch im Jahr 2017 eine Unterkunft des Arbeitgebers genutzt hat, allerdings ohne schriftliche Vereinbarung und ohne Nachweis von Kosten. Das Bundesfinanzgericht muss daher davon ausgehen, dass der Bf am Beschäftigungsort über keinen eigenen haushaltsführenden Wohnsitz…
…werde anhand der Aktenlage am Beschäftigungsort angenommen. Laut dem in ungarischer Sprache eingebrachten "Grundbuchsauszug" sei der Beschwerdeführer nicht Eigentümer der Wohnung. Ebenso sei keine gemeinsame Meldebestätigung eingebracht worden. Weiters scheine auf dem eingebrachten Formular E 401 unter den Bemerkungen ein anderer Wohnsitz/Aufenthalt in Ungarn…
…bloß eines Zimmers am Familienwohnsitz für eigene Wohnbedürfnisse, wobei die möglichen Einnahmen aus der teilweisen Vermietung für die Finanzierung der Miete am Beschäftigungsort hätten dienen können. Auch ein Leerstand des Gebäudes in ***3*** wäre eine Alternative gewesen. Ein lediger Steuerpflichtiger kann nämlich mehrere Wohnsitze haben…
…zumutbar war, sondern eine solche auch tatsächlich statt gefunden hat. Da der Familienwohnsitz im berufungsverfangenem Jahr am (gemeinsamen) Beschäftigungsort der Bf. sowie ihres Gatten im Inland lag, war die Berücksichtigung von Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten an den weiteren Wohnsitz in Adr, Slowenien schon…
…I Nr. 52/2009 bzw. Nr. 53/2013 dürfen bei den einzelnen Einkünften die Kosten der Fahrten zwischen Wohnsitz am Arbeits-(Tätigkeits-)ort und Familienwohnsitz (Familienheimfahrten), soweit sie das auf die Dauer der auswärtigen (Berufs-)Tätigkeit bezogene höchste Pendlerpauschale (§ 16 Abs. 1 Z 6 c…
…Lediglich unvermeidbare Mehraufwendungen, die dem Abgabepflichtigen dadurch erwachsen, dass er am Beschäftigungsort wohnen muss und ihm die Verlegung des (Familien)Wohnsitzes an den Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum (Familien)Wohnsitz, sind als beruflich bzw. betrieblich bedingte Mehraufwendungen bei jener…
…unbeachtlich, ob am Familienwohnsitz eine eigene Wohnung vorliegt oder nicht. Da im Fall kein Wohnsitz am Beschäftigungsort vorliegt, sind die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nicht gegeben. Die Kosten für die Mehraufwendungen, die dem Beschwerdeführer dadurch erwachsen sind, dass er am Beschäftigungsort nächtigen muss, sind…
…der Beschwerdeführer musste sich niemals (allenfalls geringe Unterbrechung 2011/2012) von seinem (Familien-)Wohnsitz in Q wegbewegen, um seiner Arbeit nachzugehen. Er hatte seinen Wohnort unverändert am Beschäftigungsort. Soweit er offenbar den Wegzug seiner Lebensgefährtin im Jahr 2006 nach A als Verlegung des Familienwohnsitzes interpretiert…
…der der allgemeinen Lebenserfahrung widersprechen würde, einen gemeinsamen Wohnsitz von Eheleuten nicht als Familienwohnsitz gelten zu lassen). Zu den Kosten für Familienheimfahrten ist festzuhalten: Grundsätzlich sind die Aufwendungen für Familienheimfahrten des Steuerpflichtigen vom Wohnsitz am Beschäftigungsort zum Familienwohnsitz dann Werbungskosten, wenn die Voraussetzungen einer beruflich…
…15/0047). Wird erstmals (zB nach langjähriger Trennung und nunmehriger Wiedervereinigung der Partner) ein gemeinsamer Wohnsitz am Beschäftigungsort des einen Partners gegründet und muss der andere Partner, weil er seine bisherige Erwerbstätigkeit beibehält, auch seinen bisherigen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom neuen Familienwohnsitz beibehalten…
…übereinstimmender Ansicht von Lehre und Rechtsprechung, auch für Alleinstehende, und zwar schon allein deshalb, weil die Beschaffung eines Wohnsitzes am Beschäftigungsort sowie die Auflösung des bisherigen (Familien-)Wohnsitzes üblicherweise eine bestimmte Zeit in Anspruch nehmen (vgl. VwGH 18.12.1997, 96/15/0259; Quantschnigg/Schuch…
…der vorliegenden Sachverhaltsgegebenheiten (durchgängiges Dienstverhältnis des Bf. in Liechtenstein zum gleichen Dienstgeber seit 1999 bis zur Pensionierung, regelmäßig von Liechtenstein erteilte Aufenthaltsbewilligungen und Wohnsitz am Beschäftigungsort in der vom Dienstgeber zur Verfügung gestellten Eigentumswohnung, Meldung des Bf. laut ZMR vom 23.10.2000 bis 13…
…Wohnung am Beschäftigungsort bei Verlegung des Familienwohnsitzes an einen auswärtigen Ort nicht beruflich veranlasst sei. Werde aber erstmals ein gemeinsamer Familienwohnsitz am Beschäftigungsort des einen (Ehe)Partners gegründet und der andere (Ehe)Partner müsse, weil er seine bisherige Erwerbstätigkeit beibehält, auch seinen bisherigen Wohnsitz außerhalb…
…und damit eindeutig unter der festgelegten Grenze. Auch ist eine Rückkehr an den Familienwohnsitz bzw. Aufgabe des Wohnsitzes am Beschäftigungsort noch offen. In der erwähnten Beantwortung des Ergänzungsansuchens wurde dargelegt, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes auch deshalb nicht möglich sei, da der Ehemann der AbgPfl…
…wenn unvermeidbare Kosten einem Steuerpflichtigen dadurch entstehen, dass er am Arbeits- (Tätigkeits-)ort wohnen muss und ihm die Verlegung des (Familien )Wohnsitzes an diesen Beschäftigungsort ebenso wenig zugemutet werden kann wie die tägliche Rückkehr zum (Familien-)Wohnsitz, können diese nach der zur so genannten " doppelten…
…Erwerbstätigkeit beibehält, auch seinen bisherigen Wohnsitz außerhalb der üblichen Entfernung vom neuen Familienwohnsitz beibehalten, liegt ab diesem Zeitpunkt eine beruflich veranlasste doppelte Haushaltsführung vor (VwGH 26.7.07, 2006/15/0047). Bei Prüfung der Zumutbarkeit einer Wohnsitzverlegung wird der Eignung der Wohnmöglichkeit am Beschäftigungsort, dem…