… 67 Abs. 4 EStG würde ein Ablösungsbetrag nicht nur von Witwer- oder Witwenpensionen, sondern auch die Ablösung von Pensionen des unmittelbar Anspruchsberechtigten dem Lohnsteuersatz von 6% unterliegen. Diese Rechtsansicht würde auch der Verwaltungsgerichtshof in seinem Erkenntnis 2015/13/0020 - 5 vom 26.4.2017 vertreten…
… 67 Abs 4 EStG. In dieser Gesetzesstelle werde die Besteuerung der Abfertigung von Witwer- oder Witwenpensionen geregelt und im Endeffekt die Anwendung des begünstigten Steuersatzes von 6% normiert. Der letzte Satz des Abs 4 laute: "Diese Bestimmungen sind auch anzuwenden - auf Abfindungen im Sinne des…
…versteuern. (4) Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet werden, wird so berechnet, daß die auf die letzte laufende Witwer- oder Witwenpension entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird…
…versteuern. (4) Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet werden, wird so berechnet, daß die auf die letzte laufende Witwer- oder Witwenpension entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird…
…versteuern. (4) Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet werden, wird so berechnet, dass die auf die letzte laufende Witwer- oder Witwenpension entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird…
… 67 Abs. 4 EStG 1988 lautet in der für das Streitjahr 2014 maßgeblichen Fassung auszugsweise (und insoweit auch in der derzeit geltenden Fassung): "(4) Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet…
…folgt gelautet: "Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet werden, wird so berechnet, daß die auf die letzte laufende Witwer- oder Witwenpension entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird…
…folgt geregelt: "Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet werden, wird so berechnet, daß die auf die letzte laufende Witwer- oder Witwenpension entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird…
…die auch eine Hinterbliebenenpension vorsehen, sind die Verpflichtungen gegenüber den Hinterbliebenen in die versicherungsmathematische Berechnung einzubeziehen. Die Berechnung der Anwartschaften auf Witwenpensionen kann unter Zugrundelegung entweder der individuellen Gegebenheiten oder statistischer Wahrscheinlichkeitswerte (Verheiratungswahrscheinlichkeit, statistischer Altersunterschied von Ehegatten) erfolgen. Bei Vorliegen weniger und im einzelnen hoher…
…2012 lautet: "Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet werden, wird so berechnet, daß die auf die letzte laufende Witwer- oder Witwenpension entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird…
…versteuern. (4) Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet werden, wird so berechnet, dass die auf die letzte laufende Witwer- oder Witwenpension entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird…
…sind, dient der Ermittlung der voraussichtlichen Laufzeit, die ja bei einer Pensionszusage auf Lebenszeit nicht feststeht, sowie der Berücksichtigung allfälliger Anwartschaften auf Witwenpensionen. Es ist daher kein sachlicher Grund erkennbar, der unterschiedliche Abzinsungssätze für Pensionsrückstellungen einerseits und sonstige Rückstellungen mit langer Laufzeit rechtfertigen könnte" (Novacek…
…2012) lautet: "Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet werden, wird so berechnet, daß die auf die letzte laufende Witwer- oder Witwenpension entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird…
…versteuern. (4) Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet werden, wird so berechnet, daß die auf die letzte laufende Witwer- oder Witwenpension entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird…
…Mai 2019, RV/1100113/2017, verwiesen und darüber hinaus dargelegt, dass es keine Vergleichbarkeit zwischen der Ablösung von Witwer- und Witwenpensionen auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften bzw. auf Grund von Satzungen von Versorgungseinrichtungen der Kammern der selbständig Erwerbstätigen iSd § 67 Abs. 4 erster Teilstrich…
…EStG 1988 vor. Die Bestimmung über Pensionsablösen gemäß § 67 Abs 4 EStG 1988 regelte ursprünglich nur die begünstigte Besteuerung der Abfertigung von Witwer- oder Witwenpensionen aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften im Falle der Wiederverehelichung, wobei nach Ansicht der Lehre die steuerliche Begünstigung nur zu gewähren…
…zufließen) lautet: "Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet werden, wird so berechnet, daß die auf die letzte laufende Witwer- oder Witwenpension entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird…
…EStG 1988 vor. Die Bestimmung über Pensionsablösen gemäß § 67 Abs 4 EStG 1988 regelte ursprünglich nur die begünstigte Besteuerung der Abfertigung von Witwer- oder Witwenpensionen aufgrund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften im Falle der Wiederverehelichung, wobei nach Ansicht der Lehre die steuerliche Begünstigung nur zu gewähren…
…1988 idgF wird die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, die auf Grund bundes- oder landesgesetzlicher Vorschriften aus dem Grunde der Wiederverehelichung geleistet werden, so berechnet, dass die auf die letzte laufende Witwer- oder Witwenpension entfallende tarifmäßige Lohnsteuer mit der gleichen Zahl vervielfacht wird…
… 3 Abs. 1 Z 10 und 11, werden auf das Jahressechstel nicht angerechnet. (3) Die Lohnsteuer von Abfertigungen, …. (4) Die Lohnsteuer von Abfertigungen der Witwer- oder Witwenpensionen, … (5) Von dem Urlaubsentgelt oder der Abfindung gemäß den §§ 8 bis 10 des Bauarbeiter-Urlaubs- und…