…des Verfahrens das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht der antragstellenden Person zu beurteilen ist (vgl VwGH 23.3.2022, Ra 2021/15/0100, mwN). Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen. Gemeint sind also Tatsachen oder Beweismittel…
…sollen, bestimmt bei der Wiederaufnahme auf Antrag die betreffende Partei durch das Vorbringen im Wiederaufnahmeantrag (VwGH 7.11.2022, Ra 2021/15/0073 mwN). Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen. Gemeint sind also Tatsachen oder Beweismittel, die…
…Ra 2014/15/0058) ergeben würde, dass die Antragswiederaufnahme (Neuerungstatbestand) tatbestandmäßig voraussetzt, dass die geltend gemachten Tatsachen oder Beweismittel dem Antragsteller im abgeschlossenen Verfahren noch nicht bekannt waren. Anderenfalls sei der Wiederaufnahmeantrag aus Rechtsgründen abzuweisen (§ 303 BAO idF FVwGG 2012). Aus dem klaren Wortlaut des …
…vorhanden waren, aber erst später hervorgekommen sind (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen sind". Aus dem insoweit klaren Wortlaut des §…
…abgeschlossenes Verfahren kann auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) der Bescheid durch eine gerichtlich strafbare Tat herbeigeführt oder sonstwie erschlichen worden ist, oder b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) der Bescheid von Vorfragen…
…erst später hervorgekommen sind (nova reperta). Später entstandene Umstände (nova producta) sind keine Wiederaufnahmsgründe. Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen sind". Aus dem insoweit klaren Wortlaut des § 303 Abs…
…b BAO ("... kann ein durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren auf Antrag einer Partei oder von Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind ...") an. Die belangte Behörde führte in Folge ein Mängelbehebungsverfahren durch [BFG-Akt OZ 9, Mängelbehebungsauftrag]. Nach Ansicht…
…abweisenden Bescheid, mit dem es den „Antrag“ des Bf „betreffend Wiederaufnahme der Einkommensteuerberechnung 2006 – 2009“ abwies. In der Begründung verwies es zunächst auf die gesetzlichen Formalvoraussetzungen für einen Wiederaufnahmeantrag wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel. Die Wiederaufnahme diene nicht dazu, die Folgen einer unzutreffenden rechtlichen…
…Amts wegen wiederaufgenommen werden, wenn a) [...] b) Tatsachen oder Beweismittel im abgeschlossenen Verfahren neu hervorgekommen sind, oder c) [...], und die Kenntnis dieser Umstände allein oder in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (2) Der Wiederaufnahmsantrag hat…
…Wiederaufnahme von Amts wegen die für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (vgl. VwGH vom 14. Mai 1991, 90/14/0262). 23 Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat sohin - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen…
…Wiederaufnahme von Amts wegen die für die Entscheidung über die Wiederaufnahme zuständige Behörde (vgl. VwGH vom 14. Mai 1991, 90/14/0262). 23 Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat sohin - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel "neu hervorgekommen…
…Wiederaufnahmeantrag (VwGH 07.11.2022, Ra 2021/15/0073; BFG 13.11.2025, RV/7104260/2024). Aufgrund der einheitlichen Judikatur des VwGH ist für einen Antrag auf Wiederaufnahme gemäß § 303 Abs 1 lit b BAO (wie gegenständlich) erforderlich, dass für den Antragsteller Tatsachen oder Beweismittel…
…und die Begründung verwiesen. 2. Antrag auf Wiederaufnahme des Verfahrens Mit Schriftsatz vom 27.02.2015 stellte die Beschwerdeführerin einen Antrag auf Wiederaufnahme des Abgabenfestsetzungsverfahrens wegen neu hervorgekommener Tatsachen, mit der Begründung, dass ihr eine neue, bisher unbekannte Tatsache und entsprechende Beweismittel, die geeignet seien…
…Verfahrens nur zulässig, wenn der Wiederaufnahmeantrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht ist. Zweck der Wiederaufnahme wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismitteln ist die Berücksichtigung von bisher unbekannten, aber entscheidungswesentlichen Sachverhaltselementen (vgl. Ritz, BAO, 5. Aufl., § 303 Tz 24). Gemeint sind also Tatsachen, die zwar im…
…15/0006, mwN; VwGH 24.10.2019, Ra 2018/15/0097). Im Fall eines Antrags auf Wiederaufnahme wegen neu hervorgekommener Tatsachen oder Beweismittel hat der Antrag insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel neu hervorgekommen sind. Aus dem Wortlaut des § 303 Abs. 1…
…Wiederaufnahmeantrag vom 16.7.2018 der Umstand, dass die A GmbH im Jahr 2018 aufgelöst worden sei und dass daher die Zahlungen an die Bank nunmehr als Werbungskosten bei den Einkünften aus der Vermietung und Verpachtung abgezogen werden könnten, angeführt. Die Tatsache oder das Beweismittel…
…notwendig erachtet. Im Wiederaufnahmeantrag vom 19. Jänner 2016 werde (nur) das Vorliegen neuer Tatsachen bzw. Beweismittel iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO behauptet. Zweck der Wiederaufnahme wegen Neuerungen sei die Berücksichtigung bisher unbekannter, aber entscheidungswesentlicher Sachverhaltselemente. Gemeint seien also Tatsachen oder Beweismittel, die zwar…
…Zeitpunkt des Verfahrens bestanden haben, aber weder der Behörde noch der Antragstellerin bekannt waren." Strittig ist, ob der Antrag des Bf. auf Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Haftung wegen behaupteter neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel (Neuerungstatbestand im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO) mit…
…Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Haftung wegen behaupteter neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel (Neuerungstatbestand im Sinne des § 303 Abs. 1 lit. b BAO) mit dem gegenständlichen Bescheid zu Recht abgewiesen wurde. Dazu bringt der Bf. vor, es würden sehr wohl neue Tatsachen nach Erlassung des Haftungsbescheides…
…0058) aus, dass ein Wiederaufnahmeantrag auch nach dem FVwGG 2012 die Bezeichnung der Umstände, auf die derAntrag gestützt wird, zu enthalten hat. "Ein Antrag auf Wiederaufnahme hat sohin - bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen - insbesondere die Behauptung zu enthalten, dass Tatsachen oder Beweismittel, neu hervorgekommen sind…