…Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Im vorliegenden Fall handelt es sich nicht um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung. Eine Wiederaufnahme des Verfahrens und die Neufestsetzung der Einkommensteuer infolge der Übermittlung eines weiteren Lohnzettels ergibt sich aus den dargestellten Normen…
…2024 übermittelte die Österreichische Gesundheitskasse (ÖGK) einen weiteren Lohnzettel betreffend den Bf. für das Jahr 2023. Das FA nahm mit Bescheid vom 26.4.2024 das Verfahren betreffend Einkommensteuer 2023 nach § 303 BAO wieder auf und begründete die Wiederaufnahme mit der Übermittlung eines neuen Lohnzettels…
…noch war dem Finanzamt die Höhe der von diesem Unternehmen bezogenen Einkünfte bekannt. Erst durch die (im Zuge einer Lohnsteuerprüfung erfolgte) Übermittlung des weiteren Lohnzettels erlangte die Abgabenbehörde davon Kenntnis, sodass es sich bei diesen Lohnzetteldaten um neu hervorgekommene Tatsachen handelt, die eine Wiederaufnahme des…
…der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens zu beurteilen, ob Tatsachen neu hervorgekommen sind. Wurden der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides noch nicht sämtliche Lohnzettel des Abgabepflichtigen für das betreffende Kalenderjahr übermittelt, so stellt die spätere erstmalige Übermittlung eines weiteren Lohnzettels einen tauglichen Wiederaufnahmsgrund…
…der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens zu beurteilen, ob Tatsachen neu hervorgekommen sind. Wurden der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides noch nicht sämtliche Lohnzettel des Abgabepflichtigen für das betreffende Kalenderjahr übermittelt, so stellt die spätere erstmalige Übermittlung eines weiteren Lohnzettels einen tauglichen Wiederaufnahmsgrund…
…der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens zu beurteilen, ob Tatsachen neu hervorgekommen sind. Wurden der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides noch nicht sämtliche Lohnzettel des Abgabepflichtigen für das betreffende Kalenderjahr übermittelt, so stellt die spätere erstmalige Übermittlung eines weiteren Lohnzettels einen tauglichen Wiederaufnahmsgrund…
…der Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens zu beurteilen, ob Tatsachen neu hervorgekommen sind. Wurden der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides noch nicht sämtliche Lohnzettel des Abgabepflichtigen für das betreffende Kalenderjahr übermittelt, so stellt die spätere erstmalige Übermittlung eines weiteren Lohnzettels einen tauglichen Wiederaufnahmsgrund…
…Verfügung der Wiederaufnahme des Verfahrens zu beurteilen, ob Tatsachen neu hervorgekommen seien. Seien der Abgabenbehörde zum Zeitpunkt der Erlassung des Erstbescheides noch nicht sämtliche Lohnzettel des Abgabepflichtigen für das betreffende Kalenderjahr übermittelt worden, so stelle die spätere erstmalige Übermittlung eines weiteren Lohnzettels einen tauglichen Wiederaufnahmegrund…
…noch aus der Begründung zum Einkommensteuerbescheid. Zu den Beschwerdegründen verweise der Beschwerdeführer auf die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenates Innsbruck vom 01.03.2012 zu Geschäftszahl (kurz: GZ) RV/0553-I/11. Dieser Entscheidung liege ebenfalls die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen Übermittlung eines berichtigten Lohnzettels zugrunde…
…Das Finanzamt hat daher zu Recht gleichzeitig mit dem die Wiederaufnahme verfügenden Bescheid vom 27. Oktober 2016 einen neuen Sachbescheid hinsichtlich der Einkommensteuer 2015 erlassen, in welchem die Einkommensteuerbemessungsgrundlage auf Grund des übermittelten weiteren Lohnzettels der X GmbH für den Zeitraum vom 1.9.2015…
…Veranlagung antragsgemäß. Infolge der Übermittlung eines weiteren Lohnzettels erfolgte die automatische Wiederaufnahme des Verfahrens und erging ein neuer Erstbescheid. In der Beschwerde gegen diesen neuen Erstbescheid brachte die Bf vor, sie habe weitere Belege gefunden habe und reiche diese nunmehr nach. Sie machte im Rahmen…
…in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte bedarf keiner weiteren Erörterung. Ermessen: Die Verfügung der Wiederaufnahme liegt im Ermessen (Ritz, BAO6, § 303 Tz 62 mwN). Entscheidungen, die die Abgabenbehörden nach ihrem Ermessen zu treffen haben (Ermessensentscheidungen…
…des VwGH folgend unerheblich, dass die Behörde die Ansicht vertreten hat, die Übermittlung eines neuen Lohnzettels stelle eine neu hervorgekommene Tatsache dar, die die Wiederaufnahme des Verfahrens rechtfertige. Auch diese nach außen in Erscheinung tretenden Bescheide, die dem BF zugegangen sind, wurden ihm gegenüber wirksam…
…Eine weitere Begründung gibt es zur Wiederaufnahme nicht. In allen drei Einkommensteuerbescheiden sind die Bezüge aus dem Vorteil aus dem Dienstverhältnis als steuerpflichtige Bezüge erfasst und werden sie nochmals unter den bezugsauszahlenden Stellen angeführt. Die Lohnzettel aufgrund der Lohnsteuerprüfung der ehemaligen Dienstgeberin wurden erst nach…
…Wiederaufnahmegrund relevierte Übermittlung neuer Lohnzettel - solche wurden vom ehemaligen Dienstgeber des Bf (BM) dem Finanzamt zugeleitet - für sich betrachtet keine neue Tatsache bzw. kein neues Beweismittel darstelle. In der Folge verfügte das Finanzamt neuerlich eine Wiederaufnahme des Verfahrens, wobei als Wiederaufnahmegrund das erst nach Ergehen…
…In der vorliegenden Wiederaufnahme vom 17. Juli 2023 werde die Übermittlung eines berichtigten oder neuen Lohnzettels als Wiederaufnahmegrund genannt. Dieser Lohnzettel habe somit zum Zeitpunkt als der ursprüngliche Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2018 erlassen worden sei, noch nicht existiert und gelte daher nicht als neu…
…oder neuer Lohnzettel übergeben. Diesbezüglich wurde ausdrücklich mit dem Arbeitgeber Kontakt gehalten, und hat dieser erklärt, nie einen berichtigten oder neuen Lohnzettel übermittelt zu haben. Die Begründung ist daher falsch und auch rechtswidrig. Gemäß § 304 BAO ist nach Eintritt der Verjährung eine Wiederaufnahme des Verfahrens…
…wurden seitens des BMLV im Jahr 2019 für die Jahre 2013-2015 Lohnzettel nach § 84 EStG 1988 ausgestellt. Das FA führte am 16.05.2019 (betreffend das Jahr 2013) bzw. am 17.05.2019 (betreffend die Jahre 2014 und 2015) eine Wiederaufnahme der Einkommensteuerverfahren gemäß …
…der Beschwerdevorentscheidung nicht nachholbar. Der berichtigte Lohnzettel, der nach Ergehen des Erstbescheides am 06.04.2017 an das Finanzamt übermittelt wurde, ist ein nachträglich entstandenes Beweismittel (nova producta), das für sich allein eine Wiederaufnahme nicht rechtfertigt. Zur weiteren Veranschaulichung wird auf den in SWK 12…
…das Jahr 2010 erklärungsgemäß festgesetzt (eine bezugsauszahlende Stelle und Sonderausgaben). Nach Wiederaufnahme des Verfahrens wurde die Einkommensteuer 2010 mit Bescheid vom 8. Juni 2015 neu festgesetzt. Die Wiederaufnahme wurde damit begründet, dass dem Finanzamt auf Grund eines neuen Lohnzettels erst nachträglich Umstände bekannt geworden seien…