…hat, nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Unter Sache ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Die…
…hat, nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Unter Sache ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Die…
…1 genannten Fälligkeitstag. Die selbstzuberechnende Steuer ist spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. (4) Die Parteienvertreter haften für die Entrichtung der selbstberechneten Steuer. § 201 BAO lautet: „(1) Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an oder gestatten sie dies, so kann nach Maßgabe…
…1 genannten Fälligkeitstag. Die selbstzuberechnende Steuer ist spätestens am Fälligkeitstag zu entrichten. (4) Die Parteienvertreter haften für die Entrichtung der selbstberechneten Steuer. § 201 BAO lautet: „(1) Ordnen die Abgabenvorschriften die Selbstberechnung einer Abgabe durch den Abgabepflichtigen an oder gestatten sie dies, so kann nach Maßgabe…
…wäre, wenn diese ihren abgabenrechtlichen Verpflichtungen rechtzeitig und vollständig nachgekommen wäre. Die Bf. hätte jedenfalls, auch wenn sie von der - im Übrigen irrigen - Ansicht ausgegangen ist, auf Grund einer Vereinbarung mit der B. GmbH im Innenverhältnis nicht die gesamten selbstzuberechnende Glücksspielabgaben entrichten zu müssen, die…
…hat, nur die Wiederaufnahme aus den vom Finanzamt herangezogenen Gründen, also jene wesentlichen Sachverhaltsmomente, die das Finanzamt als Wiederaufnahmegrund beurteilt hat. Unter Sache ist in diesem Zusammenhang die Angelegenheit zu verstehen, die den Inhalt des Spruches des Bescheides der Abgabenbehörde erster Instanz gebildet hatte. Die…
…der Abgabenbehörde erster Instanz ersatzlos beheben (VwGH 19.09.2007, 2004/13/0108). Da verfahrensgegenständlich die Bestimmung des § 201, Abs 2, Z 3 BAO und in weiterer Folge auch die Bestimmung des § 303 BAO über die Wiederaufnahme des Verfahrens sinngemäß anzuwenden sind und die Abgabenbehörde…
…aber erst danach hervorgekommen sind. In sinngemäßer Anwendung des § 303 BAO ist bei selbstzuberechnenden Abgaben auf den Zeitpunkt der Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages abzustellen. Es ist richtig, wenn die Beschwerdeführerin in der Beschwerde anführt, dass bereits in den Erklärungen zur Körperschaftsteuer der Aufwand in Höhe…
…dass der Bf. Bezüge ausbezahlt hätte und diesbezüglich zu Unrecht die Meldung und Abfuhr selbstzuberechnender Abgaben unterlassen hätte. Die Abgabenbehörde hatte weder in den angefochtenen Bescheiden noch im zu deren Begründung angeführten Bericht die zur Festsetzung der Abgabe nach § 201 BAO maßgeblichen Sachverhaltselemente benannt und…
…Wiederaufnahme nach § 303 BAO bei Veranlagungsbescheiden. Das bedeutet, dass gerade dann, wenn bereits ein selbstzuberechnender Betrag bekannt gegeben wurde, eine Abgabe gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 zweiter Fall BAO festgesetzt werden kann, wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme…
…Wiederaufnahme nach § 303 BAO bei Veranlagungsbescheiden. Das bedeutet, dass gerade dann, wenn bereits ein selbstzuberechnender Betrag bekannt gegeben wurde, eine Abgabe gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 zweiter Fall BAO festgesetzt werden kann, wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme…
…Wiederaufnahme nach § 303 BAO bei Veranlagungsbescheiden. Das bedeutet, dass gerade dann, wenn bereits ein selbstzuberechnender Betrag bekannt gegeben wurde, eine Abgabe gemäß § 201 Abs. 2 Z 3 zweiter Fall BAO festgesetzt werden kann, wenn bei sinngemäßer Anwendung des § 303 BAO die Voraussetzungen für eine Wiederaufnahme…
…in Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens, hätten einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt. Die Wiederaufnahme erfolgte unter Bedachtnahme auf das Ergebnis der durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung und der sich daraus ergebenden Gesamtauswirkung. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung war dem…
… 295 die Voraussetzungen für eine Änderung vorliegen würden. (4) Innerhalb derselben Abgabenart kann die Festsetzung mehrerer Abgaben desselben Kalenderjahres (Wirtschaftsjahres) in einem Bescheid zusammengefasst erfolgen. Die Verfügungen der Wiederaufnahmen stützen sich auf die im Rahmen der Außenprüfung abgegebenen Selbstanzeigen. Im Jahr 2012 wurde bei den…
…Aufgrund dieser festgesetzten Abgabe und des selbstberechneten Betrages von € 5.497,00 ergäbe sich eine Nachforderung von € 45.812,50. Die Bemessungsgrundlage dieser Steuerfestsetzung wurde wie folgt berechnet: Bemessungsgrundlage Kategorie 1: 35 x € 10.000,000= € 350.000,00 Bemessungsgrundlage Kategorie…
…hervorgekommen sind (VwGH 18.10.2007, 2002/14/0104). Auf welche neu hervorgekommene Tatsachen das Finanzamt die Wiederaufnahme in einem Fall, in welchem der erstinstanzliche Bescheid in Verweisung auf die über die Feststellungen einer abgabenbehördlichen Prüfung aufgenommene Niederschrift bzw. den Prüfungsbericht begründet wurde, gestützt hat…
…entgegensteht. Die Frage einer allfälligen erneuten Rückstellungsbildung im Jahr 2017 ist nicht Gegenstand dieser Beschwerdeentscheidung. Zur Begründung der Wiederaufnahme des Verfahrens hat die Abgabenbehörde im Wiederaufnahmebescheid auf den Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung verwiesen. In diesem Bericht wird im Abschnitt "Wiederaufnahme des Verfahrens gem…
…Wissensstand (insbesondere auf Grund der Abgabenerklärungen und der Beilagen) des jeweiligen Veranlagungsjahres. Entscheidend ist, ob der abgabenfestsetzenden Stelle alle rechtserheblichen Sachverhaltselemente bekannt waren (vgl. für viele das Erkenntnis des VwGH vom 24. Juni 2009, 2007/15/0045). Das Finanzamt begründet die Wiederaufnahme im Wesentlichen damit…
…c h Verfügung der ersten Wiederaufnahme ein Wiederaufnahmsgrund neu hervorgekommen ist. Begründet wird diese Rechtsauffassung grundsätzlich damit, dass in der Bescheidbegründung stets zwingend und unmissverständlich darzulegen ist, welche Tatsachen oder Beweismittel auf welche Weise neu hervorgekommen sind. Begründungsmängel können im Abgabenverfahren zwar grundsätzlich saniert werden…
…Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. Eine Wiederaufnahme eines mit Bescheid abgeschlossenen Verfahrens sei dann ausgeschlossen, wenn der Abgabenbehörde in dem wiederaufzunehmenden Verfahren der Sachverhalt so vollständig bekannt gewesen sei, dass sie schon in diesem Verfahren bei richtiger rechtlicher Subsumtion…