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BFG RV/3100363/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe aller aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2019Teil 1/2

…eine gemeinnützige Organisation, die bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO (im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens) betreffend die selbstberechnete und bezahlte Glücksspielabgabe zu der im Jahr 2017 durchgeführten "Lotterie1" (= Wertlotterie) gemäß § 32 iVm § 58 Glücksspielgesetz sowie die Rückerstattung des zu viel bezahlten Differenzbetrages. Begründend…

BFG RV/3100363/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe aller aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis02.04.2019Teil 2/2

Die Besteuerungsgrundlage von "allen erzielbaren Einsätzen", die von vornherein feststehen, gleichgültig ob sie tatsächlich ausbezahlt werden oder nicht, kann zur Gruppe der verwaltungsökonomischen Regelungen zur Vermeidung aufwendiger Erhebungsmaßnahmen gezählt werden. Zur Frage von pauschalen Formen der Besteuerung vertritt der Verfassungsgerichtshof in ständiger Rechtsprechung die Auffassung…

BFG RV/3100949/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe der aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2019Teil 1/2

…eine gemeinnützige Organisation, die bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO (im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens) betreffend die selbstberechnete und bezahlte Glücksspielabgabe zu der im Jahr 2018 durchgeführten "Lotterie2" (=Wertlotterie) gemäß § 32 iVm § 58 Glücksspielgesetz sowie die Rückerstattung des zu viel bezahlten Differenzbetrages. Begründend führte…

BFG RV/3100949/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe der aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis03.04.2019Teil 2/2

Wenn der Bf vorbringt, "Es stelle sich die Frage, warum bereits das Drucken von 100.000 Losen mit Lospreis von 1 Euro eine Steuerlast von 5.000 Euro auslösen solle, wenn lediglich ein Los um 1 Euro verkauft werde. Die Steuerlast würde das 5.000…

BFG RV/3100409/2019Nummernlotterie bzw. Lotterie ohne Erwerbszweck: Bemessungsgrundlage für Glücksspielabgabe gem. § 58 Abs. 1 GSpG sind "alle erzielbaren Einsätze", dh. die Summe aller aufgelegten Lose
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis13.06.2019Teil 1/2

…eine gemeinnützige Organisation, die bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO (im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens) betreffend die selbstberechnete und bezahlte Glücksspielabgabe zu der im Jahr 2019 durchgeführten "Lotterie1" (= Wertlotterie) gemäß § 32 iVm § 58 Glücksspielgesetz sowie die Rückerstattung des zu viel bezahlten Differenzbetrages. Begründend…

BFG RV/3100362/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe der aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2019Teil 1/2

…Bf), eine gemeinnützige Organisation, die bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO (im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens) betreffend die selbstberechnete und bezahlte Glücksspielabgabe zu der im Jahr 2016 durchgeführten "Lotterie1" (=Wertlotterie) gemäß § 32 iVm § 58 Glücksspielgesetz sowie die Rückerstattung des zu viel bezahlten Differenzbetrages. Begründend…

BFG RV/3100364/2018Nummernlotterie: Sind Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe die tatsächlich erzielten Einsätze (Summe der verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (Summe aller aufgelegten Lose) ?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis29.03.2019Teil 1/2

…Bf), eine gemeinnützige Organisation, die bescheidmäßige Festsetzung gemäß § 201 BAO (im Rahmen einer amtswegigen Wiederaufnahme des Verfahrens) betreffend die selbstberechnete und bezahlte Glücksspielabgabe zu der im Jahr 2017 durchgeführten "Lotterie2" (=Wertlotterie) gemäß § 32 iVm § 58 Glücksspielgesetz sowie die Rückerstattung des zu viel bezahlten Differenzbetrages. Begründend…

BFG RV/7102949/2021Verbotene Lotterie eines Unternehmens mit Sitz in anderem Mitgliedsstaat der Union - nur die Einsätze der österreichischen Spielteilnehmer (nicht die "weltweiten" Einsätze) unterliegen der österreichischen Glücksspielabgabe nach § 57 Abs. 1 GSpG
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis30.09.2022Teil 2/3

…Nummern gekennzeichnet sind und bei denen die Treffer mit jenen Spielanteilen erzielt werden, die in einer öffentlichen Ziehung ermittelt werden. (2) Die sonstigen Nummernlotterien gliedern sich nach Art der Treffer in: 1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen; 2…

BFG RV/7104907/2019Sind bei einer sonstigen Nummernlotterie Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 1 GSpG die tatsächlich erzielten Einsätze (die Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (iSd Summe der aufgelegten Lose)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis20.01.2020Teil 1/2

…Spielanteilen erzielt werden, die in einer öffentlichen Ziehung ermittelt werden. § 32 Abs. 2 GSpG gliedert Nummernlotterien nach Art der Treffer an: 1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen; 2. Geldlotterien, bei denen die Treffer nur in Geld bestehen; 3…

BFG RV/3100408/2019Nummernlotterie: Bemessungsgrundlage für die Glücksspielabgabe - Auslegung der Wortfolge "aller erzielbaren Einsätze"
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis21.06.2019

…jenen Spielanteilen erzielt werden, die in einer öffentlichen Ziehung ermittelt werden. § 32 Abs. 2 GSpG: Die sonstigen Nummernlotterien gliedern sich nach Art der Treffer in : 1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen; … Glücksspielabgaben § 57 Abs. 1 GSpG: Ausspielungen…

BFG RV/7106017/2018Sind bei einer sonstigen Nummernlotterie Bemessungsgrundlage der Glücksspielabgabe gemäß § 58 Abs. 1 GSpG die tatsächlich erzielten Einsätze (die Summe der tatsächlich verkauften Lose) oder alle erzielbaren Einsätze (iSd Summe der aufgelegten Lose)?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis18.02.2019Teil 1/2

…Spielanteilen erzielt werden, die in einer öffentlichen Ziehung ermittelt werden. § 32 Abs. 2 GSpG gliedert Nummernlotterien nach Art der Treffer an: 1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen; 2. Geldlotterien, bei denen die Treffer nur in Geld bestehen; 3…

BFG RV/7101205/2012Ist bei einer Nummernlotterie mit gemischten Waren- und Geldgewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02, dass für eine Geldlotterie die Gebühr von den tatsächlichen Gewinnen und nicht von dem laut Spielplan ausbedungenen Gewinn zu berechnen ist, ein Wiederaufnahmegrund iSd § 201 Abs. 2 Z 3 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.01.2019

…an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen. Gemäß § 32 Abs. 2 GSpG gliedern sich die sonstigen Nummernlotterien nach Art der Treffer (Gewinne) in: 1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen; 2. Geldlotterien…

BFG RV/7100853/2013Ist bei einer Nummernlotterie mit Warengewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02, dass für eine Geldlotterie die Gebühr von den tatsächlichen Gewinnen und nicht von dem laut Spielplan ausbedungenen Gewinn zu berechnen ist, ein Wiederaufnahmegrund iSd § 201 Abs. 2 Z 3 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.01.2019

…an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen. Gemäß § 32 Abs. 2 GSpG gliedern sich die sonstigen Nummernlotterien nach Art der Treffer (Gewinne) in: 1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen; 2. Geldlotterien…

BFG RV/7100569/2013Ist bei einer Nummernlotterie mit Warengewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02, dass für eine Geldlotterie die Gebühr von den tatsächlichen Gewinnen und nicht von dem laut Spielplan ausbedungenen Gewinn zu berechnen ist, ein Wiederaufnahmegrund iSd § 201 Abs. 2 Z 3 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.01.2019

…an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen. Gemäß § 32 Abs. 2 GSpG gliedern sich die sonstigen Nummernlotterien nach Art der Treffer (Gewinne) in: 1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen; 2. Geldlotterien…

BFG RV/7101204/2012Ist bei einer Nummernlotterie mit gemischten Waren- und Geldgewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02, dass für eine Geldlotterie die Gebühr von den tatsächlichen Gewinnen und nicht von dem laut Spielplan ausbedungenen Gewinn zu berechnen ist, ein Wiederaufnahmegrund iSd § 201 Abs. 2 Z 3 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.01.2019

…an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen. Gemäß § 32 Abs. 2 GSpG gliedern sich die sonstigen Nummernlotterien nach Art der Treffer (Gewinne) in: 1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen; 2. Geldlotterien…

BFG RV/7101202/2012Ist bei einer Nummernlotterie mit gemischten Waren- und Geldgewinnen Bemessungsgrundlage der Rechtsgeschäftsgebühr vor 1.1.2011 der tatsächliche Gewinn oder der laut Spielplan ausbedungene Gewinn? Ist die Entscheidung des UFS 27.1.2009, RV/0470-W/02, dass für eine Geldlotterie die Gebühr von den tatsächlichen Gewinnen und nicht von dem laut Spielplan ausbedungenen Gewinn zu berechnen ist, ein Wiederaufnahmegrund iSd § 201 Abs. 2 Z 3 BAO?
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis04.01.2019

…an die Öffentlichkeit wenden und bei denen den Teilnehmern durch Verlosung Gewinste zukommen sollen. Gemäß § 32 Abs. 2 GSpG gliedern sich die sonstigen Nummernlotterien nach Art der Treffer (Gewinne) in: 1. Wertlotterien, bei denen die Treffer nur in Waren oder geldwerten Leistungen bestehen; 2. Geldlotterien…