…sie veranlagt werden (vgl auch Ruppe/Achatz, UStG 5 § 21 Tz 37). Erbringen solche Unternehmer im Inland nur Leistungen, für die die Steuerschuld auf ihre Abnehmer übergeht (die Umsatzsteuer für sonstige Leistungen und Werklieferungen ausländischer Unternehmer geht gem. § 19 Abs 1 UStG 1994 auf den…
… 2 VO BGBl. II Nr. 584/2003 kann ab 1.1.2004 bei Werklieferungen ausländischer Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen der Empfänger der Werklieferung die Einfuhrumsatzsteuer als Vorsteuer abziehen (Näheres siehe UStR 2000 Rz 1855a), - nach § 1 VO BGBl. II Nr.584/2003 kann ab 1…
…Frage kommende Leistungen) und bei Werklieferungen die Steuer vom Leistungsempfänger (hier dem Beschuldigten) geschuldet wird, wenn der leistende Unternehmer (hier die BX) im Inland weder sein Unternehmen betreibt noch eine an der Leistungserbringung beteiligte Betriebsstätte unterhält und der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist. Hinsichtlich des Betriebsstättenbegriffes…
…Leistungen nach § 3a Abs. 10 UStG 1994 - "Katalogleistungen" -, wenn der Leistungsempfänger ein ausländischer Unternehmer ist) sind nicht abzugsfähig…)" Dagegen erhob die Bf. Berufung mit Eingabe vom 21. September 2012, die sich gegen die Versagung des Vorsteuerabzuges von € 4.000,00 richtet und führte…
…wörtlich wiedergegebenen Bestimmung des § 1 Abs. 1 der Verordnung des BMF, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird (BGBl 1995/279 idgF), Voraussetzungen für das Erstattungsverfahren. Es sei daher zwingend ein Erstattungsverfahren durchzuführen, eine Veranlagung gem…
…sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum…
…1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung. Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen und die in § 3a Abs. 11a genannten Leistungen) und bei Werklieferungen wird die Steuer vom Empfänger…
…1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung. Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen und die in § 3a Abs. 11a genannten Leistungen) und bei Werklieferungen wird die Steuer vom Empfänger…
…sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum…
…sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum…
…sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum…
…sowie die Beförderung auf ausländischen Durchgangsstrecken, soweit eine durchgehende Abfertigung nach Inlandstarifen erfolgt. Gleiches gilt für eine Güterbeförderungsleistung, wenn der Leistungsempfänger ein Nichtunternehmer im Sinne des Abs. 5 Z 3 ist. (11) Die folgenden sonstigen Leistungen werden dort ausgeführt, wo der Unternehmer ausschließlich oder zum…
…für Vorsteuerbeträge, die anderen als den im Abs. 1 bezeichneten Umsätzen im Inland zuzurechnen sind. Nach § 1 der VO BGBl 1995/279 ist die Erstattung der abziehbaren Vorsteuerbeträge an ausländische Unternehmer (unter den dort normierten Voraussetzungen) zwingend in einem besonderen Verfahren, dem sog. Erstattungsverfahren, durchzuführen…
… 19 Tz 40. Seit 1.1.2004 können somit in allen Fällen, in denen ausländische Unternehmer (lediglich) sonstige Leistungen oder Werklieferungen (einschließlich Bauleistungen) im Inland erbringen, die Vorsteuern nur im Wege des Erstattungsverfahrens (unter Einhaltung der dort vorgesehenen Fristen und formalen Antragsvoraussetzungen) geltend gemacht werden…
…1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung. Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen und die in § 3a Abs. 11a genannten Leistungen) und bei Werklieferungen wird die Steuer vom Empfänger…
…sich nach dem Umsatzsteuergesetz bei der abgerechneten Leistung um eine sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück, welches sich in Österreich befindet. Die Leistung wurde laut Rechnung von einem ausländischen Unternehmen erbracht. Bei diesen Voraussetzungen ist rechtlich zwingend ein Reverse Charge System nach § 19 Abs…
…1 Z 1 und 2 der Unternehmer, in den Fällen des § 11 Abs. 14 der Aussteller der Rechnung. Bei sonstigen Leistungen (ausgenommen die entgeltliche Duldung der Benützung von Bundesstraßen und die in § 3a Abs. 11a genannten Leistungen) und bei Werklieferungen wird die Steuer vom Empfänger…
…fristgerecht beantwortet worden sei. Dies bestritt die BF in ihrer Beschwerde. Mit Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde abgewiesen und wurde begründend ausgeführt, dass in einer Rechnung des ausländischen/deutschen Unternehmers "AB" an die BF eine sonstige Leistung fakturiert worden sei, wobei die Steuerschuld nach § 19 Abs…
…nicht erfolge, da mangels an Umsätzen im Jahr 2013 zwingend das Vorsteuererstattungsverfahren zur Anwendung gelangen müsse (unter Hinweis auf § 1 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen, mit der ein eigenes Verfahren für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer geschaffen wird, BGBl. Nr. 279…
…vom § 21 Abs. 1 bis 5 UStG 1994 sowie den §§ 12 und 20 UStG 1994 regeln. In der hierzu ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen für die Erstattung der abziehbaren Vorsteuern an ausländische Unternehmer wurde ein eigenes Verfahren geschaffen, BGBl. Nr. 279/1995 idF BGBl…