…vom Finanzamt der Abzug der Beiträge zur Schweizerischen gesetzlichen Nichtberufsunfallversicherung als Werbungskosten gem. § 16 EStG 1988 nicht anerkannt, da diese aus Sicht des Finanzamtes keine Werbungskosten im Sinne des § 16 Abs. 1 Z 4 lit. f EStG 1988 darstellen. Bei der Nichtberufsunfallversicherung handelt es sich…
… 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 liegen auch vor, wenn – wie im gegenständlichen Fall – bei Bezug einer ausländischen Rente der für diese nach § 73a ASVG zu entrichtende Krankenversicherungsbeitrag von der inländischen Pension einbehalten oder gesondert vorgeschrieben wird. Diese Werbungskosten stehen im Zusammenhang…
…Aus-/Fortbildungskosten, sonstige Kosten) Werbungskosten iSd § 16 EStG darstellen bzw. unter das Aufteilungsverbot des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 zu subsumieren und daher aus diesem Grund nicht abzugsfähig sind. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden.“ Mit Schreiben vom 2. Dezember 2013…
…Werbungskosten sind. Gem. § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e 1. Satz EStG 1988 sind Werbungskosten u.a. auch Beiträge zu einer Krankenversicherung auf Grund einer in- oder ausländischen gesetzlichen Versicherungspflicht. Eine Abzugsfähigkeit der vom Bf an die private Krankenversicherung (xxxx) geleisteten Beiträge als Werbungskosten…
…Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung zählen gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 zu den Werbungskosten. Gem. § 16 Abs. 1 Z 4 lit. g EStG 1988 gehören dazu auch Beiträge von Grenzgängern zu einer inländischen oder ausländischen gesetzlichen Krankenversicherung . (vgl…
…Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Nach dem letzten Satz dieser Bestimmung sind Werbungskosten bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Gem. § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 sind auch Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung Werbungskosten. Gem. …
…Z 4 lit a EStG 1988 sind als Kilometergelder höchstens die den Bundesbediensteten zustehenden Sätze zu berücksichtigen. Der Verwaltungsgerichtshof ist hinsichtlich der Berücksichtigung von Fahrtkosten und Kilometergeldern bei Dienstreisen in seiner Rechtsprechung zu dem Ergebnis gelangt, dass Fahrtaufwendungen sowohl im betrieblichen (§ 4 Abs. 5 EStG…
…bedingt und somit nicht als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben, sondern als Zuwendungen an unterhaltsberechtigte Personen iSd. § 20 Abs. 1 Z 4 EStG 1988 anzusehen (vgl. Doralt, EStG4, § 20 Tz 117; VwGH 21.7.1993, 91/13/0163). Bei Ehegatten ist dabei zu berücksichtigen, dass diese gem…
…sind analog zu § 16 Abs 1 Z 4 lit h EStG ohne Anrechnung auf das Werbungskostenpauschale abzugsfähig. Pensionsbezüge auf Grund derartiger Beiträge sind als Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit im Sinne des § 25 Abs 1 Z 1 lit a EStG zu erfassen. Zahlungen, die ein Leistungsberechtigter…
…Unter Werbungskosten fallen gem. § 16 Abs. 1 Z. 4 lit. a EStG 1988 Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung. Freiwillige Versicherungsbeiträge geringfügig Beschäftigter in die gesetzliche Sozialversicherung nach § 19a ASVG finden ebenfalls grundsätzlich als Werbungskosten Berücksichtigung (Jakom/Lenneis EStG, 2014, § 16 Rz…
…Gemäß § 18 Abs. 1 Z 2 EStG 1988 sind (mit fallbezogen nicht relevanten Ausnahmen) Versicherungsprämien zu einer freiwilligen Krankenversicherung als Sonderausgaben abzuziehen, soweit sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Gem. § 16 Abs. 1 Z 4 lit. e Satz 1 EStG 1988 sind Werbungskosten u.a…
…Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind." Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind "Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen". Gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit a EStG 1988 stellen "Beiträge des Versicherten zur Pflichtversicherung in der gesetzlichen Sozialversicherung" Werbungskosten dar…
…16 Abs 1 Z 7a lit b EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben und Beträge eines Arbeitnehmers, bei dem keine Ausgaben für ein Arbeitszimmer gem § 20 Abs 1 Z 2 lit d EStG 1988 berücksichtigt werden, soweit das Telearbeitspauschale gem § 26 Z 9 lit a…
…werden. Da somit lediglich Aufwendungen zur "Förderung des Berufes des Steuerpflichtigen" im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. a EStG 1988 vorliegen, sind diese Aufwendungen nicht den Werbungskosten, sondern dem Abzugsverbot für Aufwendungen der privaten Lebensführung zu unterwerfen (VwGH 24.9.2007, 2006…
…sie erwachsen (§ 16 Abs. 1 EStG 1988). Z. 4 der Bestimmung enthält eine demonstrative Aufzählung von Werbungskosten. Nach § 16 (1) Z 4 lit a, lit f und lit h EStG gehören zu den Werbungskosten Beiträge zur Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Sozialversicherung, zu einer ausländischen…
…des Finanzamts geschätzt, wobei diesbezüglich auf die Ausführungen in der Beweiswürdigung verwiesen wird. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 stellen die für die ausländische Pension in Österreich entrichtete Krankenversicherungsbeiträge Werbungskosten dar. Diese sind nicht beim inländischen Pensionsbezug zu berücksichtigen, sondern werden…
…sie erwachsen (§ 16 Abs. 1 EStG 1988). Z. 4 der Bestimmung enthält eine demonstrative Aufzählung von Werbungskosten. Nach § 16 (1) Z 4 lit a, lit f und lit h EStG gehören zu den Werbungskosten Beiträge zur Pflichtversicherung in der inländischen gesetzlichen Sozialversicherung, zu einer ausländischen…
…begründet. Die (An-)Reise zu seinem Dienstort stellt daher auch keine beruflich bedingte Reise dar, womit die Voraussetzungen für einen Abzug von Werbungskosten gem. § 16 Abs. 1 Z 9 EStG 1988 nicht vorliegen. Zu berücksichtigen ist außerdem, dass ein Verpflegungsmehraufwand schon begrifflich nicht vorliegen kann…
…der gesetzlichen Sozialversicherung Werbungskosten. Gemäß § 73a ASVG ist auch von einer ausländischen Rente ein Krankenversicherungsbeitrag im Inland zu entrichten, wenn der Bezieher der ausländischen Rente Anspruch auf Leistungen der österreichischen Krankenversicherung hat. Pflichtbeiträge iSd § 16 Abs. 1 Z 4 lit. a EStG 1988 liegen auch…
… 20 Abs 1 Z 1 und Z 2 lit a EStG 1988 dürfen bei den Einkünften die für den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgewendeten Beträge sowie Aufwendungen oder Ausgaben für die Lebensführung grundsätzlich nicht abgezogen werden. Gemäß § 16 Abs 1 Z 9 EStG 1988 gelten Mehraufwendungen…