… 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Nach § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG 1988 sind Werbungskosten auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt (in…
… solche Fahrten wären mit dem Verkehrsabsetzbetrag und ein allenfalls zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Über die Aufwendungen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hinausgehende Aufwendungen eines Dienstnehmers für Fahrten zwischen verschiedenen Arbeitsstätten führen in ihrer tatsächlichen Höhe, in der Regel bemessen mit dem Kilometergeld, zu Werbungskosten (VwGH…
…Werbungskosten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zählen zu den beruflich veranlassten Fahrten und können Aufwendungen im Zusammenhang mit einem auf einer solchen Fahrt erlittenen Schaden daher unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten darstellen (vgl. VwGH 24.3.2015, 2012/15/0074, mwN, und VwGH 19.12.2012…
…13.3.2013 den Einkommensteuerbescheid für 2011 erlassen und laut Veranlagung ein Pendlerpauschale in Höhe von € 306,-, sowie den Verkehrsabsetzbetrag von € 291,- berücksichtigt. In der Begründung wurde ausgeführt, dass die beantragten Werbungskosten Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte darstellen und mit dem Verkehrsabsetzbetrag bzw…
…Nach § 16 Abs. 1 Z 6 EStG sind Werbungskosten auch die Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Ausgaben gilt: a) diese Ausgaben sind bei einer einfachen Fahrtstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte bis 20 km grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs…
…6 lit. a EStG 1988 sind die Kosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) somit grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen stehen für diese Fahrten Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß §…
…4 Abs. 3 anzuwenden. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Werbungskosten sind auch: (1) bis (5) … (6) Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: a) Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§…
…Grundsätzlich setzen Werbungskosten daher einen Aufwand oder Ausgaben des Steuerpflichtigen voraus. Das bedeutet, dem Beschwerdeführer stehen dann Werbungskosten zu, wenn ihm tatsächlich ein Aufwand erwachsen ist. Besteht für den Arbeitnehmer die Möglichkeit, ein arbeitgebereigenes Kraftfahrzeug für seine Privatfahrten (einschließlich der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte)…
…erwogen: Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 zählen zu den Werbungskosten auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Zu den Werbungkosten zählen auch Familienheimfahrten (vgl. § 16…
…maßgeblichen Stellen folgendermaßen (Fettdruck durch das Bundesfinanzgericht): "Werbungskosten sind die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. … Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen. Werbungskosten sind auch: … 6. Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte…
…idF BGBl. I Nr. 103/2019 sowie BGBl. I Nr. 96/2020 sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abzugsfähig. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt: Diese Ausgaben sind durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 Z 1) abgegolten. Gemäß § 33…
…Pensionskassengesetzes. Gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 sind Werbungskosten Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung von Einnahmen. Gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 zählen zu den Werbungskosten auch Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Zu den Werbungkosten zählen auch Familienheimfahrten (vgl. § 16…
…1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015 bzw. BGBl. I Nr. 103/2019) sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abzugsfähig. Für die Berücksichtigung dieser Aufwendungen gilt gem. lit. a, dass diese Ausgaben durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs…
…ist. Werbungskosten sind bei der Einkunftsart abzuziehen, bei der sie erwachsen sind. Gem. § 16 Abs. 1 Z 6 EStG (BGBl. Nr. 400/1988 zuletzt geändert durch BGBl. I Nr. 118/2015) sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte als Werbungskosten abzugsfähig. Für…
…1988 sind die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen stehen für diese Fahrten Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß…
…Pendlerpauschale für den Zeitraum Juli bis Dezember 2023 und zum Pendlereuro: Nach § 16 Abs 1 Z 6 lit a des Einkommensteuergesetzes 1988 idF BGBl. I Nr. 200/2023 (EStG 1988) steht als Werbungskosten für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag ein Pendlerpauschale zu…
…der Einnahmen (Fettdruck durch erkennendes Gericht). Werbungskosten sind gemäß Z 6 der genannten Bestimmung auch Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte. Ist dem Arbeitnehmer im Lohnzahlungszeitraum überwiegend die Benützung eines Massenbeförderungsmittels zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zumindest hinsichtlich der halben Fahrtstrecke nicht zumutbar…
…1988 sind die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen stehen für diese Fahrten Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß…
…1988 sind die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen stehen für diese Fahrten Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß…
…1988 sind die Kosten der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (Arbeitsweg) grundsätzlich durch den Verkehrsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 5 EStG 1988) abgegolten, der allen aktiven Arbeitnehmern unabhängig von den tatsächlichen Kosten zusteht. Bei Vorliegen weiterer Voraussetzungen stehen für diese Fahrten Werbungskosten in Form des Pendlerpauschales gemäß…