…gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt St. Johann Tamsweg Zell am See vom 28.03.2017, betreffend Werbeabgabe 2016 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Porzellangasse 51, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 13.06.2016 gegen den Werbeabgabebescheid 2014 des Finanzamt Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 25.05.2016 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art…
…15.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 20.05.2016, betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…C , über die Beschwerde vom 16.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamts Linz vom 30.05.2016, betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…Beiträge mit allgemeinem Informationscharakter, jedoch ohne erkennbare Werbebotschaft (zB Berichte über Gemeindeaktivitäten, Veranstaltungshinweise ohne besondere Aufmachung, amtliche Mitteilungen) unterliegen nicht der Werbeabgabe. Hingegen sind Werbeeinschaltungen in Form von redaktionellen Beiträgen ebenso abgabepflichtig wie offensichtliche Werbeinserate, wenn diese entgeltlich sind (zB in Form von Druckkostenbeiträgen). …" …
…über die Beschwerde vom 1. Juli 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 18. Juni 2021 betreffend Werbeabgabe für die Jahre 2016 bis 2018 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und…
…vereinnahmt worden, für die Beilage von Werbemitteln von gruppenzugehörigen Unternehmen sei hingegen auf die Verrechnung eines Entgelts verzichtet worden, weil dadurch keine höheren Portokosten entstanden seien und zudem Gegenseitigkeit vereinbart worden sei. Der Werbeabgabe unterlägen Werbeleistungen, soweit sie im Inland gegen Entgelt erbracht würden. Als…
…wenn die Prospekte als Hauswurfsendung verteilt werden, hingegen nicht "veröffentlicht" würden, wenn die Verteilung wie im Beschwerdefall an dem Werbeleister namentlich bekannte Personen erfolgen würde. Im einen Fall läge eine Werbeabgabepflicht vor, im anderen nicht. Und das, obwohl der Auftraggeber in beiden Fällen dasselbe Werbeinteresse…
…7 B-VG verstoßenden Gesetz beruhe. In einem sehr ausführlichen Vorbringen legte die Bf. dar, aus welchen Gründen das Werbeabgabegesetz den Gleichheitssatz des Art. 7 B-VG verletze. Zusammenfassend wurde die Meinung vertreten, dass durch die Besteuerung von Printwerbung einerseits und die Nichtbesteuerung von Online…
…10.2016, betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision nach Art 133 Abs 4 B-VG an den Verwaltungsgerichtshof ist unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin ist Medieninhaberin eines Printmediums. Vom…
…insbesondere die Verletzung des Gleichheitssatzes Art 7 B-VG wegen der Anwendung eines verfassungswidrigen Gesetzes (§ 1 Abs 1 und 2 Werbeabgabegesetz). Der Verfassungsgerichtshof hat mit Beschluss vom 12. Oktober 2017 (E 2025/2016-16) die Behandlung einer Beschwerde gegen ein Erkenntnis des BFG (RV/7102893…
…Aufwand für entgeltliche Werbeleistungen im Zusammenhang mit Werbung in Printmedien, in Hörfunk und Fernsehen ebenso wie Außenwerbung (Plakat etc.) zu besteuern (§ 1 Abs 2 Z 1 bis Z 3 Werbeabgabegesetz 2000), so muss er jene Werbeleistungen, die vor dem Hintergrund des maßgebenden Regelungsstandes gleichartig sind…
g) Da die Vorschreibung der Werbeabgabe im gegenständlichen Anlassfall somit nicht die Anwendung der in Zweifel gezogenen Norm des § 1 Abs. 2 Werbeabgabegesetz 2000 zur Voraussetzung hatte, war seitens des Verwaltungsgerichtes allein schon aus diesem Grunde vom Bundesfinanzgericht kein Antrag auf ein Gesetzesprüfungsverfahren gemäß Art…
…des Finanzamt Wien 2/20/21/22, Dr. Adolf Schärf-Platz 2, 1220 Wien vom 13.05.2016 betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach…
…Das Bundesfinanzgericht hat bereits in mehreren Verfahren zu gleichgelagerten Bescheidbeschwerden - mit unterschiedlicher Begründung - die Anregung, einen Antrag auf Gesetzesprüfung an den Verfassungsgerichtshof zu stellen, nicht aufgegriffen und auf Grundlage des Werbeabgabegesetzes 2000 entschieden (Entscheidungen BFG 12.07.2016, RV/7102893/2016; BFG 9.08.2016…
…Rechtsanwalt, Adr3, über die Beschwerde vom 26.07.2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes A vom 13.07.2016, betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der Spruch des angefochtenen Bescheides bleibt unverändert. II. Eine Revision…
…eine Beschränkung der Abgabepflicht auf die Tatbestände des § 1 Abs. 2 des Werbeabgabegesetzes ausschlaggebenden Erwägungen des Gesetzgebers könnten den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des Gesetzes nicht entnommen werden. Wie der VfGH in seinem Erkenntnis vom 28.9.2002, B 171/02, zum Ausdruck gebracht hat…
…durch Rechtsanwalt, über die Beschwerde vom 03.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt vom 26.09.2016 betreffend Werbeabgabe 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…Siebensterngasse 4-6/6, 1070 Wien, über die Beschwerde vom 15.06.2016 gegen den Bescheid des Finanzamt Wien 1/23 vom 24.05.2016, betreffend Werbeabgabe 2015, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist…
…6/7/11/15 Schwechat Gerasdorf vom 16. Juni 2016, betreffend Werbeabgabe für das Jahr 2015 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG)…