…nämlich zur Haltestelle_1, beträgt 366 Meter bei einer Wegzeit von vier Minuten (siehe Angaben des Routenplaners Verkehrsmittelbetreiber). Die Fahrtstrecken des öffentlichen Verkehrsmittels Verkehrsmittel_1-Öffi_Nr_1 von der Haltestelle_1 zum Haltestelle_2 Ort_3 beträgt 9,6 km sowie des Verkehrsmittel_2…
…Somit betrug bei optimaler Kombination von Massenbeförderungs- und Individualverkehrsmittel die kürzeste Wegzeit für die Strecke Wohnung – Arbeitsstätte 1 Stunde 53 Minuten und für die Strecke Arbeitsstätte – Wohnung 2 Stunden 14 Minuten. Beweiswürdigung: Im durch das Bundesfinanzgericht ergänzten Ermittlungsverfahren wurde folgender Sachverhalt als erwiesen festgestellt: Die…
…dass, wenn die einfache Wegstrecke Wohnung-Arbeitsort über 60 Kilometer liegt, die zumutbare Wegzeit für die Benützung eines öffentlichen Verkehrsmittels mehr als 2,5 Stunden in einer Richtung betrage. Dass für die Fahrten der PKW der Ehefrau verwendet werden müsse (laut dem Schreiben des Bf…
…Arbeitsweg mit Massenbeförderungsmitteln in weit weniger als einer Stunde zurückgelegt werden konnte und der Bf nicht gesundheitlich an der Verwendung des öffentlichen Verkehr gehindert ist. Nach einhelliger Lehre und Rechtsprechung ist eine Wegzeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln von weniger als einer Stunde je Wegrichtung jedenfalls i…
…zeitlich nicht zumutbar sein, solle sie die entsprechenden Gründe (unter Angabe ihrer Normalarbeitszeiten) erläutern bzw. die unzumutbare Wegzeit aufschlüsseln. Mit Schreiben vom 30.9.2013 hat die Bf mitgeteilt, sie habe das (Anmerkung der Richterin: große) Pendlerpauschale beantragt, da auf Grund ihrer Dienstzeiten im B…
…Freitag von 9 Uhr bis 12:30 Uhr. Das große Pendlerpauschale werde aufgrund der Unzumutbarkeit der Wegzeit beantragt. Das Finanzamt wies dieses Begehren mit der Begründung ab, dass im Falle des Bestehens einer gleitenden Arbeitszeit sich die Wegstrecke nach der optimalen möglichen Anpassung von Arbeitsbeginn…
…16 Uhr zu lauten habe. Zusammenfassend seien daher die von der Abgabenbehörde übermittelten Zeitwerte laut Routenplaner in Zweifel zu ziehen. Über die Beschwerde wurde erwogen: In Streit steht, ob der Ansatz des kleinen Pendlerpauschale ob zumutbarer Wegzeiten rechtens erfolgt ist, bzw. ob in Anlehnung an…
…öffentlichen Verkehrsmitteln die Abweisung der Beschwerde beantragt. Weiters wurde festgehalten, dass bei der (abgabenbehördlich festgestellten) Wegzeit von 72 Minuten in jedem Fall die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel als zumutbar erscheine. Selbst wenn man aber die (erst) ab 2014 geltenden (günstigeren) Zumutbarkeitskriterien laut Pendlerverordnung heranziehe, ergäbe sich…
…dass die Wegzeit (einschließlich dem Fußweg und der Wartezeit) mit dem öffentlichen Verkehrsmittel zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsort zwischen 17 und 49 Minuten betrug und sowohl zu Arbeitsbeginn als auch nach Arbeitsende die Benützung öffentlicher Verkehrsmittel möglich war. Hinfahrt: 1.) Einstiegstelle Straße2* bei Ort…
…Minuten zurückgelegt; die Inanspruchnahme öffentlicher Verbindungen ist im automationsunterstützen Ergebnis der Berechnung als "nicht zumutbar" ausgewiesen. Unter Verwendung eines PKW betragen Wegstrecke und Weg-Zeit bei der Hinfahrt 143,1 km und 124 Minuten, bei der Rückfahrt 143,1 km und 126 Minuten. Im Pendlerrechner…
…Dies führte letztlich dazu, dass jedenfalls auch eine (einfache) Wegzeit von etwa zwei Stunden unter Inanspruchnahme eines Beförderungsmittels des Massenverkehrs bzw. einer optimalen Kombination zwischen Massenbeförderungs- und Individualbeförderungsmitteln im Allgemeinen bereits als unzumutbar im Sinn der genannten gesetzlichen Vorschrift angesehen werden könne. Der VwGH (vgl…
…5,5 km. Für die Zurücklegung ihres Arbeitsweges standen ihr ua folgende öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung und ergeben sich aus deren Benützung im Jahr 2013 folgende Wegzeiten: A) Wohnung-Arbeitsstätte: Von AnachB (Bushaltestelle), 300m: Fußweg 4 Minuten Bus BnachC: Abfahrt: 06:31 Ankunft: 06.36…
…Dieser ist nach der Rechtsprechung in einer typisierenden Betrachtungsweise auszulegen, wobei ausschließlich auf die Wegzeit als objektivierter Unzumutbarkeitsmaßstab abzustellen ist. Eine Berücksichtigung von weiteren individuellen Umständen wie eben die Notwendigkeit des Transportes von Geräten oder auch die Verwendung des PKWs als Arbeitsmittel am Arbeitsort entspricht…
…dieses Dienstverhältnis ist ersichtlich, dass auf mehr als der Hälfte der Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte öffentliche Verkehrsmittel verkehren. De Wegzeit, verlängert sich bei Benützung der öffentlichen Verkehrsmittel im Vergleich zur ausschließlichen Benützung eines PKWs auf der gesamten Wegstrecke um je ca. 40 Minuten (Hinfahrt…
…eineinhalb Stunden und bei einer Vollzeitbeschäftigung jedenfalls zwei Stunden. Wesentlich darüber liegende Wegzeiten sind nur unter besonderen Umständen, insbesondere wenn am Wohnort lebende Personen üblicher Weise eine längere Wegzeit zum Arbeitsplatz zurückzulegen haben oder besonders günstige Arbeitsbedingungen geboten werden, zumutbar. Den Gesetzesmaterialien zum Arbeitsmarktreformgesetz 2004…
…zeitlich nicht zumutbar sein, die entsprechenden Gründe unter Angabe der Normalarbeitszeiten zu erläutern bzw. die unzumutbare Wegzeit aufzuschlüsseln. Der Beschwerdeführer gab daraufhin bekannt, dass er das Pendlerpauschale im vorigen Jahr auch vom Finanzamt bekommen habe. Er fahre mit seinem Auto zu seiner Firma (A+Adresse…
…zur Wohnung mit dem PKW 48 Minuten, die Strecke weise eine Länge von 70,3 km auf. Die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels betrage, wobei für die Strecke von der Wohnung bis D die Benutzung des PrivatPkw einzurechnen sei, 88 Minuten (Wohnung A1 bis D…
…Abgabenbehörde ausgeführt, die Benützung eines Massenbeförderungsmittels gelte auf jeden Fall als zumutbar, wenn die Wegzeit für die einfache Wegstrecke nicht mehr als 90 Minuten betrage. Umfasse die Wegzeit zwar mehr als 90 Minuten, jedoch höchstens dreimal soviel wie die Fahrt mit dem KFZ, so gelte…
…RV/3242-W/09, und UFS vom 24.6.2010, RV/1060-W/10). Ebenso überschreite die Wegzeit die nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz zumutbare Dauer für Hin- und Rückfahrt (§ 9 Abs. 2 AIVG) wesentlich, was bei der Auslegung des Gesetzesbegriffs der Unzumutbarkeit auch im Bereich des…
…aus dem hervorgeht, dass bei der besagten Wegstrecke und Wegzeit das "große Pendlerpauschale" über 60 km (€ 306 monatlich) zustehe. Die Vorlage eines Ausdrucks aus dem "Pendlerrechner" des BMF unterblieb. Das Finanzamt legte die Beschwerde mit Datum 15.10.2025 dem Verwaltungsgericht vor. In ihrem…