…entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder der auf den Voranmeldungszeitraum entfallende Überschuss (Guthaben) unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 UStG 1994 bzw. auch des § 12 Abs. 11 UStG 1994 (Berichtigung eines erfolgten Vorsteuerabzuges bei Wegfall der für diesen maßgeblichen Verhältnisse) selbst zu berechnen war…
…die Leistung erbracht worden ist (§ 19 Abs. 2 Z 1 lit. a und b UStG 1994); der Zeitpunkt der Rechnungslegung ist nicht maßgeblich (wiederum Berger/Hinterleitner aaO, Rz 11). Folgt man diesen Überlegungen, wäre für den Beschuldigten, verteilt auf die Voranmeldungszeiträume Februar bis Juni, September…
…der Beschwerde beigelegte Bewertungsrechnung zum 30.06.2015 verwiesen. Die Vornahme einer Abschreibung in dem geltend gemachten Umfang auf den niedrigeren Teilwert von EUR 800.000 zum Bilanzstichtag 30.06.2015 sei daher schlüssig und geboten gewesen; sei doch auf Grund der maßgeblichen objektiven Verhältnisse…
…entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder der auf den Voranmeldungszeitraum entfallende Überschuss (Guthaben) unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 UStG 1994 bzw. auch des § 12 Abs. 11 UStG 1994 (Berichtigung eines erfolgten Vorsteuerabzuges bei Wegfall der für diesen maßgeblichen Verhältnisse) selbst zu berechnen war…
…entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder der auf den Voranmeldungszeitraum entfallende Überschuss (Guthaben) unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 UStG 1994 bzw. auch des § 12 Abs. 11 UStG 1994 (Berichtigung eines erfolgten Vorsteuerabzuges bei Wegfall der für diesen maßgeblichen Verhältnisse) selbst zu berechnen war…
…2 UStG 1994 bzw. auch des § 12 Abs. 11 UStG 1994 (Berichtigung eines erfolgten Vorsteuerabzuges bei Wegfall der für diesen maßgeblichen Verhältnisse) selbst zu berechnen war. Der Regelfall eines Voranmeldungszeitraumes ist der Kalendermonat gewesen; lediglich in den Fällen, in welchen die Umsätze nach § 1 Z…
…entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder der auf den Voranmeldungszeitraum entfallende Überschuss (Guthaben) unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 UStG 1994 bzw. auch des § 12 Abs. 11 UStG 1994 (Berichtigung eines erfolgten Vorsteuerabzuges bei Wegfall der für diesen maßgeblichen Verhältnisse) selbst zu berechnen war…
…entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder der auf den Voranmeldungszeitraum entfallende Überschuss (Guthaben) unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 UStG 1994 bzw. auch des § 12 Abs. 11 UStG 1994 (Berichtigung eines erfolgten Vorsteuerabzuges bei Wegfall der für diesen maßgeblichen Verhältnisse) selbst zu berechnen war…
…entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder der auf den Voranmeldungszeitraum entfallende Überschuss (Guthaben) unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 UStG 1994 bzw. auch des § 12 Abs. 11 UStG 1994 (Berichtigung eines erfolgten Vorsteuerabzuges bei Wegfall der für diesen maßgeblichen Verhältnisse) selbst zu berechnen war…
…entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder der auf den Voranmeldungszeitraum entfallende Überschuss (Guthaben) unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 UStG 1994 bzw. auch des § 12 Abs. 11 UStG 1994 (Berichtigung eines erfolgten Vorsteuerabzuges bei Wegfall der für diesen maßgeblichen Verhältnisse) selbst zu berechnen war…
…entrichtende Steuer (Vorauszahlung) oder der auf den Voranmeldungszeitraum entfallende Überschuss (Guthaben) unter entsprechender Anwendung des § 20 Abs. 1 und 2 UStG 1994 bzw. auch des § 12 Abs. 11 UStG 1994 (Berichtigung eines erfolgten Vorsteuerabzuges bei Wegfall der für diesen maßgeblichen Verhältnisse) selbst zu berechnen war…
…Geltendmachung der Haftung maßgeblichen tatsächlichen Verhältnisse festzustellen, wozu auch das Ausmaß der Uneinbringlichkeit gehört. Zulässigkeit einer Revision: Gegen diese Entscheidung ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG eine ordentliche Revision nicht zulässig, da das Erkenntnis nicht von der Lösung einer Rechtsfrage abhängt, der grundsätzliche…
…Ein Nachweis für das Erfordernis der Einnahme von Diätverpflegung wurde nicht erbracht. Die entsprechenden Kosten konnten daher nicht berücksichtigt werden (s. oben unter Punkt II.). Im übrigen ist darauf zu verweisen, dass alle drei (vorgelegten) Rechnungen den Zeitraum nach Wegfall der bescheidmäßig festgestellten Behinderung (nämlich…
…5 Abs. 1 FLAG 1967 führt ein zu versteuerndes Einkommen (§ 33 Abs. 1 EStG 1988) eines Kindes bis zu einer Höhe von 15.000 € nicht zum Wegfall der Familienbeihilfe. Wird diese Grenze überschritten und hat das Kind bereits das 19. Lebensjahr vollendet, wird die…
…Bier im Betrieb. Das Zollamt hat das Ergebnis der Überprüfung der eingereichten Beschreibungen in einer mit dem Antragsteller aufzunehmenden Niederschrift (Befundprotokoll) festzuhalten. Auf diese Beschreibungen kann in späteren Eingaben des Antragstellers Bezug genommen werden, soweit Änderungen der darin angegebenen Verhältnisse nicht eingetreten sind. Im Bewilligungsbescheid…
…werde, dass dieser den Wegfall der mit Beschwerdeentscheidung vom 17. Oktober 2017 zuerkannten Gemeinnützigkeit ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Gesetzesänderung in § 40a BAO - somit ab dem 15. August 2018 - feststelle (anstatt eines Verlusts der Bindungswirkung erst im Zeitpunkt der Zustellung des Aberkennungsbescheids am 16…
…einzelnen nicht zusammenhängenden Tagen können die Eignung eines Ortes zu einem weiteren Mittelpunkt der Tätigkeit begründen, sofern die Dauer einer solchen wiederkehrenden Beschäftigung am selben Ort insgesamt ein Ausmaß erreicht, welches zum Wegfall der Voraussetzungen des in typisierender Betrachtungsweise unterstellten Verpflegungsmehraufwandes zu führen hat (vgl…
…folgend - dieser Aufhebung eine fehlerhafte rechtliche Würdigung zugrunde gelegt hat, indem es sich nicht mit den Verhältnissen des hier maßgeblichen Streitjahres auseinandergesetzt hat, ist letztendlich für die nunmehrige Bestätigung der Rechtmäßigkeit der Aufhebung durch das BFG nicht schädlich, da - wie oben dargelegt - ein mangelhaft begründeter…
…ihren geistigen und körperlichen Verhältnissen befähigt gewesen wären und die ihnen zuzumuten gewesen sei und hätten deshalb die gegenständliche Abgabenverkürzung nicht erkannt. Vor dem Spruchsenat hätten sich beide Beschuldigten nicht schuldig bekannt und im Wesentlichen auf den im Tauschvertrag festgelegten Werten der beiden Immobilien beharrt…
…hinderte Sie daran, für die Entrichtung der Abgaben der Gesellschaft aus deren Vermögen und laufenden Einnahmen zu sorgen? Welche Mittel standen zu den angeführten Fälligkeiten zur Begleichung aller Verbindlichkeiten zur Verfügung und wie wurden diese Mittel verwendet? 2.) Wie sind Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse? Woraus bestreiten…