…Einkünfte für 2012 und der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung war die Einbringung der Bf in die G GmbH nicht erkennbar (keine Vermerke bei den Punkten „Wechsel Gewinnermittlungsart“ und „Umgründung“). Selbst wenn das oa Schreiben vom 27.9.2013 betreffend die Einbringung der Bf in die G…
…die Betriebsausgaben aufgezeichnet gehabt habe (siehe dazu bereits oben in der Darstellung des Verfahrensganges)) nicht entgegengetreten. Dazu ist aus Sicht des Bundesfinanzgerichtes folgendes festzuhalten: Nach herrschender Lehre und Rechtsprechung ist der freiwillige Wechsel der Gewinnermittlungsart nur zu Beginn eines Wirtschaftsjahres zulässig (VwGH 19.12.2012…
…1998, 95/14/0054, und vom 23. September 2010, 2010/15/0110, mwN), wobei der freiwillige Wechsel der Gewinnermittlungsart nach herrschender Lehre und Rechtsprechung nur zu Beginn eines Wirtschaftsjahres zulässig ist (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis vom 16. September 2003, 2001/14/0039, mwN…
…und Kieferheilkunde tätig und gab im Rahmen ihrer am 12. September 2022 eingereichten Einkommensteuererklärung für das Jahr 2021 an, für die Ermittlung ihrer betrieblichen Einkünfte einen Wechsel der Gewinnermittlungsart (§ 4 Abs 10 EStG) vorgenommen zu haben, woraus sich ein Übergangsgewinn iHv 12.668,28 Euro…
…00. Da diese Außenstände durch die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG 1988 nicht berücksichtigt werden konnten, habe er mit 1.1.2011 rückwirkend einen Wechsel der Gewinnermittlungsart vorgenommen. Ferner brachte der Bf. vor, dass im Laufe der Jahre sowohl die Gewinnermittlung nach § 4 Abs…
…Einkommen- und des Umsatzsteuerbescheides 2008 abgewiesen, mit der Begründung, dass für den Veranlagungszeitraum 2008 bereits eine Bilanz eingereicht worden und damit ein Wechsel der Gewinnermittlungsart erst zum 1. Jänner des Folgejahres möglich sei. Dagegen richtet sich die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 9. Dezember 2009. Begründend…
…festgesetzt. 2. Beschwerde vom 15. November 2013: Gegen den Einkommensteuerbescheid 2012 erhob der Bf. mit Eingabe vom 15. November 2013 das Rechtsmittel der Beschwerde (vormals: Berufung) und stellte den Antrag auf Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf § 4 Abs. 1 EStG…
…Einrichtung einer Buchhaltung bzw. nachträgliche Erstellung der Bestandsübersichten spricht weiters der Umstand, dass erst im Zeitpunkt der Beschwerde vom 15. November 2013 vom steuerlichen Vertreter des Bf. der Antrag auf "Wechsel der Gewinnermittlungsart" von § 4 Abs. 3 EStG auf § 4 Abs. 1 EStG 1988 gestellt…
…dar (Zorn in Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn (Hrsg), Kommentar zum EStG (19. Lfg 2017) Wechsel der Gewinnermittlungsart Rz 423/1). Die Absetzung für Abnutzung ist dabei als regelmäßiger Vorgang von der Pauschalierung erfasst und kann nicht gesondert angesetzt werden. Das gilt - im Ergebnis - wohl auch…
…den Beschwerdezeitraum wirke und im Sinn eines Vertrauensschutzes zu einer Besserstellung des Beschwerdeführers führen müsse. An entscheidungswesentlichem Sachverhalt ist zwischen den Verfahrensparteien unstrittig, dass der Beschwerdeführer anlässlich der Einbringung seines Einzelunternehmens zum 31.1.2013 einen Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 3 EStG zu …
…gem. § 4 Abs. 1 EStG. Im Betriebsvermögen befindet sich die Liegenschaft in adresse. In der Bilanz zum 31.12.2010 ist das 362m² große Grundstück mit einem Wert von € 60.318,25 enthalten. Da beim Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 1 EStG auf …
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (Bf.) betrieb im Zeitraum 1996 bis März 2008 ein Einzelunternehmen in der Metallbranche. Er hat im Wirtschaftsjahr 2003 zunächst einen Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 1 EStG 1988 auf § 4 Abs 3 EStG…
…Begünstigungen des Art. II UmgrStG durch Übertragung des Vermögens der GmbH als Ganzes auf den Bf. als Einzelunternehmer umgewandelt. Mit der Umwandlung erfolgte auch der Wechsel der Gewinnermittlungsart auf die Einnahmen-Ausgabenrechnung und der Bf. ermittelte ab 1.7.2022 den Gewinn gemäß § 4 Abs…
…des Vermögens der GmbH als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf das durch den Umwandlungsvorgang entstehende nicht protokolliere Einzelunternehmen des Bf. verschmelzend umgewandelt. Mit der Umwandlung erfolgte auch der Wechsel der Gewinnermittlungsart auf die Einnahmen-Ausgabenrechnung und der Bf. ermittelte ab 2018 den Gewinn gemäß …
…Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) ist ein Einzelunternehmer. Der Gewinn seines Unternehmens "Bf-e,U.." wurde gemäß § 4 Abs. 3 EStG 1988 ermittelt. Der Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs. 3 EStG 1988 auf § 4 Abs. 1 EStG 1988 war Folge der Einbringung der Firma im…
…Einkommensteuerbescheid 2023 eingebracht. Darin wurde im Wesentlichen vorgebracht, dass der Bf seine gewerbliche Tätigkeit mit Ende März 2020 beendet habe. Dabei wurde durch den Wechsel der Gewinnermittlungsart von § 4 Abs 3 EStG 1988 auf § 4 Abs 1 EStG 1988 ein Übergangsgewinn errechnet. Dabei handelte es…
…Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart gilt folgendes: 1. Es ist durch Zu- und Abschläge auszuschließen, daß Veränderungen des Betriebsvermögens (Betriebseinnahmen, Betriebsausgaben) nicht oder doppelt berücksichtigt werden. Ergeben die Zu- und Abschläge einen Überschuß (Übergangsgewinn), so ist dieser beim Gewinn des ersten Gewinnermittlungszeitraumes nach dem Wechsel zu…
…Jahr 2014 auf die Gewinnermittlungsart nach § 4 Abs. 1 EStG 1988 gewechselt habe, auch für die Jahre 2015 bis 2017 zu dieser Gewinnermittlungsart optiert worden sei und das Finanzamt dieser Vorgehensweise zugestimmt habe. Andererseits führte die beschwerdeführende Partei aus, dass ein Wechsel der Gewinnermittlungsart von …
…diesen Betrag aufzuklären. Die Antwort des steuerlichen Vertreters lautete folgendermaßen: "Es wurde ein Wechsel der Gewinnermittlungsart vorgenommen und das Übergangsergebnis wie folgt ermittelt. (239.518,51 € - 216.230,47 € = 23.288,04 € - 14.800,00 € = 8.488,04 €…
…des Vermögens der GmbH als Ganzes im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf das durch den Umwandlungsvorgang entstehende nicht protokolliere Einzelunternehmen des Beschwerdeführers verschmelzend umgewandelt. Mit der Umwandlung erfolgte auch der Wechsel der Gewinnermittlungsart auf die Einnahmen- Ausgabenrechnung und ermittelte der Beschwerdeführer ab 2017 den Gewinn gemäß …