…Beschäftigungsort (bis zum 31.12.2011) von G. aus aufsuchte. Das dortige Elternhaus der Bf war ihr und ihrem Lebensgefährten/Ehemann im Jahr 2008 übergeben worden, woraufhin sie mit dessen Sanierung begannen, um dies zu ihrem neuen Familienwohnsitz zu machen. Nach dem Wechsel des Beschäftigungsortes…
…mehr als Grenzgänger. Der Bf. hatte deshalb keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung. Der Wechsel des Beschäftigungsortes von der Schweiz nach Österreich konnte von ihm nicht beeinflusst werden." Mit Beschwerdevorentscheidung vom 11. April 2018 wurde die Beschwerde abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, der Vorbezug…
…Tz 2002/2). 5. Auch wenn der Steuerpflichtige alleinstehend ist, können bei einem Wechsel des Beschäftigungsortes die Mehrbelastungen aus der doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort geltend gemacht werden, solange die Verlegung des Primärwohnsitzes nicht zumutbar ist (vorübergehende doppelte Haushaltsführung). Für die Verlegung des Primärwohnsitzes wird nach…
…Auch der dem Bf. laut Arbeitsvertrag vom Arbeitgeber eingeräumte Anspruch auf Übernachtungsgeld spricht für einen zumindest latent drohenden Wechsel des Beschäftigungsortes. Hinzukommt, dass der Bf. am Beschäftigungsort keine Wohnung angemietet hat, sondern im Streitzeitraum in einer kostenlos vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellten Unterkunft (lt Vorhaltsbeantwortung…
…erhalten. Es ist nun grundsätzlich zu beachten, dass auch bei nicht vorliegender Qualifikation der beruflichen Bedingtheit eines Doppelwohnsitzes bei einem Wechsel des Beschäftigungsortes die Mehrbelastungen aus der nunmehrigen doppelten Haushaltsführung am Beschäftigungsort für den Zeitraum geltend gemacht werden können, in dem die Verlegung des Wohnsitzes…
…an den Beschäftigungsort unzumutbar erscheinen lassen oder bei pflegebedürftigen Angehörigen, die nicht mit übersiedeln können, oder wenn die Mitübersiedlung der ganzen Familie nicht zumutbar ist. Ist der Steuerpflichtige allein stehend bzw. der Ehegatte am Familienwohnsitz nicht berufstätig, dann können bei einem Wechsel des Betriebsortes (Beschäftigungsortes)…
…keine neue Beschäftigung vorliege, die vom Bf befristet eingegangen worden wäre. Die Wohnsitzverlegung an den Beschäftigungsort der FG in A (145 km von seinem Familienwohnsitz in K entfernt) sei daher zumutbar. In seiner dagegen gerichteten Beschwerde vom 22. November 2016 führte der Bf ua. aus…
…EStG 1988 nicht anerkannt werden können. Zu den beantragten Werbungskosten für doppelte Haushaltsführung und Familienheimfahrten wird darauf hingewiesen, dass der Bf. seit Jahren bei derselben Firma und am selben Beschäftigungsort in M beschäftigt sei. Der Dienstort sei somit seit Jahren nicht gewechselt worden. Der Bf…
…lit. d angeführten Betrag übersteigen, nicht abgezogen werden. Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, so können Familienheimfahrten vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung ist niemals durch die Erwerbstätigkeit…
…lit. d angeführten Betrag übersteigen, nicht abgezogen werden. Liegt der Familienwohnsitz des Steuerpflichtigen außerhalb der üblichen Entfernung vom Beschäftigungsort, so können Familienheimfahrten vom Wohnsitz am Arbeitsort zum Familienwohnsitz unter bestimmten Voraussetzungen Werbungskosten sein. Die Beibehaltung des Familienwohnsitzes in unüblicher Entfernung ist niemals durch die Erwerbstätigkeit…
…sowie des Objektes BB, der aktiven Teilnahme an Vereinsleben und natürlich des Vorhandenseins engster persönlicher Beziehungen sei die Verlegung des Familienwohnsitzes zum Beschäftigungsort nicht zumutbar. Mit Vorlagebericht vom 4. März 2013 wurden die Berufungen an den damals als Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Berufungserledigung zuständigen Unabhängigen…
…gemacht werden könnten, da er bei einem Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen tätig und somit eine Versetzung an einen anderen Tätigkeitsort auch mehrmals im Jahr denkbar sei, weshalb ein Wechsel des Familienwohnsitzes nicht zumutbar sei. In der abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 17. Februar 2015 wurde vom Finanzamt ausgeführt, dass durch…
Immer abgesehen davon, dass allein die Substanzerhaltung eines landwirtschaftlichen Betriebes, den man nicht so ohne weiteres "zusperren“ kann wie andere Betriebe oder erst recht ein Wechsel bei unselbständiger Erwerbstätigkeit, ein eigener Grund für die Unzumutbarkeit ist - wieder abgesehen von unstreitig erzielten, wenn auch bescheidenen Einkünften…
…Abgabepflichtige am 12. März 2012 fristgerecht „Berufung“. Wie dem Finanzamt aus den Vorakten bekannt sei, arbeite er auf einer Baustelle der P in C im Wechsel-Schichtdienst. Das bedeute, dass eine tägliche Heimfahrt nicht möglich und seitens des Dienstgebers nicht zulässig sei. Seitens des Dienstgebers…
…behauptet auch gar nicht, dass an seinem Beschäftigungsort im Streitjahr keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit (in diesem Falle: Volksschule) für seine Kinder bestehen würde. Der Umstand, dass die Kinder im Falle eines Umzuges nach Österreich Kindergarten bzw. Volksschule hätten wechseln müssen, macht die Wohnsitzverlegung noch nicht unzumutbar…
…Begründend führte das Finanzamt zusammengefasst aus, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes an den Beschäftigungsort für den alleinstehenden Bf im Jahr 2019 nicht unzumutbar gewesen sei. Die Einkommensteuer für das Jahr 2019 wurde mit einer Gutschrift in Höhe von Euro 290,00 festgesetzt. Am 19.05…
…war von September 2016 bis Mitte 2018 in Linz nichtselbständig als Filialleiter einer Bank tätig. In dieser Zeit mietete er am Beschäftigungsort in Linz eine Wohnung und begründete einen Nebenwohnsitz. Die Miete für diese Wohnung iHv € 761,06 pro Monat wurde vom Beschwerdeführer im…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang 1. Der aus Ungarn stammende Beschwerdeführer (in der Folge kurz Bf) ist seit 2006 bei einem Betrieb in ***Beschäftigungsort***/Niederösterreich als Arbeiter beschäftigt. 2. In seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2017 machte er nur den Alleinverdienerabsetzbetrag, aber keine Werbungskosten geltend…
…stellt sich wie folgt dar: 2.1. Beschäftigung (Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit) Die Beschwerdeführerin (kurz Bf.) arbeitet seit ###1 mit einem unbefristeten Dienstvertrag beim Arbeitgeber*** (bis 2004 „Dienstort“ C*** und danach D***). Mit Wirkung ab 2012 wurde der „Dienstort“ (Beschäftigungsort) auf A*** geändert (X.. Nachtrag)…
…14/0081)" [VwGH 24.11.2011, 2008/15/0296]. "Es ist Sache des Steuerpflichtigen, der die Beibehaltung des in unüblicher Entfernung vom Beschäftigungsort gelegenen Familienwohnsitzes als beruflich veranlasst geltend macht, der Abgabenbehörde die Gründe zu nennen, aus denen er die Verlegung des Familienwohnsitzes an den…