…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (= Bf.) ist eine Gemeinde, zu deren gesetzlichen Aufgabe die Wasserversorgung gehört. Für die Jahre 2004 und 2006 schloss die Bf. mit einer Wasserverband GmbH (=GmbH), an der sie nicht beteiligt ist…
…2017." Beschwerdevorlage am 23. Jänner 2020 Die belangte Behörde legte die Beschwerde samt Verfahrensakt dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vor. In ihrer Stellungnahme führte sie aus: "Zu dem Vorbringen im Vorlageantrag wird festgehalten, dass gemäß § 7 Abs 1 Wasserversorgungsgesetz - WVG, LGBl. für Wien Nr. 10/1960…
…Pfändungsgebühren und Gerichtskosten). 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) 3.1.1. Rechtslage Gemäß § 7 Abs. 1 Wasserversorgungsgesetz (WVG), LGBI. für Wien 10/1960, in der Fassung LGBl. für Wien 58/2009, ist Wasserabnehmer bzw. Wasserabnehmerin im Sinne dieses Gesetzes ist jeder…
…Magistrats der Stadt Wien, Wiener Wasser, Fachgruppe Gebühren, MA31, vom 18. März 2024 betreffend Haftung für Wassergebühren gemäß § 25 Abs. 1 Wasserversorgungsgesetz (WVG, LGBI. für Wien Nr. 10/1960- in der geltenden Fassung), Abgabenkonto ***xxxx**, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…die Bezugsermittlung heranzuziehen. (5) Bei Auflassung des Wasseranschlusses wird der Wasserzähler auf Kosten des Wasserabnehmers bzw. der Wasserabnehmerin entfernt. § 12 Abs 1 WVG lautet: Als Verbrauchsanlage gelten alle unmittelbar nach dem Wasserzähler (der Wasserzähleranlage) ausgeführten Wasserversorgungsanlagen, das sind die Verbrauchsleitungen, die angeschlossenen Geräte und Auslaufarmaturen…
…worden sei. Die Verbrauchsanlage (Innenanlage) falle in den Verantwortungsbereich des Wasserabnehmers. Gemäß § 11 Abs. 1 Wasserversorgungsgesetz seien die Angaben des Wasserzählers maßgeblich, außer der Wasserzähler überschreite bei einer Überprüfung die Fehlergrenzen. Eine Überprüfung habe nicht stattgefunden, weil die Beschwerdeführerin trotz des Schreibens vom 23. September…
…Juli 2021, Kontonummer 22 105 640 3/01, betreffend Wasser- und Abwassergebühren gemäß dem Wiener Wasserversorgungsgesetz (WVG) für die Jahre 2018 bis 2021 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der festgesetzten Abgaben sind…
…von 1.011,82 Euro. In der Begründung führte die belangte Behörde aus, die Gebühr für den Wasserbezug und die Beistellung des Wasserzählers sowie die vierteljährlichen Teilzahlungsbeträge würden aufgrund des Wasserversorgungsgesetzes - WVG, in Verbindung mit der Wassergebührenverordnung 1990 vorgeschrieben. Die Abwassergebühr sowie die vierteljährlichen Teilzahlungsbeträge…
…betrifft den Zeitraum 27.3.2017 bis 8.6.2018. Eine Überprüfung des Wasserzählers gemäß § 11 Abs 3 Wiener Wasserversorgungsgesetz (WVG) erfolgte weder von Amts wegen noch auf Antrag der Wasserabnehmerin. Von beiden Parteien wurden keine Zweifel an der Richtigkeit der Angaben des Wasserzählers geäußert…
…von 5.856,11 Euro. In der Begründung führte die belangte Behörde aus, die Gebühr für den Wasserbezug und die Bereitstellung des Wasserzählers sowie die vierteljährlichen Teilzahlungsbeträge würden aufgrund des Wasserversorgungsgesetzes - WVG, in Verbindung mit der Wassergebührenverordnung 1990 vorgeschrieben. Die Abwassergebühr sowie die vierteljährlichen Teilzahlungsbeträge…
…liegt eine nach dem Wasserrechtsgesetz 1959 nicht bewilligte Eigenwasserversorgung vor, ist die bezogene Wassermenge vom Magistrat unter Zugrundelegung der Verbrauchsmenge gleichartiger Wasserabnehmer und Wasserabnehmerinnen zu schätzen. Diese Menge gilt als in den öffentlichen Kanal abgegeben. (3) Besteht eine Wasserversorgung nach Abs. 1 oder Abs. 2…
…von 26.339,48 Euro. In der Begründung führte die belangte Behörde aus, die Gebühr für den Wasserbezug und die Beistellung des Wasserzählers sowie die vierteljährlichen Teilzahlungsbeträge würden aufgrund des Wasserversorgungsgesetzes - WVG, in Verbindung mit der Wassergebührenverordnung 1990 vorgeschrieben. Die Abwassergebühr sowie die vierteljährlichen Teilzahlungsbeträge…
…durch die MA 31 - Fachgruppe Wasserzähler wurde der Wasserzähler Nr. 99263 am 15.05.2019 wegen Stillstand ausgebaut. Für diesen Zeitraum wurde eine Wasserbezugsermittlung gemäß§ 11 Abs. 4 Wasserversorgungsgesetz - WVG, LGBI. für Wien Nr. 10/1960, vorgenommen. Verwaltungsakt Gleichzeitig mit der Beschwerde wurde der Verwaltungsakt…
…ganze Jahr verteilt erfolgen. Eine amtliche Ablesung im Oktober 2018 war nicht möglich, da der Zugang zum Wasserzähler gesperrt war (siehe Aktenseite 22; 18.10.18 GESP 13.12) § 11 Abs. 1 Wasserversorgungsgesetz - WVG, LGBI. für Wien Nr. 10/1960, in der geltenden Fassung, bestimmt…
…bei dem das Wasser im Erdreich versickert ist, jedoch wurde bei der Erhebung an Ort und Stelle auch festgestellt, dass sich im Objekt derzeit 50 bis 100 Personen aufhalten. Gemäß § 11 Abs. 1 Wasserversorgungsgesetz 1960, LGBI. für Wien Nr. 10, in der geltenden Fassung (WVG)…
…Stellungnahme zur Überprüfung des Wasserzählers im Betrieb der Beschwerdeführerin (= Bf.) erstellt. Demnach wurde der auf der gegenständlichen Liegenschaft eingebaut gewesene Wasserzähler im Sinne des Maß- und Eichgesetzes überprüft und gemäß § 11 Abs. 3 Wasserversorgungsgesetz 1960, LGBl. Nr. 10/1960 in der derzeit gültigen Fassung…
Bereits das Gesetz legt fest, dass die Wasserentnahme für "Feuerlöschzwecke" erfolgen muss, um keine Wasserbezugsgebühren entrichten zu müssen und in der Folge wird als Beispiel für einen solchen Nachweis hierfür das Protokoll über einen Feuerwehreinsatz angeführt. Das Wort "Feuerlöschzweck" im § 20 Abs. 1 WVG bringt…
…2016 weist eine Gutschrift aus, zumal Teilzahlungen gegengerechnet wurden. Am Ende des Haftungsbescheides ist auch vermerkt, dass dem angefochtenen Bescheid ein Zahlschein und drei Gebührenbescheide beigelegt waren. Rechtslage § 7 WVG (Wasserversorgungsgesetz) lautet idF LGBl Nr 10/1960 lautet: Wasserabnehmer bzw. Wasserabnehmerin § 7. (1) Wasserabnehmer bzw…
…ein SEPA Mandat hinterlegt" hat. II. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: § 23 WVG - Wasserversorgungsgesetz (Gesetz betreffend die Zuleitung und Abgabe von Wasser) lautet: (1) Die Wasserbezugsgebühr wird nach Wahl der Behörde jährlich, vierteljährlich oder monatlich ermittelt und unter Bedachtnahme auf die vorgeschriebenen Teilzahlungen (Abs. 3) festgesetzt…
…für Feuerlöschzwecke - ohne Bedeutung. Die Abgabenbehörde hatte lediglich die ordnungsgemäße Funktionstüchtigkeit der betreffenden Wasserzähler zu ermitteln. Da es bei der Anwendung des Wiener Wasserversorgungsgesetzes auf die Kubikmeter des durch den Wasserzähler geflossene Wassermenge ankommt, gilt damit die Wassermenge auch dann als gebührenpflichtig verbraucht, wenn zB…