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3 Treffer1542 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7103252/20131. Wurden die Bescheide innerhalb der Verjährungsfrist erlassen? 2. Die Verfahren sind mangels der Voraussetzung, dass durch die Kenntnis einer neu hervorgekommenen Tatsache ein im Spruch anders lautender Bescheid herbeigeführt wird, nicht wiederaufzunehmen 3. Im Rahmen der operativen Geschäftsführung einer GmbH gezahlte Schmiergelder erfolgen nicht gegen den Willen der Gesellschaft und sind daher folglich nicht im Veranlagungsweg vorzuschreiben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022Teil 1/4

…r.o. (siehe Punkt 4 der Niederschrift) wieder abgeschöpft worden. Die Geschäftsanteile der RA Ltd. s.r.o. seien bis 04.02.2003 von der Anlagen- und Waggonvermietungsgesellschaft gehalten worden - deren Geschäftsanteile seien von AU***1***, dem Ziehvater vom Bf. gehalten worden. Der Bf. sei…

BFG RV/7103252/20131. Wurden die Bescheide innerhalb der Verjährungsfrist erlassen? 2. Die Verfahren sind mangels der Voraussetzung, dass durch die Kenntnis einer neu hervorgekommenen Tatsache ein im Spruch anders lautender Bescheid herbeigeführt wird, nicht wiederaufzunehmen 3. Im Rahmen der operativen Geschäftsführung einer GmbH gezahlte Schmiergelder erfolgen nicht gegen den Willen der Gesellschaft und sind daher folglich nicht im Veranlagungsweg vorzuschreiben
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis28.06.2022Teil 3/4

…XXX - NameXXX GmbH. Ebenso hielt in den verfahrensgegenständlichen Jahren AU***1*** eine (mittelbare) Beteiligung von 12,5% als Alleingesellschafter der Anlagen- und Waggonvermietungs GmbH (FN 98720b) an der XXX - NameXXX GmbH. Die XXX Transportmittel- Vermietung- und SpeditionsgesmbH wurde 1993 gegründet und der Bf. wurde als…

BFG RV/5100413/2020Auch bei vermieteten Sattelanhängern ist das kraftfahrrechtlich höchste zulässige Gesamtgewicht um die Sattellast zu verringern.
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis08.09.2020

IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch herger weilguny steuerberatung wirtschaftsprüfung G.m.b.H, Reichsstraße 24a, 3300 Amstetten, über die Beschwerde vom 13. Dezember 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Amstetten Melk…