…Beschwerdeführerin erfolgte Außenprüfung verwiesen, bei der in beschwerderelevanter Hinsicht (ua im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 31.10.2016) folgende Prüfungsfeststellungen getroffen wurden: "Kurssicherungsgeschäfte Zur Absicherung des Währungsrisikos aus dem in lokaler Währung geführten Eigenkapital diverser NWB wurden Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen. Die Sicherungsgeschäfte wurden…
…unterlagen. Im Zuge einer bei der Beschwerdeführerin erfolgten Außenprüfung wurden in beschwerderelevanter Hinsicht (ua im Bericht über das Ergebnis der Außenprüfung vom 31.10.2016) folgende Prüfungsfeststellungen getroffen: "Kurssicherungsgeschäfte Zur Absicherung des Währungsrisikos aus dem in lokaler Währung geführten Eigenkapital diverser NWB wurden Kurssicherungsgeschäfte abgeschlossen…
…in die eine oder andere Richtung ausgeübt wird. Dass sich die Bf. aus wirtschaftlichen Gründen - konkret zwecks Vermeidung eines Währungsrisikos - zur Inanspruchnahme der Kapitalauszahlung gezwungen sah, erachtet das BFG daher als unmaßgeblich. Nach Auffassung der steuerlichen Vertretung der Bf. steht der Nichtanwendung der Drittelbegünstigung des …
…In diesem Kreditvertrag vom 14. 8. 2007 wurden die Kreditnehmer über die Möglichkeit einer Absicherung des Währungsrisikos durch Abschluss eines Devisentermingeschäftes informiert, wobei ausdrücklich zur Kenntnis genommen wurde, dass der Abschluss eines Kurssicherungsgeschäftes nur auf gesonderten Auftrag hin erfolgt und sämtliche dadurch entstehende Kosten vom…
…In diesem Kreditvertrag vom 14. 8. 2007 wurden die Kreditnehmer über die Möglichkeit einer Absicherung des Währungsrisikos durch Abschluss eines Devisentermingeschäftes informiert, wobei ausdrücklich zur Kenntnis genommen wurde, dass der Abschluss eines Kurssicherungsgeschäftes nur auf gesonderten Auftrag hin erfolgt und sämtliche dadurch entstehende Kosten vom…
…mildern sollte. Die Altersguthaben könnten nicht in inländische Pensionskassen übertragen werden, die betroffenen Grenzgänger scheuten oft das Währungsrisiko und wollten aus diesen Gründen das Altersguthaben als Abfindung beziehen. Die abrupte rückwirkende Änderung der Verwaltungspraxis für bereits im Kalenderjahr 2014 verwirklichte Sachverhalte führe zu erheblichen, nicht…
…in die Berechnung einbezogen wurden oder nicht, kann nicht festgestellt werden. Dem Finanzamt ist darin zuzustimmen, dass bei einer Finanzierung in CHF das Währungsrisiko einzubeziehen ist. Kursveränderungen wirken sich aber nicht auf die Höhe des Zinssatzes im Schweizer Franken, sondern auf den Schuldenstand für die…
…andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme dieser Abfindung bestehe. Nicht beachtlich ist in diesem Zusammenhang, ob sich der Beschwerdeführer faktisch, etwa auf Grund des von der steuerlichen Vertretung eingewendeten Währungsrisikos, das nur im Fall der einmaligen Kapitalabfindung ausgeschlossen werden könne, zur Inanspruchnahme der Kapitalauszahlung gezwungen sah…
…Wechselkurses, sodass Aufwand oder Ertrag des gesicherten Geschäftes durch zwischenzeitliche Wechselkursänderungen weder erhöht noch geschmälert werden. Das Währungsrisiko von Devisentermingeschäften besteht bei Sicherungsgeschäften darin, dass der Käufer/Verkäufer während oder am Ende der Laufzeit die Fremdwährung günstiger erwerben/verkaufen könnte als bei Abschluss des Geschäftes…
…5 % angewendet, durch welchen im Wege einer höher verzinsten Veranlagung (in CHF oder einer mit einem höherem Währungsrisiko aber auch höherem Zinsertrag verbundenen Drittwährung) lukrierte Zinsen als auch im Falle der Veranlagung in Wertpapieren entsprechende Ausschüttungen an Dividenden und Zinsen abgedeckt sind. Der sich ergebende…
…worden seien. ***Person-H*** brachte vor, dass die Auflösung der ***C1*** ein Konkursfall gewesen und nicht aufgrund der Nichtabzugsfähigkeit der Kreditzinsen erfolgt sei. Mit den höheren Kreditzinsen sei das Währungsrisiko der ***C1***, nämlich höhere Verbindlichkeiten durch Wechsel in eine andere Währung, abgegolten wurde. Von Seiten…
…Pensionsbezug neutralen Weg eröffnet, Ansprüche aus einer wechselkurslabilen Währung in die Heimatwährung zurückzuführen. Da das Währungsrisiko das Wahlrecht überlagere, sei eine obligatio alternative im Rahmen der gesetzlichen oder statuarischen Regelungen sohin unschädlich. Letztlich führe auch die systematische Interpretation zum selben Ergebnis. Im Erkenntnis vom 19…
…5 % angewendet, durch welchen im Wege einer höher verzinsten Veranlagung (in CHF oder einer mit einem höherem Währungsrisiko aber auch höherem Zinsertrag verbundenen Drittwährung) lukrierte Zinsen als auch im Falle der Veranlagung in Wertpapieren entsprechende Ausschüttungen an Dividenden und Zinsen abgedeckt sind. Der sich ergebende…
…Die Fremdwährungsfinanzierung sei deshalb gewählt worden, da diese Finanzierungsform mit einer niedrigeren Verzinsung verbunden ist. Dem gegenüber stehe allerdings das Währungsrisiko. Es sei daher ein Zusammenhang der Kursverluste mit den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung jedenfalls gegeben. Hätte man sich ab initio für eine EURO…
…Die Altersguthaben könnten nicht in eine inländische Pensionskasse übertragen werden. Die betroffenen Grenzgänger scheuten oft das Währungsrisiko und beziehten aus diesen Gründen das Altersguthaben als Abfindung (Verweis auf UFS 23.7.2009, RV/0320-F/08). Die nunmehr abrupte Änderung der Verwaltungspraxis für bereits im…
…die betroffenen Grenzgänger. Die Altersguthaben könnten nicht in eine inländische Pensionskasse übertragen werden. Die betroffenen Grenzgänger scheuten oft das Währungsrisiko und würden aus diesen Gründen das Altersguthaben als Abfindung beziehen (vgl. UFS 23.7.2009 RV/0320-F/08). Mit Schreiben vom 14. Dezember 2001…
…5 % angewendet, durch welchen im Wege einer höher verzinsten Veranlagung (in CHF oder einer mit einem höherem Währungsrisiko aber auch höherem Zinsertrag verbundenen Drittwährung) lukrierten Zinsen als auch im Falle der Veranlagung in Wertpapieren entsprechende Ausschüttungen an Dividenden und Zinsen abgedeckt sind. Der sich ergebende…
…die betroffenen Grenzgänger. Die Altersguthaben könnten nicht in eine inländische Pensionskasse übertragen werden. Die betroffenen Grenzgänger scheuten oft das Währungsrisiko und würden aus diesen Gründen das Altersguthaben als Abfindung beziehen (vgl. UFS 23.7.2009 RV/0320-F/08). Mit Schreiben vom 14. Dezember 2001…
…die Ermäßigung der Progression für die betroffenen Grenzgänger. Die Altersguthaben könnten nicht in eine inländische Pensionskasse übertragen werden. Die betroffenen Grenzgänger würden oft das Währungsrisiko scheuen und wollten aus diesen Gründen das Altersguthaben als Abfindung beziehen (vgl. UFS 23.7.2009, RV/0320-F/08). …
…Land und zum anderen durch einen sehr günstigen Frankenkredit) ua auf Grund der Frankeneinkünfte des Bf. nur ein relativ kleines Währungsrisiko barg und so gesehen als wirtschaftlich geradezu geboten bezeichnet werden muss. Der Senat geht damit nicht so weit wie Rauscher (SWK 22/2013, 989)…