…am cc , als Abgeltung für seine laufend erbrachten Arbeitsleistungen eine Vorwegvergütung in Höhe von 1 % der Nettoeinnahmen erhält. Mit Vertrag vom 22.01.2008 wurde der Fruchtgenussvertrag ab 01.10.2008 auf unbestimmte Zeit verlängert. Im Zusammenhang mit der Verlängerung wurde das Fruchtgenussrecht auf die…
…am cc , als Abgeltung für seine laufend erbrachten Arbeitsleistungen eine Vorwegvergütung in Höhe von 1 % der Nettoeinnahmen erhält. Mit Vertrag vom 22.01.2008 wurde der Fruchtgenussvertrag ab 01.10.2008 auf unbestimmte Zeit verlängert. Im Zusammenhang mit der Verlängerung wurde das Fruchtgenussrecht auf die…
…am cc , als Abgeltung für seine laufend erbrachten Arbeitsleistungen eine Vorwegvergütung in Höhe von 1 % der Nettoeinnahmen erhält. Mit Vertrag vom 22.01.2008 wurde der Fruchtgenussvertrag ab 01.10.2008 auf unbestimmte Zeit verlängert. Im Zusammenhang mit der Verlängerung wurde das Fruchtgenussrecht auf die…
…am cc , als Abgeltung für seine laufend erbrachten Arbeitsleistungen eine Vorwegvergütung in Höhe von 1 % der Nettoeinnahmen erhält. Mit Vertrag vom 22.01.2008 wurde der Fruchtgenussvertrag ab 01.10.2008 auf unbestimmte Zeit verlängert. In diesem Zusammenhang wurde das Fruchtgenussrecht auf die Liegenschaften EZ…
…Einwendungen des Kommanditisten ***2***: Der Gewinn iHv 852.732,84 Euro sei laut Beteiligungsausmaß verteilt, gebuchte Vorwegvergütungen dazugezählt und Sonderbetriebsausgaben abgezogen worden. Der Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf der Firma per 30.11.2018 iHv 1.094.810,58 Euro berechnete sich nach dem Erlös aus…
…am xy1962, ab 01.01.2006 als Abgeltung für seine laufend erbrachten Arbeitsleistungen eine Vorwegvergütung in Höhe von 1 % der Nettoeinnahmen erhält. Mit Vertrag vom 22.01.2008 wurde der Fruchtgenussvertrag ab 01.01.2008 auf unbestimmte Zeit verlängert. In diesem Zusammenhang wurde das Fruchtgenussrecht…
…für die steuerliche Anerkennung eines Fruchtgenusses als erforderlich erachtet), wird weder von der Beschwerdeführerin behauptet, noch ergeben sich dafür irgendwelche Anhaltspunkte aus der Aktenlage. Wenn die Beschwerdeführerin in der Vorwegvergütung eine Abgeltung für darüber hinausgehende unternehmerische Tätigkeiten der Fruchtnießer C.X. und G.X. erblickt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Silvia Gebhart in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, unvertreten, über die Beschwerde vom 21. Dezember 2021 idF des Ergänzungsschriftsatzes vom 20. Juni 2022 gegen den gemäß § 253 BAO ergangenen Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 31…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Vorsitzende R1 und die weiteren Senatsmitglieder R2, R3 und R4 im Beisein der Schriftführerin S in der Beschwerdesache X, y1 vom 8. Oktober 2010, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 1/23 vom 11. August 2010…
"Eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende quantifizierbare und nachvollziehbare Aufschreibung der verrichteten Tätigkeiten einer jeder einzelnen ausgestellten Rechnung ist jedoch nicht erfolgt. Die Anforderung an F. nach einer detaillierten Stundenaufstellung mit genauer Tätigkeitsdefinition ist lt. Aussage auf eine Fragebeantwortung "so gut wie unmöglich, denn bei einem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache des Bf., vertreten durch Vertreter gegen den Bescheid des FA Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 15.03.2012, betreffend Einkommensteuer des Jahres 2011 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird teilweise…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache der BF als Rechtsnachfolgerin der RECHTSVORGÄNGERIN, ADRESSE, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand AG Wirtschaftsprüfungs-und Steuerberatungsgesellschaft, Kudlichstraße 41-43, 4020 Linz gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren Verkehrsteuern und Glücksspiel…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, über die Beschwerde vom 17.4.2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11.4.2024 betreffend Einkommensteuer 2023 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird gemäß…
Wiederholt wurde die Rechtsauffassung des VwGH im aufhebenden Erkenntnis. Im vorliegenden Fall würden Gesamterrichtungskosten von EUR 3,814.171,18 vorliegen. Die Jahresmiete zum Mietbeginn habe EUR 156.600,00 betragen. Daraus ergäbe sich ein Renditesatz von 4,11%. Eine klassische verdeckte Ausschüttung im Sinn…
Es wird davon ausgegangen, dass für 3 2/3 Monate im Jahr 2016 das große Pendlerpauschale (***3*** - ***2***) zusteht. Dazu korrespondierend auch der Pendlereuro. Nach Aktenlage würden sich für 3 2/3 Monate 1.122,00 € Pendlerpauschale und ein Pendlereuro (251 km) von 153…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner in der Beschwerdesache **BF**, vertreten durch Ernst & Young Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., Wagramer Straße 19, 1220 Wien, über die Beschwerde vom 6. Dezember 2019 gegen die Bescheide des Finanzamtes für Gebühren…
Diese Feststellung wird auch durch die Aussage des Geschäftsführers und steuerlichen Vertreters Mag. Z belegt: So gibt er an, dass er sich als Geschäftsführer der Z.GmbH [Anm. BFG: die Steuerberatungskanzlei, in welcher Mag. Z im Prüfungszeitraum Geschäftsführer war] seit ca. 33 Jahren mit Bauherrenmodellen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Thomas Hufnagl, Dr.-Franz-Rehrl-Platz 2, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom 20. März 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren, Verkehrsteuern und…