…5.9.2012, 2008/15/0285). Ausländischer Abnehmer ist (§ 7 Abs 2 UStG 1994) etwa eine juristische Person oder ein sonstiger Abnehmer (Personenvereinigung), die (der) keinen Sitz im Inland hat. Maßgebend ist, dass das Verpflichtungsgeschäft unmittelbar mit dem ausländischen Abnehmer abgeschlossen wird. Juristische Personen und…
…500). Damit solche Vertragsbeziehungen als erwiesen anerkannt werden können, müssen eindeutige Vereinbarungen vorliegen, die eine klare Abgrenzung zulassen, wobei entsprechende Zweifel an der steuerlichen Tragfähigkeit regelmäßig zu Lasten des Steuerpflichtigen gehen (vgl. VwGH 07.12.1988, 88/13/0099). Verträge (Verpflichtungsgeschäfte) zwischen nahen Angehörigen werden…
Ebenso steht fest, dass ***F.*** in der Art eines bevollmächtigten Projektleiters zur "Errichtung eines Datencenters im ***X-Y***" für die Bf langjährig tätig geworden ist. Als glaubhaft und wahrscheinlich ist zu erachten, dass für diese selbständige Tätigkeit mit ***F.*** ein "Erfolgshonorar" für die Realisierung dieses…
…ein Ausstellungsdatum im Jahr 2014 aufweisen, uns aber erst 2015 zugegangen sind, auch erst im Jahr 2015 zur Geltendmachung des Vorsteuerabzugs berechtigen und daher unsere Vorgehensweise in der Jahressteuererklärung 2015 insoweit rechtsrichtig war. Das betrifft konkret, als Summe von Einzelrechnungen, einen Betrag von insgesamt €…
… 9 iVm §§ 80 ff. BAO für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten der Firma C GmbH i.Liqu, Adresse2, im Ausmaß von € 1.194.983,61 in Anspruch genommen und aufgefordert, diesen Betrag innerhalb eines Monats ab Zustellung dieses Bescheides zu entrichten. Die Haftung werde hinsichtlich folgender…
…innen in Kauf genommen wurde. Die Erbringung von Telekommunikationsdienstleistungen ist sowohl verbraucherschutz- und europarechtlich geregelt und durch die Telekom-Regulierungsbehörde beaufsichtigt. Von einer hinreichenden Bestimmtheit der betreffenden Telekommunikaitionsverträge ist somit auszugehen. Eine direkte Zuordnung zu einer bestimmten Abrechnungseinheit - wie es die Bf. vorbringt - ist nicht…
…infolge mangelhafter bzw. nicht durchgeführter Recherche grundlegend falsch. In den Jahren 2007 bis 31.12.2015 seien tatsächlich EUR 355.300,00 bezahlt worden. Als Nachweis würden die entsprechenden Debitorenkonten der Pächterin diesem Schreiben beigelegt. Weiters werde das Kreditorenkonto dem Vorlageantrag beigelegt. So seitens des…
…Bezüge gemäß § 79 Abs. 2 gelten als im Vorjahr zugeflossen. Die Lohnsteuer ist im Zeitpunkt der tatsächlichen Zahlung einzubehalten. Für das abgelaufene Kalenderjahr ist ein Lohnzettel gemäß § 84 an das Finanzamt zu übermitteln. (2) Ausgaben sind für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden…
Diese Rechnung verweist auf Materialverbrauch für August und September 2010. Die ihr durch die Bf. in der mündlichen Verhandlung im Vorverfahren zugeordneten Eingangsrechnungen stammen aus den Monaten Juni bis September 2010. Rechnung D (Nr. 10-4741 vom 25. November 2010) Diese Rechnung ist mit Rechnungsweiterleitung…
Nach den vom Beschuldigten selbst beigebrachten Mitarbeiterbestätigungen will O1 im Zuge der Haushaltshilfe des Vereines die Wohnung gereinigt (Grundreinigung, Aufräumen, Fensterputzen) und Wäsche gewaschen haben (Finanzstrafakt Bl. 572, 613), will P1 die beschriebene Wohnungsreinigung vorgenommen, bei Arztbesuchen begleitet haben und Kinder betreut haben (Finanzstrafakt Bl…
…vor. Ihr sei nicht bekannt gewesen, dass S vor seiner Bestellung längere Zeit arbeitslos gewesen sei. Die gemäß § 7 Bauwerkvertrag vereinbarte Sicherheitsleistung über gesamt € 100.000,- sei von der Bf. mehrmals eingefordert worden, es sei jedoch nie zu einer Zahlung gekommen. Die 1. Anzahlung…
…in den starken Schmerzen allein bestand, sondern darüber hinaus in den Nebenwirkungen der hochdosierten Schmerzmittel, in möglichen Schonhaltungen und daraus folgenden Fehlstellungen etc, entspricht dem allgemeinem Erfahrungsgut und ist für das Gericht glaubhaft. Ein weiteres Indiz, dass die Vorverlegung der Operation zwangsläufig erwachsen ist, war…
…auf den Zweck der Bestimmung, der Progressionswirkung durch die geballte Auszahlung von Ansprüchen aus früheren Zeiträumen entgegen zu wirken, ist es ausgeschlossen, dabei auf die in § 14 Abs. 2 KO - für die Teilnahme am Konkurs - angeordnete Vorverlegung der Fälligkeit auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung abzustellen…
…die Verantwortung, der Zeiteinsatz und der Arbeitsstress eines Mitarbeiters infolge der ständigen Vorverlegung der Termine für die Fertigstellung der Jahresabschlüsse sowie der Abschlussprüfungen (Stichworte Fast Closing, Kurspflege an den Börsen, Verschärfung der gesetzlichen Fristen gem. UGB (5-Monatsfrist etc.)) im ersten Halbjahr besonders stark belastet…
…auf den Zweck der Bestimmung, der Progressionswirkung durch die geballte Auszahlung von Ansprüchen aus früheren Zeiträumen entgegen zu wirken, ist es ausgeschlossen, dabei auf die in § 14 Abs. 2 KO - für die Teilnahme am Konkurs - angeordnete Vorverlegung der Fälligkeit auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung abzustellen…
…Der ohne Grund kurzfristig eingebrachte Vertagungsantrag zielte offensichtlich auf eine Verfahrensverzögerung ab. Im Übrigen hätte auf Ersuchen des Bf. auch eine Onlineteilnahme an der Verhandlung im BFG) oder eine zeitliche Vorverlegung der Verhandlung um ein- bis zwei Stunden (angesetzter Beginn 10:00 Uhr) erfolgen können…
…auf den Zweck der Bestimmung, der Progressionswirkung durch die geballte Auszahlung von Ansprüchen aus früheren Zeiträumen entgegen zu wirken, ist es ausgeschlossen, dabei auf die in § 14 Abs. 2 KO - für die Teilnahme am Konkurs - angeordnete Vorverlegung der Fälligkeit auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung abzustellen…
…auf den Zweck der Bestimmung, der Progressionswirkung durch die geballte Auszahlung von Ansprüchen aus früheren Zeiträumen entgegen zu wirken, ist es ausgeschlossen, dabei auf die in § 14 Abs. 2 KO - für die Teilnahme am Konkurs - angeordnete Vorverlegung der Fälligkeit auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung abzustellen…
…für die Teilnahme am Konkurs - angeordnete Vorverlegung der Fälligkeit auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung abgestellt werde. Als nicht einschlägig erweise sich in diesem Zusammenhang übrigens auch die Regelung des § 3 Abs. 1 IESG, wonach bei der Ausmessung der Höhe des Insolvenz-Ausfallgeldes betagte Forderungen einbezogen…
…auf den Zweck der Bestimmung, der Progressionswirkung durch die geballte Auszahlung von Ansprüchen aus früheren Zeiträumen entgegen zu wirken, ist es ausgeschlossen, dabei auf die in § 14 Abs. 2 KO - für die Teilnahme am Konkurs - angeordnete Vorverlegung der Fälligkeit auf den Zeitpunkt der Konkurseröffnung abzustellen…