…verbucht worden. Der sich daraus ergebende Saldo habe nach Ansicht der Behörde einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis dargestellt und seien diese deshalb als Einnahmen bei der Bf anzusetzen gewesen. Bezüglich der Veräußerung der Beteiligung an der Pb führte die belangte Behörde aus, die Bf habe…
…bezahlten Versicherungsprämien ausgeschieden und die lohnabhängigen Abgaben nachverrechnet worden. Weiters wurde festgestellt, dass im Kalenderjahr 2010 bei einem Funktionärsausflug der steuerfreie Vorteil in Höhe von 365 Euro für die teilnehmenden Dienstnehmer überschritten worden sei. Die lohnabhängigen Abgaben der übersteigenden Teile seien nachverrechnet worden. Das Finanzamt…
…Mitarbeiter", die bei Eintritt von allen neuen Mitarbeitern zu unterfertigen seien. Diese Unannehmlichkeiten bestünden bei einer Kontoführung durch ein anderes Kreditinstitut nicht und reduzierten einen allenfalls bestehenden Vorteil dermaßen, dass im Ergebnis bestenfalls eine nicht zu versteuernde Aufmerksamkeit verbleibe. Es könne sich kein Mitarbeiter aussuchen…
…25.9.1992 verwiesen. Zusammengefasst ist man nach diesem Aktenvermerk zu der Rechtsauffassung gekommen, dass die Prämienzahlungen keinesfalls einen Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstellen würden, da Privatfahrten bei dieser Dienstreiseversicherung nicht abgesichert worden seien. In der abweisenden Berufungsvorentscheidung führte das Finanzamt aus, dass mit dem…
…Interesses des Arbeitgebers an dieser Kontoführung derart voraus, dass nach der Lage des konkreten Einzelfalles für den Arbeitnehmer ein aus der kostenfreien Führung des Mitarbeiterkontos resultierender Vorteil schlechthin nicht besteht. Im gegenständlichen Verfahren stand aufgrund der Vorbringen der Beschwerdeführerin, denen die belangte Behörde (auch im…
…handelsüblich allen Endverbrauchern zugänglichen Rabatte hinausgingen. In diesem Fall handle es sich um die kostenlose Kontoführungsgebühr, welche den Dienstnehmern gewährt werde und daher einen geldwerten Vorteil aus dem Dienstverhältnis darstelle. Die vom Arbeitgeber getragenen Kosten für die Betriebsveranstaltungen bzw. die gewährten Sachzuwendungen hätten das angemessene…
…Mitarbeiter", die bei Eintritt von allen neuen Mitarbeitern zu unterfertigen seien. Diese Unannehmlichkeiten bestünden bei einer Kontoführung durch ein anderes Kreditinstitut nicht und reduzierten einen allenfalls bestehenden Vorteil dermaßen, dass im Ergebnis bestenfalls eine nicht zu versteuernde Aufmerksamkeit verbleibe. Es könne sich kein Mitarbeiter aussuchen…
…Mitarbeiter", die bei Eintritt von allen neuen Mitarbeitern zu unterfertigen seien. Diese Unannehmlichkeiten bestünden bei einer Kontoführung durch ein anderes Kreditinstitut nicht und reduzierten einen allenfalls bestehenden Vorteil dermaßen, dass im Ergebnis bestenfalls eine nicht zu versteuernde Aufmerksamkeit verbleibe. Es könne sich kein Mitarbeiter aussuchen…
…Mitarbeiter", die bei Eintritt von allen neuen Mitarbeitern zu unterfertigen seien. Diese Unannehmlichkeiten bestünden bei einer Kontoführung durch ein anderes Kreditinstitut nicht und reduzierten einen allenfalls bestehenden Vorteil dermaßen, dass im Ergebnis bestenfalls eine nicht zu versteuernde Aufmerksamkeit verbleibe. Es könne sich kein Mitarbeiter aussuchen…
…Mitarbeiter", die bei Eintritt von allen neuen Mitarbeitern zu unterfertigen seien. Diese Unannehmlichkeiten bestünden bei einer Kontoführung durch ein anderes Kreditinstitut nicht und reduzierten einen allenfalls bestehenden Vorteil dermaßen, dass im Ergebnis bestenfalls eine nicht zu versteuernde Aufmerksamkeit verbleibe. Es könne sich kein Mitarbeiter aussuchen…
…Mitarbeiter", die bei Eintritt von allen neuen Mitarbeitern zu unterfertigen seien. Diese Unannehmlichkeiten bestünden bei einer Kontoführung durch ein anderes Kreditinstitut nicht und reduzierten einen allenfalls bestehenden Vorteil dermaßen, dass im Ergebnis bestenfalls eine nicht zu versteuernde Aufmerksamkeit verbleibe. Es könne sich kein Mitarbeiter aussuchen…
…Mitarbeiter", die bei Eintritt von allen neuen Mitarbeitern zu unterfertigen seien. Diese Unannehmlichkeiten bestünden bei einer Kontoführung durch ein anderes Kreditinstitut nicht und reduzierten einen allenfalls bestehenden Vorteil dermaßen, dass im Ergebnis bestenfalls eine nicht zu versteuernde Aufmerksamkeit verbleibe. Es könne sich kein Mitarbeiter aussuchen…
…diese auch bei der Ermittlung der KESt abgezogen worden seien, sodass nicht der gesamte Vorteil aus der privaten Nutzung der Räumlichkeiten des Hauses ***8*** durch den Geschäftsführer der Beschwerdeführerin und 100%-Gesellschafter der Kapitalertragsteuer unterworfen worden sei. Überdies sei die Kapitalertragsteuer mit Bescheid vom 28…
…selbst. 1. Streitpunkte Strittig ist, ob in 2010 die Vorteile aus der Ausübung von "Stock Options", die laufenden Bezüge und die weiteren sonstigen Bezüge von einem Arbeitgeber oder mehreren Arbeitgebern gewährt wurden und wer der oder die Arbeitgeber war oder waren. Strittig ist auch, ob…
…worden sei. Gleichzeitig wurde angemerkt, dass die seinerzeitige steuerliche Vertretung empfohlen habe, einer Besichtigung des Objektes nicht zuzustimmen, was nach heutigem Wissensstand aber sicher von Vorteil gewesen wäre, so der Geschäftsführer der Bf., G. Am 2. Juni 2016 wurde am Sitz des Bundesfinanzgerichtes ein gemäß §…
…Betriebskosten). Allerdings stellt das Zurverfügungstellen einer Wohnung (eines Hauses) an den Geschäftsführer eine unmittelbare Vorteilsgewährung an diesen dar und somit eine verdeckte Ausschüttung. Tz. 19 Aufwendungen H ***3*** (vA): Gemäß den genannten gesetzlichen Bestimmungen dürfen die für die private Lebensführung aufgewendeten Aufwendungen nicht abgezogen werden…
Die in- und auslandsbezogenen Vorteile aus "Stock Options" konsumieren daher im Zeitpunkt des Zuflusses (September 2010) das Jahressechstel. Danach ist der inlandsbezogene Anteil der Steuer nach § 67 Abs 1 EStG 1988 zu unterziehen, wogegen der auslandsbezogene von der Bemessungsgrundlage auszunehmen ist. Daraus folgt, dass bei…
…die vom Finanzamt erhobenen Sachverhalte der Realität entsprechen und die festgestellten Rechtsfolgen von verdeckten Ausschüttungen zutreffen. 3. Revision Für die im Streitfall zu entscheidende wesentliche Rechtsfrage des Vorteilsausgleich zwischen Einlage und verdeckter Ausschüttung besteht eine ständige Rechtsprechung des VwGH, die der Entscheidung zugrunde gelegt wurde…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Im Zuge einer gemeinsamen Prüfung lohnabhängiger Abgaben (in Folge: GPLA) wurde für die den Dienstnehmern unentgeltlich überlassene Arbeitskleidung ein Vorteil aus dem Dienstverhältnis iSd § 25 Abs. 1 Z 1 lit a EStG 1988…
…es muss sich also im Wesentlichen immer um „Betriebseinnahmen“ des Gesellschafters handeln. Nach herrschender Auffassung liegt eine Betriebseinnahme schon dann vor, wenn dem Steuerpflichtigen im Rahmen seines Betriebes durch diesen veranlasste geldwerte Vorteile zufließen, wobei auch ein bloß mittelbarer Zusammenhang mit dem Betrieb genügt (vgl…