…Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Sachverhalt und Erwägungen: Mit elektronischem Vorsteuererstattungsantrag (U5) vom 10. Oktober 2024 beantragte die Beschwerdeführerin (Bf.) - eine deutsche GmbH - für das Jahr 2023 die Erstattung von Vorsteuern in Höhe von 46.983,71 €. Im…
…Lage versetzt hätte, inhaltlich über diesen abzusprechen und diesen nicht aufgrund einer Zeitraumüberschneidung zurückzuweisen. Pro zulässigem Zeitraum könne nur ein Antrag eingebracht werden. Vorsteuererstattungsanträge seien elektronisch über ein standardisiertes System einzureichen. Die Überprüfung auf "Tippfehler" liege beim Antragsteller im Rahmen der kaufmännischen Sorgfaltspflicht. Es liegt…
…mit dem Gegenstand EU VAT Refund Claim-amendment required [OFFICIAL]_done ava zu entnehmen. In der angeführten Beilage wird durch HM Revenue & Customs darauf hingewiesen, dass der Vorsteuererstattungsantrag korrigiert und wieder eingebracht werden müsse, bevor der Erstattungsstaat ihn akzeptieren könne. Die Bf werde darauf hingewiesen…
…der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Da zur in der Beschwerde relevanten Frage, unter welcher UID-Nummer bzw. unter welchem Ansässigkeitsportal ein Unternehmer einen Vorsteuererstattungsantrag einreichen muss, wenn er über mehrere Niederlassungen in der Union verfügt, noch keine Rechtsprechung des VwGH vorliegt…
…Höhe von Euro 2.823,93. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 16.05.2019 wurde die Beschwerde abgewiesen im Ergebnis mit der Begründung, dass für die in der Beschwerde vorgelegten Rechnungen nie ein gültiger Vorsteuererstattungsantrag eingebracht worden sei unter Anführung der relevanten gesetzlichen Bestimmungen, und weiter: "Gemäß …
…einzureichen. Im Vorlageantrag erneuerte der Bf die Bitte, den Antrag als Jahresantrag für 2020 zu betrachten und anzuerkennen. Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt Der Bf brachte mit 27.11.2020 einen Vorsteuererstattungsantrag für 1-3/2020 ein, der den Mindesterstattungsbetrag von 400 Euro für unterjährige…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, vertreten durch Steuerberatung, über die Beschwerde vom 29.10.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 03.10.2018, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 1-12/2017) zu…
…Abweisungsbescheides) eingebracht, zurückzuweisen gewesen. B. Mit 17.4.2013 brachte die BF elektronisch einen berichtigten Vorsteuererstattungsantrag für 1-12/2011 ein (betitelt in einem Begleitschreiben mit "Neueinreichung Erstattungsantrag 2011 nach Berufung"). Mit 19.4.2013 erfolgte die Zurückweisung dieses Antrages, mit der Begründung, dass bereits…
…Nr. L 44, S. 23) festgelegten Angaben enthält. Im beschwerdegegenständlichen Fall endete die Frist zur elektronischen Einbringung der Vorsteuererstattungsanträge für den Erstattungszeitraum 2021 gemäß § 3 Abs. 1 der Verordnung am 30. September 2022. Nach der Aktenlage und unbestritten ist der elektronische Antrag auf Vorsteuererstattung verspätet…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF Liechtenstein, vertreten durch Steuerberatung, über die Beschwerde vom 2.11.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 9.10.2018, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung 1-12/2017…
Conrad von Hötzendorf-Str. 14-18 8010 Graz www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, Deutschland gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 26.06.2012 betreffend die Erstattung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, über die Beschwerde vom 25.10.2010 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 4.10.2010 betreffend Erstattung von Vorsteuern für 1-12/2009 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache, ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, Deutschland, vertreten durch ***Steuerberater***, ***Adresse***, über die Beschwerde vom 14. Mai 2020 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 11. März 2020 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für den…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ergon Wirtschaftschaftsprüfung GmbH, Innsbrucker Bundesstraße 75, 5020 Salzburg, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom betreffend Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK! Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache deutscher Unternehmer gegen den Bescheid des FA Graz-Stadt vom 14.08.2012, betreffend zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…Mit elektronischem Antrag seiner steuerlichen Vertreterin stellte er am 6. März 2020 durch seine steuerliche Vertreterin einen Vorsteuererstattungsantrag für den Zeitraum 1-12/2019. Die Erstattungssumme wurde mit 1.751,95 € berechnet. Im angefochtenen Bescheid wurde der Erstattungsbetrag mit 1.445,93 € festgesetzt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Ecovis Austria Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Schmalzhofgasse 4, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 1.4.2021 gegen den Bescheid des ***FA*** vom 21.1.2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch HSP STEUER Schneider, Talstraße 106, 41516 Grevenbroich, über die Beschwerde vom 23. Oktober 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 11. Oktober 2019 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch Richterin in der Beschwerdesache der Beschwerdeführerin, über die Beschwerde vom 20.10.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 07.10.2015 betreffend die Erstattung von Vorsteuern für den Zeitraum 01-12/2014 zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache BF, über die Beschwerde vom 16.12.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 21.11.2014, 68 521/3704, betreffend Umsatzsteuer (Vorsteuererstattung) 1-12/2013 zu Recht erkannt…