…eine Außenprüfung statt. Neben den Feststellungen über die Höhe der ausländischen Kapitaleinkünfte stellte diese auch fest, dass sich für den Erblasser der Vorsatz der Steuerhinterziehung nicht mehr feststellen lasse, weshalb auf Grund der Verjährung der Jahre 2003 bis 2006 keine Wiederaufnahme erfolge. Die Bescheide betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Wolfgang Pavlik, die Richterin MMag. Elisabeth Brunner und die fachkundigen Laienrichter Mag. Claudia Strohmaier CMC und Erwin Agneter, über die Beschwerde des Bf., Adresse, vertreten durch BDO Oberösterreich GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, 4020…
…BAO beginnt nach § 208 Abs 1 lit c BAO die Verjährung mit dem Ablauf des Jahres, in dem die rückzufordernden Beihilfen, Erstattungen, Vergütungen oder Abgeltungen geleistet wurden. Wird Familienbeihilfe vorsätzlich, unter Verletzung der sich aus §§ 25 FLAG ergebenden Verpflichtung zu Unrecht bezogen, ist für die…
…VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig ist, ob die Voraussetzungen einer verlängerten Verjährungsfrist wegen Annahme von vorsätzlich hinterzogenen Abgaben in den Streitjahren 2006 und 2007 erfüllt sind. Der Beschwerdeführer wurde von seinem Arbeitgeber der A in NÖ ab 1. April 2006 als Vorstandsmitglied für die „B…
…vorherige Anzeige und Anmeldung, somit unter Verletzung der abgabenrechtlichen Offenlegungs- und Wahrheitspflichten, durch andere, größtenteils namentlich unbekannte Personen jeweils eine Verkürzung an Tabaksteuer (in der genannten Höhe) bewirkt worden war, vorsätzlich an sich gebracht, und 2. in Tateinheit dazu, durch die entgeltliche, zu seinem oder…
…Entscheidungsgründe Mit dem bezeichneten Erkenntnis (des Einzelbeamten) wurde der Beschwerdeführer (Bf.) für schuldig erkannt, im Bereich des genannten Finanzamtes (Ergänze: im März 2012) als Abgabepflichtiger vorsätzlich die abgabenrechtliche Anzeige-, Offenlegungs- und (oder) Wahrheitspflicht durch Nichtabgabe der Einkommensteuer-Jahreserklärungen für 2009 und 2010 verletzt zu haben…
…war nicht unerheblich, da im verfahrensgegenständlichen Fahrzeug erwiesenermaßen eine Farbkopie eines Ausweises gemäß § 29 b StVO eingelegt war und dadurch die vorgeschriebene Parkometerabgabe vorsätzlich verkürzt wurde. Die Einkommens- und Vermögensverhältnisse sowie allfällige Sorgepflichten der Bf. wurden bereits von der belangten Behörde gewürdigt, soweit sie dieser…
…dass der Bf. eine bewusste Manipulation am Parkschein und damit nicht lediglich eine fahrlässige Verkürzung der Parkometerabgabe, sondern eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung vorgenommen hat. Aus diesem Grund kann auch das Ausmaß des Verschuldens im vorliegenden Fall nicht als geringfügig angesehen werden. Wie bereits ausgeführt, sind Verwaltungsübertretungen…
…er habe im Bereiche des Finanzamtes Lilienfeld St Pölten unter der St.Nr. 123 vorsätzlich unter Verletzung der Verpflichtung zur Abgabe von dem § 21 des Umsatzsteuergesetzes 1994 entsprechenden Voranmeldungen eine Verkürzung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer für den Zeitraum 8-10+12/2010 iHv € 8…
…11.2001, 2001/17/0160). Der Unrechtsgehalt der Tat kann nicht als geringfügig angesehen werden, weil für die Tatbegehung im Sinne der anzuwendenden gesetzlichen Bestimmung fahrlässiges Verhalten ausreicht und die Tat vorsätzlich begangen wurde. Von einem subjektiv vorwerfbaren Verhalten war auch deshalb auszugehen, weil der…
…Ebenso ist eine Wiederaufnahme der Jahre 2010 und 2011 betreffend Umsatzsteuer nicht gerechtfertigt. Mangels einer vorsätzlichen Abgabenhinterziehung durch die Beschwerdeführerin greift die Regelverjährungsfrist von fünf Jahren und nicht die auf zehn Jahre verlängerte Verjährungsfrist für hinterzogene Abgaben. Die Begründung Nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes vom…
…6 Ob 313/03b). Gewerberechtliche Verpflichtungen eines Geschäftsführers begründen dagegen keine besondere Pflichtenübernahme bezüglich der Abfuhr von Sozialversicherungsbeiträgen, außer dieser stellt eine Gewerbeberechtigung mit dem Vorsatz zur Verfügung, an einem betrügerischen Vorenthalten von Sozialversicherungsbeiträgen teilnehmen zu wollen (OGH 19.3.2013, 40b 173/12p). (2…
…werde, was auch die vormalige steuerliche Vertretung betraf. Abschließend stellte die steuerliche Vertretung dar, dass sämtlichen handelnden Personen ein vorsätzliches Verhalten nicht vorgeworfen werden könne. Von Beginn an sei stets eine Steuerberatung der Sache betraut gewesen darüber hinaus handele es sich um einen komplexen Sachverhalt…
…Der Bf. werde als Arbeitnehmer gemäß § 83 Abs. 3 EStG unmittelbar in Anspruch genommen, weil er vorsätzlich mit seinem Arbeitgeber zusammengewirkt habe, um eine Lohnsteuerverkürzung zu bewirken, und sein Arbeitgeber mittlerweile insolvent sei. Am 8.8.2019 stellte der Bf. über seine rechtsfreundliche Vertretung diesbezüglich…
…jeweiligen Verfahrens zu beurteilen sei. Überdies sei die Behandlung von Mietvorauszahlungen und Mieterinvestitionen durch die Judikatur hinreichend geklärt. Aufgrund der Unterlassung der Offenlegung im Rahmen der Einkommensteuererklärungen liege eine vorsätzliche Abgabenverkürzung vor. Mit Eingabe vom 26. September 2017 stellte der Bf. den Antrag auf Entscheidung…
…sei. Dagegen brachte der Beschwerdeführer Beschwerde ein. Im Wesentlichen wurde die Beschwerde damit begründet, dass kein vorsätzliches Verhalten vorliege und somit keine Abgabenhinterziehung begangen wurde. Demzufolge sei bereits Verjährung eingetreten. Die Abgabenbehörde wies die Beschwerde mit Beschwerdevorentscheidung vom 15. März 2018 ab. Dagegen richtete sich…
…angelastet werden. In Wahrheit beruhe die unterbliebene Versteuerung der Schweizer Kapitalerträge auf einem begreiflichen Irrtum, sodass jeder auf eine Hinterziehung von Abgaben gerichtete Vorsatz auszuschließen sei. Dementsprechend sei auch nicht die Verjährungsfrist von zehn Jahren anzuwenden, sondern es bleibe bei der "normalen" Verjährung nach § 207…
…fünf Jahren. Abs. 2 zweiter Satz gilt sinngemäß. (5) Abs. 2 zweiter Satz gilt sinngemäß für Abgaben, deren vorsätzliche Verkürzung nicht in den Anwendungsbereich des Finanzstrafgesetzes fällt. § 208 Abs. 1 lit c Bundesabgabenordnung 1961 lautet: Die Verjährung beginnt in den Fällen des § 207 Abs. 4…
…der Ansicht gewesen, die Erträge aus den liechtensteinische Konten und Depots seien in Österreich nicht steuerpflichtig. Gemäß § 9 FinStrG sei der Vorsatz zu verneinen, wenn ein entschuldbarer Rechtsirrtum vorliege. Bei der Frage der Entschuldbarkeit des Irrtums gehe es letztlich um die Frage, ob der Steuerpflichtige…
…Kommunalsteuererklärung sei; es sei vielmehr so, dass dieses Delikt nur dann geahndet werden könne, wenn die Kommunalsteuererklärung vorsätzlich nicht termingemäß eingereicht wird, ein Umstand, der behördlicherseits nicht direkt erkennbar ist und nur durch Umkehrschlüsse aus dem sonstigen Verhalten des Abgabepflichtigen abgeleitet werden kann. Im Standardfall…