…die Auffassung, dass im Insolvenzverfahren (im konkreten Fall: Schuldenregulierungsverfahren) den Aufrechnungsvorschriften der KO und der AO (insbesondere §§ 19, 20 KO und AO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der §§ 214 ff. BAO zukommt. Der offenbar mit dem Beschwerdebegehren zum Ausdruck gebrachte Einwand des Bf., dass eine…
…gemäß § 216 BAO gedeutet werden (vgl. VwGH 18.12.2008, 2006/15/0155). Der Verwaltungsgerichtshof vertritt weiters in ständiger Rechtsprechung (vgl. zB VwGH 29.01.2004, 2000/15/0046) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechts der Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften der BAO zukommt. Nach …
…wieder aufgehoben. Der Verwaltungsgerichtshof vertritt nach ständiger Rechtsprechung (z.B. VwGH 26.4.1993, 92/15/0012) die Auffassung, dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der §§ 214 ff. BAO zukommt. Die Einschränkung der Aufrechnung gilt nur während der Dauer des Konkursverfahrens…
… 216 BAO gedeutet werden (VwGH 18.12.2008, 2006/15/0155). In ständiger Rechtsprechung vertritt der Verwaltungsgerichtshof (VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046) die Ansicht, dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechts grundsätzlich der Vorrang vor den Verrechnungsvorschriften der Bundesabgabenordnung (BAO) zukommt. Eine Aufrechnung ist daher…
…hafteten auf dem Abgabenkonto der Schuldnerin Masseforderungen in Höhe von € 7.323,08 unberichtigt aus. Somit musste der Rückzahlungsantrag schon am Nichtvorhandensein eines rückzahlbaren Guthabens scheitern. Allerdings gehen während eines Insolvenzverfahrens die Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes als speziellere Bestimmung den Verrechnungsvorschriften der BAO vor. Mit…
…dass den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes (insbesondere §§ 19, 20 KO) der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der §§ 213 bis 215 BAO zukommt (vgl. VwGH 29.1.2004, 2000/15/0046; VwGH 18.12.2008, 2006/15/0155). 2.7. Vor dem Hintergrund der Rechtslage, wonach der die…
…dass es sich bei der Verrechnungsvorschrift des § 214 Abs. 8 BAO laut Gesetzeswortlaut (arg. „ist zu verrechnen“) um eine zwingende Bestimmung handelt. In Insolvenzfällen wie vorliegend kommt nach einschlägiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes jedoch den insolvenzrechtlichen Aufrechnungsvorschriften Vorrang gegenüber den Verrechnungsregeln der BAO zu (VwGH 29…
…1 Z 2 BAO i. V. m. § 272 Abs. 3 Satz 2 BAO dem Senat. Mündliche Verhandlung In der am 23. 5. 2018 antragsgemäß durchgeführten mündlichen Verhandlung am Sitz des Bundesfinanzgerichts trugen die Parteienvertreter vor wie in den Schriftsätzen im Verfahren. Der steuerliche Vertreter erweiterte…
…Haftungsbescheiden aufrechnen kann. Der Bf. bringt vor, den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechtes komme der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu. Diese Auffassung entspricht der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes (siehe Erkenntnis vom 15.9.2011, 2010/17/0256 und die dort zitierte Vorjudikatur). Die Aufrechnungsvorschriften der …
…i. S. d. BAO. Ein solcher Überschuss hat, sofern sich das Finanzamt nicht zu einem Vorgehen nach § 21 Abs. 3 UStG 1994 entschließt, grundsätzlich zu einer Gutschrift zu führen, deren Schicksal sich nach den einschlägigen Normen der BAO zu entscheiden hat (vgl. VwGH 22. 3…
…Eröffnung des Insolvenzverfahrens Schuldner der Insolvenzmasse geworden oder wenn die Forderung gegen den Schuldner nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens erworben wurde. Daher fallen nur Gegenansprüche, welche nach Konkurseröffnung entstehen unter das Aufrechnungsverbot nach § 20 IO. Forderungen, welche bereits vor Konkurseröffnung im Sinne des § 4 BAO entstehen…
…Bestätigung des Schuldenregulierungsverfahrens wurde vom Verwaltungsgerichtshof hinreichend geklärt, dies vor allem dann, wenn wie im Beschwerdefall die Aufrechnungserklärung des Gläubigers wegen Verschweigens der Gegenforderung durch den Schuldner verschuldet ist. Es liegt demnach keine ungeklärte Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung vor, weshalb die Revision nicht zulässig ist.…
…grundsätzlich der Vorrang des Insolvenzrechts vor dem Abgabenrecht, die Aufrechnungsvorschriften nach §§ 19, 20 IO gehen daher den Verrechnungsregeln nach § 214 BAO vor. Das Finanzamt sah in der Definition der haftungsbefreienden Zahlung des Auftraggebers als Drittleistung einen wesentlichen Grund für die Anwendbarkeit der Verrechnungsvorschriften der BAO…
…Dabei komme den Aufrechnungsvorschriften der IO (insbesondere der §§ 19 und 20 IO) der Vorrang vor den Verrechnungsregelungen der BAO zu (VwGH 21.11.2013, 2011/15/0188). Gemäß § 20 Abs. 1 IO sei die Aufrechnung unzulässig, wenn ein Insolvenzgläubiger erst nach Insolvenzeröffnung Schuldner der Insolvenzmasse…
…Übrigen hätten die insolvenzrechtlichen Aufrechnungsvorschriften Vorrang vor den abgabenrechtlichen. Das Finanzamt beruft sich dem gegenüber darauf, dass die AGH-Zahlungen als Drittleistungen gelten und daher ein Aufrechnungstatbestand nicht vorliegt. Die Verrechnung der nach Insolvenzeröffnung bezahlten AGH-Beträge ist daher nach § 214 BAO mit Insolvenzforderungen bzw…
…Urtz (BAO3, § 214 Anm. 59) dafür, dass dieser auch künftig nicht konstitutiv für eine Abgabenentrichtung per Aufrechnung sein soll. Insofern sprechen die Erläuterungen wohl auch bewusst von der "Zulässigkeit einer bescheidmäßigen Aufrechnungserklärung". Den Aufrechnungsvorschriften des Insolvenzrechts kommt der Vorrang vor den Verrechnungsregeln der BAO zu…
…und es sich bei den Verrechnungsvorschriften des § 215 BAO um zwingendes Recht handle, weshalb die Verwendung von Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 und 2 BAO nicht dem Ermessen der Behörde überlassen sei (VwGH 26.6.2001, 97/14/0166). Auch irre der steuerliche Vertreter mit…
…Weise verfassungsrechtlich gewährleistete Verteidigungsrechte der Partei. Auch wenn eine abweisende Entscheidung mittels Bescheid nicht im Wege einer eigenständigen Beschwerde bekämpfbar gewesen wäre (§ 244 BAO), müsste das Recht auf Akteneinsicht und Parteiengehör zu den erhobenen Sachverhalten zumindest im hier gegenständlichen Verfahren vor dem BFG Berücksichtigung finden…
…Prosen in der Beschwerdesache P STW BL 3, vertreten durch DFG., O. Straße 27, 9800 S, über die Beschwerde vom 19.03.2014 gegen den Abrechnungsbescheid des Finanzamtes Sp.J vom 19.02.2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet…
…auch in Österreich gilt der Grundsatz des Vorrangs des Insolvenzrechts vor dem Steuerrecht. Die Geltendmachung von Abgabenansprüchen gegen den Insolvenzschuldner bzw. die Insolvenzmasse nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist daher unter Beachtung spezieller Regelungen des Insolvenzrechts zu vollziehen. Daraus ergeben sich (abgesehen von der Zuordnungs- und…