…resultierende ausländische Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit in Höhe von insgesamt 249.530,01 €, wobei hinsichtlich der beiden Kapitalauszahlungen die Drittelbegünstigung gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 und hinsichtlich des auf vorobligatorische Beitragszahlungen entfallenden Anteils überdies die Begünstigung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit…
…langte innerhalb offener Frist eine Antwort-E-Mail folgenden Inhalts ein: "Die Prüfung des Sachverhaltes, wie hoch der Anteil des Arbeitgebers an den vorobligatorischen Beitragszahlungen im Falle meines Klienten ist, habe ich an meinen Klienten weitergeleitet - nur er verfügt noch über eventuelle Unterlagen von vor1…
…b EStG 1988 zu erfassen, die Veranlagungsergebnisse (Zinsen) sowie den auf Arbeitgeberbeiträgen beruhenden Anteil hingegen zur Gänze zu besteuern. Die steuerliche Vertretung hat demgegenüber beantragt, den auf vorobligatorische Beitragszahlungen entfallenden Auszahlungsbetrag zur Gänze gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 zu besteuern…
…b EStG 1988, konkret, ob von der Bestimmung auch auf vorobligatorische Arbeitgeberbeiträge entfallende Bezüge umfasst sind und unter welchen Voraussetzungen und in welchem Umfang die auf Arbeitnehmerbeiträge entfallenden Bezüge begünstigt sind, wurde in der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes - soweit erkennbar - noch nicht behandelt. Eine (ordentliche) Revision…
…sind. Dass die auf obligatorische Beitragszahlungen entfallenden Pensionszahlungen zur Gänze im Inland der Steuerpflicht unterliegen, steht außer Streit. Auch wurde gegen die abweisende Beschwerdevorentscheidung betreffend die Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens 2014 kein Vorlageantrag eingebracht, sodass die betreffende Beschwerdevorentscheidung Rechtkraft erlangte. Als "vorobligatorische" Beiträge werden solche bezeichnet…
…1985 geleisteten "vorobligatorischen" Beitragszahlungen haben die in- oder ausländischen Einkünfte bzw. das Einkommen im Ausland nicht vermindert. Die darauf entfallenden Pensionszahlungen sind daher gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 nur mit 25% zu versteuern. Die auf die Beitragszahlungen des Arbeitgebers des…
…Beiträge entfallenden Pensionsleistungen zur Gänze im Inland der Steuerpflicht unterliegen. Strittig ist lediglich, in welchem Umfang die auf "vorobligatorische" Beitragszahlungen entfallenden Pensionsleistungen steuerpflichtig oder steuerfrei sind. Als "vorobligatorische" Beiträge werden solche Beiträge bezeichnet, die vor Einführung der gesetzlich verpflichtenden Vorsorge durch das (liechtensteinische) Bundesgesetz über…
…den in einer Beilage anhand einer "Vergleichsrechnung" ermittelten Betrag von 13.039,81 CHF (12.027,54 €) zu unterziehen, weil vom Gesamtzeitraum der Beitragszahlungen ein Viertel auf den vorobligatorischen Zeitraum entfalle. 2. Auf entsprechenden Vorhalt des Finanzamtes hat der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 5…
…Beitragszahlungen ein Anteil an den Pensionszahlungen in Höhe von 35,45% (4.429 CHF von 12.492 CHF). Demgegenüber meint das Finanzamt, für die Ermittlung des begünstigten Anteils sei lediglich das Deckungskapital bis zum 31.12.1984 heranzuziehen und der Anteil der auf die vorobligatorischen…
…und in der Folge die Vergleichsrechnung angestellt, dh. den vorobligatorischen Zeitraum ins Verhältnis zum Gesamtzeitraum der Beitragszahlungen gesetzt. Ergänzend hat der Beschwerdeführer einen weiteren Spendenbeleg über 200,00 € vorgelegt, bezüglich der Zahlung an den Krankenpflegeverein gab er an, dass es sich um den jährlichen…
…3). Das Finanzamt ist offensichtlich davon ausgegangen, dass die seinerzeitigen, auf den vorobligatorischen Zeitraum entfallenden Beitragszahlungen aufgrund einer im Ausland nicht bestehenden gesetzlichen Beitragspflicht die Einkünfte bzw. das Einkommen nicht vermindert haben und somit steuerlich nicht absetzbar waren, zumal andernfalls die Leistungen der ausländischen Pensionskasse…
…Bundesfinanzgericht im Erkenntnis vom 31. Jänner 2019, RV/1100395/2015, ausführlich dargelegt hat, ist dies bei den sogenannten "vorobligatorischen" Beitragszahlungen [dh. solchen, die vor der in der Schweiz mit dem am 1. Jänner 1985 in Kraft getretenen Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge…
Gesamthaft gesehen war dem mit Schreiben vom 24. Juni 2021 erweiterten Beschwerdebegehren somit insoweit teilweise Folge zu geben, als die Steuerbemessungsgrundlage aufgrund der Erfassung des auf vorobligatorische Arbeitnehmerbeiträge entfallenden Anteiles an der Kapitalauszahlung gemäß § 25 Abs. 1 Z 2 lit. b EStG 1988 mit 25…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. April 2018 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 23. März 2018 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2017 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
…Der Bf. hat jedoch überhaupt keinen wie immer gearteten Nachweis für die in den Jahren der Beitragszahlung tatsächlich erfolgte Besteuerung erbracht. In den damaligen Lohnausweisen war auch kein eigenes Feld vorgesehen, aus welchem zweifelsfrei hervorgeht, dass "vorobligatorischen" Arbeitgeberanteile in Liechtenstein bereits besteuert worden sind. Lediglich…
…den gemäß § 25 Abs. 1 Z 2b EStG 1988 steuerfreien vorobligatorischen Anteil (75% des Sparkapitals Arbeitnehmer und Arbeitgeber) verminderten Auszahlungsbetrag gemäß § 124b Z 53 EStG 1988 steuerfrei zu belassen und damit den Auszahlungsbetrag "nur" im Betrage von 282.670,79 CHF bzw. 229.236,68…
…Der Bf. hat jedoch überhaupt keinen wie immer gearteten Nachweis für die in den Jahren der Beitragszahlung tatsächlich erfolgte Besteuerung erbracht. In den damaligen Lohnausweisen war kein eigenes Feld vorgesehen, aus welchem zweifelsfrei hervorgeht, dass "vorobligatorischen" Arbeitgeberanteile in Liechtenstein bereits besteuert worden sind. Lediglich den…
…jedoch im Einkommensteuerbescheid nicht als solche berücksichtigt worden seien. Stellungnahme des Finanzamtes vom 04.11.2024 Anhand der vorgelegten Aufgliederung der Beitragszahlungen seien aus Sicht der Abgabenbehörde von den insgesamt geltend gemachten Werbungskosten in Höhe von 5.486,91 € daher 4.720,76 €…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 29. Mai 2019 gegen den Bescheid des ***FA*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 13. Mai 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Armin Treichl, über die Beschwerde der Frau bfadr, vertreten durch Bischof-Fuchs Steuerberatungs OG Wirtschaftsprüfungs KG, Mariahilfstraße 32, 6900 Bregenz, gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 21. Mai 2012, St.Nr. 437…