…Behörden ableiten. Nach den darin enthaltenen Ausführungen basiert der Abschlussbericht des OLAF auf der Feststellung, für die Verleihung des indischen Ursprungs dürfe kein Material ohne Ursprungseigenschaft verwendet werden, das der Position 7304 zugeordnet werden könne. Auch daraus ließ sich für das Bundesfinanzgericht ableiten, dass OLAF…
…Behörden ableiten. Nach den darin enthaltenen Ausführungen basiert der Abschlussbericht des OLAF auf der Feststellung, für die Verleihung des indischen Ursprungs dürfe kein Material ohne Ursprungseigenschaft verwendet werden, das der Position 7304 zugeordnet werden könne. Auch daraus ließ sich für das Bundesfinanzgericht ableiten, dass OLAF…
…dass der poln. Ausführer den präferentiellen Ursprung des betreffenden Kakaopulvers nicht habe nachweisen können. Das zugesetzte Kakaopulver müsse daher als Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft im Sinne des Protokolls Nr. 4 zum EA mit Polen betrachtet werden. Die in Polen vorgenommene Bearbeitung (einfaches Zumischen des Zuckers mit…
…dass der poln. Ausführer den präferentiellen Ursprung des betreffenden Kakaopulvers nicht habe nachweisen können. Das zugesetzte Kakaopulver müsse daher als Vormaterial ohne Ursprungseigenschaft im Sinne des Protokolls Nr. 4 zum EA mit Polen betrachtet werden. Die in Polen vorgenommene Bearbeitung (einfaches Zumischen des Zuckers mit…
…Zustands erforderliche Maß hinausgeht. Artikel 14 Unmittelbare Beförderung (1) Die im Rahmen des Abkommens vorgesehene Präferenzbehandlung gilt nur für den Bedingungen dieses Protokolls entsprechende Erzeugnisse oder Vormaterialien, die zwischen dem Gebiet der Gemeinschaft und dem Gebiet Israels befördert werden, ohne ein anderes Gebiet zu berühren…
…einer Gewährung oder zu einer Ablehnung der Präferenzbehandlung. Im Rahmen vertraglich vereinbarter Präferenzen könne aber eine Präferenzbehandlung auch ohne Nachprüfung untersagt werden, wenn aufgrund vorangegangener Überprüfungsverfahren in gleichgelagerten Fällen offensichtlich sei, dass die betreffenden Waren die bescheinigten Ursprungseigenschaften nicht hätten. Dies sei gegenständlich der Fall. …
…eine in Indien durchgeführte Be- oder Verarbeitung der Rohre entspreche nicht den festgelegten Ursprungsregeln. Um den indischen Ursprung zu erhalten müssten grundsätzlich die Vormaterialien aus China andere als aus der Position 7304 sein. Möglich sei eine Be- oder Verarbeitung von Hohlprofilen der Position 7304 49…
…EuGH sei eine Reinigung oder Zerkleinerung dann ursprungsbegründend, wenn es sich um eine beabsichtigte und kontrollierte Reduktion des Erzeugnisses in Partikel handle, die andere physikalische oder chemische Eigenschaften als die Vormaterialien aufweisen würden. Das treffe auf die Ware zu. Wenn mindestens 80% der bestehenden Verunreinigungen…
…EuGH sei eine Reinigung oder Zerkleinerung dann ursprungsbegründend, wenn es sich um eine beabsichtigte und kontrollierte Reduktion des Erzeugnisses in Partikel handle, die andere physikalische oder chemische Eigenschaften als die Vormaterialien aufweisen würden. Das treffe auf die Ware zu. Wenn mindestens 80% der bestehenden Verunreinigungen…
…werden, oder das Zerkleinern, wenn es sich um eine beabsichtigte und kontrollierte Reduktion des Erzeugnisses in Partikel handelt, die andere physikalische und chemische Eigenschaften als die Vormaterialien aufweisen, ursprungsbegründend wirken. Das verfahrensgegenständliche Silicium sei jedenfalls entsprechend dieser Kriterien des EuGH gereinigt und auch zerkleinert worden…
…Ausführungen betreffend Herstellungsstufen für Rohre unter Punkt I. stellte die Beschwerdeführerin fest, bei der ***3*** seien Rohre bestellt worden, die ohne eine Kaltfertigung nicht herstellbar seien. Die warmgefertigten Rohre, welche in diesem Herstellungsprozess nur ein Zwischenprodukt seien, würden durch Kaltbearbeitung im Durchmesser und der Wandstärke…
…einer vergleichbaren Verzollung sei die Richtigkeit und Authentizität des Ursprungszeugnisses zwischenzeitlich von der VCCI bestätigt worden. Die Behauptungen des Zollamtes seien völlig unbelegt, ohne Substanz, lediglich pauschal und generalisierend. Die nachträgliche buchmäßige Erfassung wäre aber nach Artikel 220 Buchstabe b) dritter Absatz der Verordnung(EWG…
…diese Bescheide gerichteten Beschwerden (bezeichnet als Berufungen) wurde vorgebracht, die Bf. habe bei der Einfuhr sämtliche Unterlagen vorgelegt, die Ware sei ohne Einschränkungen zum freien Verkehr abgefertigt worden. Die Bescheide seien der Bf. nicht zugestellt worden, da diese zu Handen der D. zugestellt worden sind…
…Es bestehe kein rechtlich qualifizierter Grund für die Bemessung des Zolls und des Antidumpingzolls. Die Entscheidung des Zollamtes stützte sich lediglich auf eine Feststellung des European Anti-Fraud Office (OLAF) ohne dokumentierte Beweise. Das bei der Einfuhrabfertigung vorgelegte Ursprungszeugnis beweise den Ursprung der Waren. Wären…
…dürfen. Nicht verständlich sei das Beschwerdevorbringen, wonach der Bf. Versuche unternommen habe, nach dem Anstieg der Warenpreise (vermutlich gemeint: Einkaufspreise für Vormaterialien) die Preise mit dem größten "Kunden/Lieferanten ***4***" anzugleichen. Ein Unternehmer, der mit einem anderen Unternehmer, der sowohl Kunde als auch Lieferant sei…
…der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code | Warenbezeichnung | Primärregeln | (…) | | | 7304 | Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen …
…der Primärregeln bestimmt werden, so ist das Ursprungsland der Ware das Land, in dem der - gemessen am Wert - größere Teil dieser Vormaterialien seinen Ursprung hat. | HS-Code | Warenbezeichnung | Primärregeln | (…) | | | 7304 | Rohre und Hohlprofile, nahtlos, aus Eisen …
…rechtzeitig Handlungen gesetzt, wäre die Beischaffung von Unterlagen, die man aus zig-tausenden von Anmeldungen heraussuchen müsste, noch ohne Probleme möglich gewesen. Mittlerweile aber musste auch das Betriebsareal geräumt werden und die Unterlagen seien auf Paletten foliert gelagert. Er konnte nicht ahnen, dass fast ein…
…Erzeugnisse und stelle nicht auf besondere Be- oder Verarbeitungsvorgänge ab, die zur Herstellung des bearbeiteten Erzeugnisses geführt hätten. Es könne daher auch ohne Wechsel der Tarifposition eine wesentliche Be- oder Verarbeitung vorliegen. Könne aufgrund der Listenregelung eine Tarifsprung nicht erkannt werden, sei trotzdem zu prüfen…