…€ 30.240,00 eingegangen ist. Die Begleichung soll über ein Kontokorrentkonto erfolgen, das LP für beide gemeinsam führt. Beweiswürdigung Die für die Vorjahre ergangenen Abgaben- und Berufungsbescheide sowie VwGH-Judikate haben im konkreten Fall Vorhaltscharakter. Da die Bw in ihrer Berufung nicht vorgetragen hat…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Nachdem ursprünglich Einkommensteuerbescheide im Wege der antraglosen Arbeitnehmerveranlagung erlassen worden waren, wurde die Beschwerdeführerin (Bf) im Rahmen des Veranlagungsverfahrens mit Vorhalt vom 31.1.2023 aufgefordert, Unterlagen betreffend außergewöhnliche Belastungen (Pflege) nachzureichen. Am…
…und derselben Richterin anhängig ist, ab. Strittig ist, ob die Höhe des Nachversteuerungsbetrages und die Höhe des Verlustabzugs ausdrücklich angefochten werden können. 2. Verfahrensgang 2.1. Die Beschwerdeführerin, eine GmbH, im folgenden abgekürzt mit "die Bf., ist Gruppenträgerin von ausländischen Gruppenmitgliedern. Für die Jahre 2012…
…über die Beschwerde vom 28. Jänner 2021 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich je vom 21. Oktober 2020 betreffend Wiederaufnahme der Verfahren bezüglich der Feststellung der Einkünfte § 188 BAO 2015 bis 2018 sowie betreffend Feststellung der Einkünfte gemäß § 188 BAO für die Jahre 2015-2019…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig.. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die elektronisch am 5. Mai 2017 eingelangte Abgabenerklärung für die Einkommensteuer 2016 des Beschwerdeführers wurde an sich antragsgemäß mit dem Bescheid datiert vom 25. August 2017 veranlagt…
…0240). Die einzige offene Frage, ob die Verluste der Gesellschafter aus ihrer Beteiligung an der Bf in den Jahren 2003-2005 bereits in den ertragsteuerlichen Verfahren der Gesellschafter 2003-2005 abzugsfähig waren oder nicht , betrifft nicht die gemeinschaftlichen Einkünfte der Gesellschafter aus Gewerbebetrieb, sondern nur…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe 1. Verfahrensgang 1. Das Finanzamt fertigte am 15.1.2013 einen mit der am 14.1.2013 eingereichten Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2012 übereinstimmenden Bescheid betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2012 aus. 2. In der gegen diesen Bescheid…
…3 BAO heranzuziehen. Sie verweise auf die gegen den Einkommensteuerbescheid 2013 und erhebe deren Inhalt auch zur Begründung ihrer Beschwerde. Wenn ihr möglich gewesen wäre alle zustehenden Rechte im Verfahren vor der Abgabenbehörde geltend zu machen, wäre keine Einkommensteuer für 2013 vorgeschrieben worden. Daraus ergebe…
…2016 bis Dezember 2016 betreffenden laufenden und sonstigen Bezüge in einem sogenannten 13. Lohnabrechnungslauf abgerechnet, in das Lohnkonto und in den Lohnzettel des Vorjahres aufgenommen und diesen (berichtigten) Lohnzettel dem Finanzamt übermittelt. Die Zahlung bzw. Überweisung des vereinbarten Betrages an den Bf. erfolgte am 3…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf.) erhob durch seinen steuerlichen Vertreter gegen die Einkommensteuerbescheide für 2008 und 2009, in denen die Einkünfte aus Gewerbebetrieb wegen Nichtabgabe der Steuererklärungen gemäß § 184 BAO mit € 40.000 und…
…Straßengel, vom 07.05.2015 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 10.04.2015 betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaftsteuer 2009 nach mündlicher Verhandlung zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Jänner 2017 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 28. November 2016, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens zur Vorsteuererstattung 1-3/2014, 4-6/2014 und 10-12/2014 sowie Vorsteuererstattung 1-3/2014, 4-6/2014 und 10- 12/2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Für das gegenständliche Verfahren des Beschwerdeführers (Bf.) sind nachfolgend angeführte Bescheide und Ereignisse relevant: | 28.03.2008 | Datum des Kaufvertrages | 28.11.2011 | Einkommensteuererklärung 2008 elektronisch beim Finanzamt eingelangt. Keine Einkünfte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des Herrn Bf. , über die Beschwerde vom 29. November 2011, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 26. Juli 2011, mit…
…Herrn XY, der zu diesem Zeitpunkt schon in Pension gewesen sei, eine "Honorarnachzahlung für Vorjahre von € 30.000,00" geleistet und nicht der Kommunalsteuer unterworfen worden sei. Bei der Prüfung habe der anwesende Empfänger der Honorarnachzahlung ausdrücklich darauf hingewiesen, dass dieser Betrag aus mehreren…
…eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Verfahrensgang Die Einkommensteuererklärung des Bf. für das Jahr 2023 langte am 07.02.2024 bei der belangten Behörde ein. Mit Einkommensteuerbescheid vom 29.02.2024 wurde eine…
…dieses Erkenntnis ist eine ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I Verfahrenshergang und Sachverhalt: Der Berufungswerber (Bw) war in den Streitjahren Vorstandsmitglied einer Aktiengesellschaft mit Sitz in Österreich und beantragte im Rahmen der Veranlagung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache der Frau Bfin., gegen den Bescheid des Finanzamtes Oststeiermark vom 23. Juli 2015, betreffend den Mehrkindzuschlag für das Jahr 2011 „auf Grund der Verhältnisse…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA, in Vertretung des Leiters der Gerichtsabteilung 3001, in der Beschwerdesache des Herrn Bf. gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz – Stadt vom 6. Mai 2011, betreffend den Mehrkindzuschlag (für das Jahr 2011) „auf Grund der…
…des Finanzamtes Österreich vom 17. Jänner 2025 betreffend die Aufhebung des Bescheides gemäß § 299 BAO betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 sowie die Wiederaufnahme des Verfahrens gemäß § 303 BAO betreffend die Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2021 zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde gegen die Abweisung…