…dass die Bemessungsgrundlage auf dem Einheitswert (sei es nun vom Einfachen oder vom Vielfachen des Einheitswertes) und nicht auf dem mit dem StRefG 2015/2016 in Geltung gesetzten Grundstückswert basiert. Im Beschwerdefall ist unstrittig, dass ein Vorgang nach dem UmgrStG vorliegt. Da die Steuer gemäß…
…ob der Grunderwerbsteuersatz von 0,5% gemäß § 7 Abs 1 Z 2 lit c GrEStG idF BGBl I 2015/118 auch auf Vorgänge nach dem Umgründungssteuergesetz, bei denen nach der Maßgabe des 3. Teils Z 29 UmgrStG der zweifache Einheitswert die Bemessungsgrundlage ist, anzuwenden ist…
…mit Gesellschaftsvertrag vom 25.11.2004 gegründet worden sei. Die Befreiungsbestimmung nach dem UmgrStG komme daher nicht zur Anwendung. Bemessungsgrundlage sei der gemeine Wert der eingebrachten Gesellschaftsanteile. Es werde daher um Vorlage einer Kopie des Abtretungsvertrages, mit welchem Herr D seine Geschäftsanteile im Nominale von…
…wäre. Vorgänge nach dem Stichtag sind bereits der übernehmenden Gesellschaft zuzurechnen. Ausgenommen davon sind Korrekturen nach § 16 Abs. 5 UmgrStG. § 16 Abs. 5 UmgrStG idF 2009 normiert dazu: (5) Abweichend von § 14 Abs. 2 kann bei der Einbringung von Betrieben, Teilbetrieben oder Mitunternehmeranteilen das nach …
…sind somit grundsätzlich Teil des einzubringenden Vermögens. Ein den Gegenstand der Einbringung bildender Mitunternehmeranteil umfasst daher auch das Sonderbetriebsvermögen. Im Falle einer Einbringung nach dem UmgrStG kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebsliegenschaft zurückbehalten werden. Der Einbringende kann die gesamte Liegenschaft (Grund und Boden samt…
…das ist auch die betrieblich genutzte Liegenschaft, sind somit grundsätzlich Teil des einzubringenden Vermögens. Im Falle einer Einbringung nach dem UmgrStG kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebsliegenschaft zurückbehalten werden. Der Einbringende kann die gesamte Liegenschaft (Grund und Boden samt Gebäude) oder lediglich den Grund…
…genutzte Liegenschaft, sind somit grundsätzlich Teil des einzubringenden Vermögens. Im Falle einer Einbringung nach dem UmgrStG kann allerdings unter bestimmten Voraussetzungen die Betriebsliegenschaft zurückbehalten werden. Der Einbringende kann die gesamte Liegenschaft (Grund und Boden samt Gebäude) oder lediglich den Grund und Boden alleine zurückbehalten. Aufgrund…
…die nach dem 31. Dezember 2019 beschlossen oder vertraglich unterfertigt werden." Somit ist vorab festzustellen, dass die §§ 16 Abs 1 erster Satz und 16 Abs 1a UmgrStG in ihren für die Jahre 2017 und 2018 geltenden Fassungen für Exporteinbringungen eine Buchwertfortführung nur bei der Einbringung…
…iSd § 118 Abs 2 Z 1 BAO sind Umgründungen nach dem UmgrStG (Ritz/Koran, BAO7, § 118 Rz 2). Davon sind jedenfalls Vorgänge, die typenmäßig den im UmgrStG geregelten Maßnahmen entsprechen, erfasst. Dass der angefragte Sachverhalt in der Folge tatsächlich die Anwendungsvoraussetzungen des UmgrStG erfüllt, kann…
…den am Zusammenschluss beteiligten Steuerpflichtigen durch den Vorgang der Übertragung zu keiner endgültigen Verschiebung der Steuerbelastung kommt. Ist nach dem vorstehenden Satz keine Buchwertfortführung zulässig, ist der Teilwert der Wirtschaftsgüter einschließlich selbstgeschaffener unkörperlicher Wirtschaftsgüter anzusetzen. Die in § 24 genannte Bestimmung des § 13 UmgrStG (idF BGBl…
…VwGH 17.12.2014, 2012/13/0126), wenn sich nicht anderes aus dem UmgrStG ergibt. Beim Tausch von Wirtschaftsgütern liegt jeweils eine Anschaffung und eine Veräußerung vor. Es liegt somit einerseits eine Veräußerung des eingelegten Wirtschaftsguts und andererseits - im Fall der Kapitalerhöhung - eine Anschaffung von…
…Voraussetzungen für das Vorliegen einer Einbringung nach § 12 UmgrStG, womit dieser im besonderen Interesse der Einbringenden, nämlich der F. G. AG gelegen war. Der Sachverhalt ergibt sich aus den Sachverhaltsangaben der Bf. und den von der Bf. vorgelegten Unterlagen sowie aus dem Firmenbuch. Der Behauptung…
… 14 Abs 2 UmgrStG so zu ermitteln, als ob der Vermögensübergang mit Ablauf des Einbringungsstichtages erfolgt wäre. Vorgänge nach dem Stichtag sind bereits der übernehmenden Gesellschaft zuzurechnen. Ausgenommen davon sind Korrekturen nach § 16 Abs 5 UmgrStG. § 16 Abs 5 UmgrStG idF 2009 normiert dazu: "Abweichend…
…als rechtlich wirksamer und bindender Einbringungsvertrag anzusehen. Gleichfalls könne der Argumentation des steuerlichen Vertreters nicht gefolgt werden, da ein schriftlicher Einbringungsvertrag nicht vorläge; vom Gesetz aber explizit gefordert würde. Aus den vorgelegten Unterlagen könne daher kein Vorgang nach dem UmgrstG hergeleitet werden. Wie bereits ausgeführt…
…der Verluste derart vermindert, dass nach dem Gesamtbild der wirtschaftlichen Verhältnisse eine Vergleichbarkeit nicht mehr gegeben ist, ist der von diesen Betrieben, Teilbetrieben oder Vermögensteilen verursachte Verlust vom Abzug ausgeschlossen." § 21 Z 2 UmgrStG verweist für die eigenen Verluste der übernehmenden Körperschaft auf § 4 Z…
… 19 UmgrStG einer übernehmenden Körperschaft tatsächlich übertragen wird. Voraussetzung ist, dass das Vermögen am Einbringungsstichtag, jedenfalls aber am Tag des Abschlusses des Einbringungsvertrages, einen positiven Verkehrswert besitzt. Der Einbringende hat den positiven Verkehrswert im Zweifel durch ein Gutachten eines Sachverständigen nachzuweisen. Nach dem Einbringungsvertrag in…
…sollten. Gestaltungsmöglichkeiten wären vor allem dann möglich, wenn zivilrechtliche Verträge und Vorgänge mit Rückwirkung ausgestattet werden. Das könnte ein Grund für den Gesetzgeber gewesen sein, gerade eine solche Rückwirkung von Maßnahmen nach dem UmgrStG hintan zu halten. Eine Umgehung der Stabilitätsabgabe wäre dadurch denkbar, dass…
…dass die Bemessungsgrundlage auf dem Einheitswert (sei es nun vom Einfachen oder vom Vielfachen des Einheitswertes) und nicht auf dem mit dem StRefG 2015/2016 in Geltung gesetzten Grundstückswert basiert. Im Beschwerdefall ist unstrittig, dass eine Vorgang nach dem UmgrStG vorliegt. Da die Steuer gemäß…
…der Forderungen der Gesellschafter und ist dieser "Vorgang" daher wertneutral. Der Wert der Entnahmeverbindlichkeit ist daher bei der Besteuerung des Einbringungsvorganges - wenn die Voraussetzungen für die Befreiung nach dem UmgrStG nicht erfüllt sind - vom Wert des eingebrachten Vermögens als Last abzuziehen. Bei der "unbaren Entnahme…
…daher kein Platz für Analogieschlüsse wie im UmgrStgG. Weiters seien Verluste die letztlich in einem Verlustvortrag resultieren, zunächst im laufenden Ergebnis nicht verrechenbar gewesen wären. Dies sei ein wesentlicher Unterschied zur Siebentel-Abschreibung. Das FA führte aus, dass nach dem Erkenntnis des VwGH ersichtlich sei…