…ab Februar 2012 in Bulgarien gelegen und sei er in Österreich nur bis zu diesem Zeitpunkt einkommensteuerpflichtig. Im Akt des Finanzamtes findet sich weiters ein Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer für das Jahr 2012 vom 15.3.2013 (Vordruck ZS-RD1 samt Beiblatt C)…
…Bf. mittels des - zu diesem Zeitpunkt nicht mehr zulässigen - Formulars ZS-RD1 und ohne Vornahme der seit 1.1.2019 gesetzlich vorgeschriebenen elektronischen Vorausmeldung einen Antrag auf Rückzahlung von im Jahr 2014 zu Unrecht einbehaltener Lohnsteuer von € 4.725,75 beim FA BEO ein…
…2 Abs. 2 leg.cit. kann die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. Gemäß § 5 Abs. 1 Z…
…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…
…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…
…2010 bis 2013 von den Honorarzahlungen für Architektenleistungen die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 nicht fristgerecht abgeführt, obwohl kein ordnungsgemäß von der ausländischen Steuerbehörde bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung in Form des Vordruckes ZS-QU2 vorlag. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 1 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO)…
…im November 2008 eine weitere Gewinnausschüttung in etwa der gleichen Höhe wie im Jahr 2005 statt, kann diese Gewinnausschüttung auf der Grundlage von Vordruck ZS-QU2 KESt-frei erfolgen, weil die finanzamtliche KESt-Rückerstattung im Jahr 2005 eine Entlastung vom potentiellen Verdacht einer künstlichen Zwischenschaltung…
…BAO glaubhaft zu machen (§ 1 DBA-Entlastungsverordnung). Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden (§ 2 leg cit)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache B., Adr., als Insolvenzverwalter im Konkurs der C., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 02.02.2012, Zl. 1/14/2011, betreffend Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt…
…glaubhaft zu machen. § 2 (1) Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. (2) … § 3 (1) Ist…
…Nach § 2 Abs 1 DBA-Entlastungsverordnung kann die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-Q 1 (für natürliche Personen) oder ZS-Q 2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. Nach § 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache D., vertreten durch Rechtsanwalt RA., über die Beschwerde vom 08.07.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Z. vom 07.06.2017, Zahl: Zahl*, betreffend Abweisung eines Erstattungsantrages nach…
Umsätze 2009 à 10% USt lt. BFG: | 363.548.381,77 | Bezeichnung: | 2009 | Gesamtbetrag d. Entgelte lt. BP: | 443.599.268,80 | Reduzierung Umsätze 1-3/2009: | - 134.167,53 | Gesamtbetrag d. Entgelte lt. BFG: | 443…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 20.5.2025 vom 18. Mai 2025 betreffend Ausübung unmittelbarer Befehls- und Zwangsgewalt vom 18.5.2025 zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Beschwerdesache Bf, Adr, Schweiz, vertreten durch Rechtsanwalt V., Adr1, über die Beschwerde vom 3. April 2018 gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 28. Februar 2018, Zahl ******/*****/**/2018, betreffend Eingangsabgaben und…
Untermauern Sie Ihre Behauptungen durch Beweise. 4. Bei Verwendung eines Fahrzeuges mit ausländischem Kennzeichen durch eine Person mit inländischem Hauptwohnsitz bzw. Sitz wird von § 82 Abs. 8 KFG der dauernde Standort des Fahrzeuges im Inland vermutet. Die Erbringung eines Gegenbeweises ist möglich. Die Beweislast für…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag. Dr. Ingrid Fehrer in der Beschwerdesache VornameBf NachnameBf, StraßeXY 11, PostleitzahlÖ OrtÖ, vertreten durch DDr. Hiebl Karl Robert und Mag. Lirk Alexander, Stadtplatz 50/2, 5280 Braunau am Inn, über die Beschwerde vom 14…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin xy in der Beschwerdesache Bf, öAdresse, öPLZ öOrt über die Beschwerde vom 8. Mai 2012 gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 27.04…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 02.03.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 29.02.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…