…Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Unter Verwendung des amtlichen Vordrucks Beih 1 gab die Beschwerdeführerin am 09.04.2015 den Wegfall des Anspruches auf Familienbeihilfe für ihren Sohn E.M., geb. am xx1992…
…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…
…steuerlich transparent behandelte Personengesellschaft, sind der Firmenname und die Anschrift der Gesellschaft anzugeben. Ansässigkeitsbescheinigungen unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 oder ZS-QU2 sind für jene Gesellschafter erforderlich, deren Anteil an den abkommensrechtlich zu entlastenden Vergütungen 10.000 Euro im Kalenderjahr überschreiten. Für andere Gesellschafter…
…ab Februar 2012 in Bulgarien gelegen und sei er in Österreich nur bis zu diesem Zeitpunkt einkommensteuerpflichtig. Im Akt des Finanzamtes findet sich weiters ein Antrag auf Rückzahlung der österreichischen Abzugsteuer für das Jahr 2012 vom 15.3.2013 (Vordruck ZS-RD1 samt Beiblatt C)…
…vollständig ausgefüllt werden, indem die Steuerbehörde in Singapur die Ansässigkeitsbestätigung direkt auf dem dafür vorgesehenen Vordruck (ZS-RD-LNSA bzw. ZS-RELNSA) vornimmt. Sollte die Bestätigung der Ansässigkeit NICHT auf dem Formular ZS-RD-LNSA bzw. ZS-RE-LNSA (Punkt 8) erfolgen, dann haben Sie…
…2010 bis 2013 von den Honorarzahlungen für Architektenleistungen die Abzugsteuer gemäß § 99 EStG 1988 nicht fristgerecht abgeführt, obwohl kein ordnungsgemäß von der ausländischen Steuerbehörde bestätigte Ansässigkeitsbescheinigung in Form des Vordruckes ZS-QU2 vorlag. Aufgrund des § 5 Abs. 1 Z 1 der DBA-Entlastungsverordnung (DBA-EVO)…
…im November 2008 eine weitere Gewinnausschüttung in etwa der gleichen Höhe wie im Jahr 2005 statt, kann diese Gewinnausschüttung auf der Grundlage von Vordruck ZS-QU2 KESt-frei erfolgen, weil die finanzamtliche KESt-Rückerstattung im Jahr 2005 eine Entlastung vom potentiellen Verdacht einer künstlichen Zwischenschaltung…
…BAO glaubhaft zu machen (§ 1 DBA-Entlastungsverordnung). Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden (§ 2 leg cit)…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vom 3. November 2008, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 6. Oktober 2008 für die Kalenderjahre 2002-2005 zu Recht erkannt…
Das Fehlen dieser Unterlagen, und insbesondere wie bei Produktmängel tatsächlich vorgegangen wurde, führt zum Schluss, dass der ***Bezeichnung Person1*** umsatzsteuerlich nicht die Verfügungsmacht an den Waren verschafft worden ist. Aus den vorgelegten Unterlagen konnte kein Sachverhalt festgestellt werden, der von dem Sachverhalt, der zur Entscheidung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Markus Knechtl LL.M. in der Beschwerdesache Bf, Adr, über die Beschwerde vom 02.03.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 29.02.2016, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung…
…2 Abs. 2 leg.cit. kann die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. Gemäß § 5 Abs. 1 Z…
…glaubhaft zu machen. § 2 (1) Die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers kann dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbestätigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-QU1 (für natürliche Personen) oder ZS-QU2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. (2) … § 3 (1) Ist…
…Nach § 2 Abs 1 DBA-Entlastungsverordnung kann die Abkommensberechtigung des ausländischen Einkünfteempfängers dem Grunde nach durch eine von der ausländischen Steuerverwaltung ausgestellte Ansässigkeitsbescheinigung unter Verwendung der Vordrucke ZS-Q 1 (für natürliche Personen) oder ZS-Q 2 (für juristische Personen) glaubhaft gemacht werden. Nach § 5…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Herbert Schober BA, die Richterin Mag. Maria Daniel sowie die fachkundigen Laienrichter Christian Berger LL.M. BA MSc und Christian Oberger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Flitsch Leuthner Leiter Rechtsanwälte GmbH, Walfischgasse…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Elisabeth Wanke in der Beschwerdesache betreffend Säumnisbeschwerde des ***1*** ***2***-***3***, ***4*** ***5***, ***5*** ***6***, Rumänien, Sozialversicherungsnummer ***7***, vertreten durch UnionTAX & LAW Rechtsanwälte, Inhaberin F. Niedermann, 8590 Romanshorn/TG, Obere Zelgstrasse 7, Schweiz, Korrespondenzbüro 1220 Wien, Donau-City…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Hegelgasse 8 Tür 14, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 15. September 2021 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 7…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch CENTURION Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, Hegelgasse 8 Tür 14, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 10. Juni 2021 gegen den Bescheid des Zollamtes Österreich vom 2…
…Fahrzeug sei daher „aufgrund des optischen Zustandes und der Bauweise“ als historisch eingestuft worden. Dem Prüfer wurden folgende Unterlagen vorgelegt: Kaufvertrag (ÖAMTC-Vordruck) ohne Datum Bill of Sale vom 25.6.2010 Title (US-Zulassungsschein mit Ausstellungsdatum 5.8.2010) Verzollungs- und Frachtpapiere Fa.SCL…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerde der ***[V1]*** ***[N1]***, ***[Adresse]***, vertreten durch Mag. Heinz Wolfbauer, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Stubenbastei 2, vom 28. 3. 2017 gegen den Bescheid des Magistrats der Stadt Wien, Magistratsabteilung 6, Rechnungs…