…es könne daher denkunmöglich von einem entgeltlichen Leistungsaustausch ausgegangen werden. Die Verpflichtung des Geschenkgebers, für die Dauer des vorbehaltenen Fruchtgenusses die laufenden Kosten zu übernehmen, könne selbst bei fiskalorientiertester Betrachtungsweise rechtlich nicht als Entgelt beurteilt werden; da schon aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Fruchtgenussberechtigte die laufenden…
…es könne daher denkunmöglich von einem entgeltlichen Leistungsaustausch ausgegangen werden. Die Verpflichtung des Geschenkgebers, für die Dauer des vorbehaltenen Fruchtgenusses die laufenden Kosten zu übernehmen, könne selbst bei fiskalorientiertester Betrachtungsweise rechtlich nicht als Entgelt beurteilt werden; da schon aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Fruchtgenussberechtigte die laufenden…
…es könne daher denkunmöglich von einem entgeltlichen Leistungsaustausch ausgegangen werden. Die Verpflichtung des Geschenkgebers, für die Dauer des vorbehaltenen Fruchtgenusses die laufenden Kosten zu übernehmen, könne selbst bei fiskalorientiertester Betrachtungsweise rechtlich nicht als Entgelt beurteilt werden; da schon aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Fruchtgenussberechtigte die laufenden…
…es könne daher denkunmöglich von einem entgeltlichen Leistungsaustausch ausgegangen werden. Die Verpflichtung des Geschenkgebers, für die Dauer des vorbehaltenen Fruchtgenusses die laufenden Kosten zu übernehmen, könne selbst bei fiskalorientiertester Betrachtungsweise rechtlich nicht als Entgelt beurteilt werden; da schon aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Fruchtgenussberechtigte die laufenden…
…es könne daher denkunmöglich von einem entgeltlichen Leistungsaustausch ausgegangen werden. Die Verpflichtung des Geschenkgebers, für die Dauer des vorbehaltenen Fruchtgenusses die laufenden Kosten zu übernehmen, könne selbst bei fiskalorientiertester Betrachtungsweise rechtlich nicht als Entgelt beurteilt werden; da schon aufgrund gesetzlicher Vorgaben der Fruchtgenussberechtigte die laufenden…
…mit der Begründung, dass es sich um keine entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit handle. Mit Vorhalt vom 30.8.2018 ersuchte die Abgabenbehörde um Bekanntgabe der Kosten der auf die Übergabsobjekte entfallenen Aufwendungen. Mit Schreiben vom 31.10.2018 wurde die Beschwerde dahingehend ergänzt, dass die…
…mit der Begründung, dass es sich um keine entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit handle. Mit Vorhalt vom 30.8.2018 ersuchte die Abgabenbehörde um Bekanntgabe der Kosten der auf die Übergabsobjekte entfallenen Aufwendungen. Mit Schreiben vom 31.10.2018 wurde die Beschwerde dahingehend ergänzt, dass die…
…mit der Begründung, dass es sich um keine entgeltliche Einräumung einer Dienstbarkeit handle. Mit Vorhalt vom 30.8.2018 ersuchte die Abgabenbehörde um Bekanntgabe der Kosten der auf die Übergabsobjekte entfallenen Aufwendungen. Mit Schreiben vom 31.10.2018 wurde die Beschwerde dahingehend ergänzt, dass die…
…Geschenkgebers nicht auf dessen Rechtsnachfolger übergeht. Der Geschenkgeber nimmt dieses Anwartschaftsrecht hiermit ausdrücklich an. Die Vertragsteile vereinbaren die Sichersteilung dieser auflösenden Bedingung im Grundbuch. Viertens Fruchtgenussrecht und Belastungs- und Veräußerungsverbot A. Vorbehalt Der Geschenkgeber behält sich am Vertragsobjekt das lebenslängliche Fruchtgenussrecht gemäß §§ 509 ff ABGB …
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache Bf, Adr, vertreten durch Dr. Herbert Hubinger, Hauptplatz 18, 4560 Kirchdorf an der Krems , gegen den Bescheid des Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glücksspiel vom 23.10.2014, Erfnr, betreffend Grunderwerbsteuer…
…für 2020 machte der Bf an Zahlungen für Substanzabgeltung einen Betrag von € 5.635,56 (Vermietungsobjekt ***T***, Büro OG und EG) sowie € 11.684,78 (***WG**) als Werbungskosten geltend. Mit Vorhalt von 7.1.2022 forderte das Finanzamt den Bf u.a. auf…
…GebG idHv. € 1.616,73 mit Bescheid festgesetzt. Dagegen wurde am 19.11.2018 Beschwerde erhoben. Es handle sich um ein Vorbehaltsfruchtgenussrecht, das den Wert des übertragenen Wirtschaftsgutes vermindere. Es liege keine Übertragung eines unbelasteten Wirtschaftsgutes gegen Einräumung eines Fruchtgenussrechts vor. Es sei…
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte Werden bei einer Grundstücksschenkung mit gleichzeitiger Vereinbarung Vorbehaltsfruchtgenussrecht gegen "AfA-Miete"/Substanzabgeltung zwei Rechtsgeschäfte abgeschlossen, nämlich ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Grundstückserwerb und eine entgeltliche Dienstbarkeitseinräumung, die …
…eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittige Punkte Werden bei einer Grundstücksschenkung mit gleichzeitiger Vereinbarung Vorbehaltsfruchtgenussrecht gegen "AfA-Miete"/Substanzabgeltung zwei Rechtsgeschäfte abgeschlossen, nämlich ein der Grunderwerbsteuer unterliegender Grundstückserwerb und eine entgeltliche Dienstbarkeitseinräumung, die …
…selbst besessen und benützt hat oder dieser dieselbe doch zu besitzen und zu benützen berechtigt war, gegen Vorbehalt der nachstehenden Übergabsgegenleistungen. Zweitens (Gegenleistungen) A) Fruchtgenussrecht Als Gegenleistung für die vorstehende Übergabe bedingt sich der Übergeber auf Lebenszeit des jeweils Letztversterbenden, und zwar entweder des Übergebers…
…mit dem Sitz in D., eingetragen im Firmenbuch unter FN 1a mit einem voll einbezahlten Stammkapital von € 1.500.000,00, um einen Abtretungspreis von € 150.000,00 und gegen Vorbehalt eines Fruchtgenussrechtes lt. Pkt "Viertens" des Abtretungsvertrages ab. Pkt. "Viertens" des Abtretungsvertrages…
…von den vertraglichen Vereinbarungen fand am 24.2.2025 eine mündliche Verhandlung vor dem Senat statt, die mit Verkündung des Beschlusses, wonach die Entscheidung der schriftlichen Ausfertigung vorbehalten bleibt, endete. II. Sachverhalt Mit Schenkungsvertrag vom xx.xx..2015 übertrug die am xx.xx.xxxx geborene…
…des Fruchtgenussrechtes führt die Bf. als Vorbehaltsfruchtgenussberechtigte die Vermietungstätigkeit betreffend die übergebenen Mietobjekte (Mehrparteienhäuser auf den Liegenschaften Mietobjekt 1 und Mietobjekt 2) unverändert fort. Sie trägt Betriebs- und Erhaltungskosten und tätigt laufend Instandhaltungs- und Instandsetzungskosten für diese Liegenschaften (Zentralheizungseinbau im Jahr 2013, 2014 und 2015…
…Diese Schenkung erfolgte grundsätzlich mit Vertrag vom 31.01.2012. Zur Frage des wirtschaftlichen Eigentums an den mit dem vorbehaltenen Fruchtgenussrecht belasteten Liegenschaften ist festzuhalten: lm Entwurf vom 28.01.2012 (siehe Anhang) wurde unter § 7 "Belastungs- und Veräußerungsverbot" die Einräumung solcher Belastungs- und Veräußerungsverbote…
…Insofern hat die Beschwerdeführerin auch keine Chance, an einer Wertsteigerung der Immobilien zu partizipieren. Insgesamt ist unter Würdigung aller Umstände das wirtschaftliche Eigentum durch den Vorbehaltsfruchtgenuss beim zivilrechtlichen Eigentum verblieben und mit der Schenkung an den Geschenknehmer übergegangen. Selbst ein im Grundbuch einverleibtes Veräußerungs- und…