…an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Die beschwerdeführende Gesellschaft (Bf.) ist eine auf dem Sektor des Immobilienhandels tätige GmbH. Mit "Vorauszahlungsbescheid 2023" vom 8.5.2023 setzte die belangte Behörde die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer…
…Monate Jänner 2015 bis März 2015 (der zuletzt genannte Bescheid wurde am 14.01.2016 gemäß § 293 BAO berichtigt) sowie Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2016 fest. Des Weiteren erließ die Abgabenbehörde mit Ausfertigungsdatum 30.11.2015 Bescheide betreffend Festsetzung von Anspruchszinsen 2009 bis…
…September 2022 setzte das Finanzamt die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2022 und Folgejahre auf € 280.000,00 herab und verbuchte die sich daraus ergebende Gutschrift in Höhe von € 98.922,00 auf dem Abgabenkonto. Beweiswürdigung: Der relevante Sachverhalt ergibt sich unbestritten aus dem…
…Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Sachverhalt Mit "Vorauszahlungsbescheid 2022" vom 6.7.2022 wurden die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer "für 2022 und Folgejahre" mit 3.601.215,00 € festgesetzt…
…Änderung der wirtschaftlichen Verhältnisse der Bf. wird dem Beschwerdebegehren auf Reduzierung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer auf die gesetzliche Mindeststeuer Folge gegeben. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
…an den Einkünften der KG der Körperschaftsteuer unterzog bzw. die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer 2011 auf der Basis der Körperschaftsteuer 2009 festsetzte. Mit am selben Tag erlassenen weiteren Bescheiden setzte es für die Jahre 2004 bis 2009 Anspruchszinsen für die mit den Körperschaftsteuerbescheiden nachgeforderten Körperschaftsteuern fest…
…2013 gegen die Körperschaftsteuerbescheide 2010 und 2011 vom 14.01.2013 und den Bescheid über die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer 2013 und die Folgejahre vom 14.01.2013 der belangten Behörde Finanzamt zu Recht erkannt: I) 1) Der Beschwerde gegen die Bescheide betreffend Körperschaftsteuer 2010 und…
…€ 11.310,00 betreffend das Veranlagungsjahr 2008 gemäß § 33 Abs. 1 FinStrG in seiner Eigenschaft als Abgabepflichtiger und Einzelunternehmer sowie weiters wegen Hinterziehung von Vorauszahlungen an Umsatzsteuer betreffend die Voranmeldungszeiträume Oktober bis Dezember 2010, März, April und Juli 2012 in Höhe von insgesamt €…
…4020 Linz, gegen die Bescheide des Finanzamtes FA vom 22. Juli 2011 zu Steuernummer 123/4567 betreffend Körperschaftssteuer 2010 sowie Festsetzung von Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer 2011 zu Recht erkannt: Die angefochtenen Bescheide werden aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4…
…C vom 5.10.2016 wurden für die Beschwerdeführerin die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2017 und Folgejahre mit € 42.232,00 festgesetzt. Der Bescheid enthielt folgenden Hinweis: „Bis zur Zustellung eines neuen Bescheides sind die festgesetzten Vorauszahlungen mit je einem Viertel jeweils am 15…
…1.) über die Beschwerde vom 25.07.2012 gegen den Körperschaftsteuerbescheid für das Jahr 2010 vom 18.07.2012, 2.) über die Beschwerde vom 08.08.2011 gegen den Bescheid über die Festsetzung von Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2011 vom 01.08.2011,…
…Jahren vor 2012) sowie solche getilgt, für die die Bf. dem Finanzamt eine Verrechnungsweisung (Abgaben der Jahre 2012 wie z.B. Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer, die im Haftungsbetrag nicht enthalten sind) erteilt hat. Es handelt sich durchwegs um Abgaben, die mit der auf Grund der Anfechtung…
…2000/142 und BGBl. I. 2002/84 sind Differenzbeträge an Körperschaftsteuer, die sich aus Abgabenbescheiden unter Außerachtlassung von Anzahlungen (Abs. 3), nach Gegenüberstellung mit Vorauszahlungen oder mit der bisher festgesetzt gewesenen Abgabe ergeben, für den Zeitraum ab 1. Oktober des dem Jahr des Entstehens des…
…den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling vom 17.5.2018 betreffend Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2018 und Folgejahre, zu Recht: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof gemäß Art 133 Abs 4 B-VG ist…
…4/5/10 Abweisung des Antrages auf Herabsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2007 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Die ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4 B…
…Die Befreiung von der unbeschränkten Körperschaftsteuerpflicht gemäß § 5 Z 6 KStG 1988 kann von ihr nicht in Anspruch genommen werden, da die entsprechenden Voraussetzungen im Streitjahr 2016 nicht bestanden haben. Die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für das Jahr 2016 und Folgejahre wurden vom Finanzamt mit dem…
…einerseits - auf Grund des sich aus der Körperschaftsteuerveranlagung ergebenden Steuerschuld von € 67.668,00 - die Vorschreibung von Anspruchszinsen für 154 Tage in der Höhe von € 677,36 sowie wurden andererseits die Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer mit € 73.758,00 mit der Begründung festgesetzt…
…an Körperschaftsteuer für 2014 und Folgejahre festgesetzt. Dagegen hat die steuerliche Vertretung Beschwerde erhoben und beantragt, die Beschwerde infolge der Anfechtung des Bescheides lediglich aufgrund der Verfassungswidrigkeit gesetzlicher Bestimmungen gemäß § 262 Abs. 3 BAO unverzüglich dem Bundesfinanzgericht vorzulegen. Begründend wurde im Wesentlichen vorgebracht, die Vorauszahlungen…
…Fellner in der Beschwerdesache der AdrLim, betreffend den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 16.09.2014 hinsichtlich Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…und nachvollziehbar darstellt, werden die solcherart ermittelten voraussichtlichen Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 1.129.000 € als Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Vorauszahlungen an Körperschaftsteuer für 2014 und Folgejahre herangezogen. Der festgestellte Sachverhalt ist in folgender Weise rechtlich zu würdigen: Gemäß § 12 Abs…