…einer Vollstreckung ist, dass ein entsprechender zu vollstreckender Bescheid (Titelbescheid) vorliegt, welcher gegenüber der verpflichteten Partei wirksam geworden ist und dass die verpflichtetete Partei ihrer Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht nachgekommen ist (vgl zB VwGH 28. 4. 1992…
…einer Vollstreckung ist, dass ein entsprechender zu vollstreckender Bescheid (Titelbescheid) vorliegt, welcher gegenüber der verpflichteten Partei wirksam geworden ist und dass die verpflichtetete Partei ihrer Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht nachgekommen ist (vgl zB VwGH 28. 4. 1992…
…bis 31.5.2013 einen Schaden betreffend das Kfz Volvo KZ W-XXXX verursacht hätte. Im Rahmen des Vorverfahrens betreffend die Vollstreckungsverfahren vom 29.11.2013 wurden des Weiteren ein Bescheid der Bundespolizeidirektion Wien vom 9.8.2013 über die Aufhebung der Zulassung des genannten…
…Voraussetzung für eine Vollstreckung ist, dass überhaupt ein entsprechender Titelbescheid vorliegt, dass dieser gegenüber dem Verpflichteten wirksam geworden ist und dass der Verpflichtete seiner Verpflichtung innerhalb der Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht nachgekommen ist (vgl. VwGH 22.2.2001, 2001/07/0018)…
…zuständigen Gericht beantragen. Andere juristische Personen des öffentlichen Rechts können dies nur, soweit ihnen zur Eintreibung einer Geldleistung die Einbringung im Verwaltungsweg (politische Exekution) gewährt ist." § 10 VVG bestimmt: "(1) Auf das Vollstreckungsverfahren sind, soweit sich aus diesem Bundesgesetz nicht anderes ergibt, der I. Teil…
…gemäß § 40 oder § 50 verfallenen Sicherheit, abzüglich der Versteigerungs- und Schätzungskosten hat die Abgabenbehörde zunächst die Gebühren und Kosten des abgabenbehördlichen Vollstreckungsverfahrens (§ 26) zu berichtigen und den Rest auf die Abgabenforderung zu verrechnen; hierüber ist dem Abgabenschuldner ein Bescheid zuzustellen. (2) Die Bestimmungen des Abs…
…Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag.Dr. Wolfgang Pagitsch in der Verwaltungsstrafsache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über deren Beschwerde vom 30. Dezember 2024 "gegen das Vollstreckungsverfahren" zu Zahl ***Zahl1***, nach Erlassung eines Mängelbehebungsauftrages beschlossen: I.) Die Beschwerde wird gem. § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen. II.…
…Adr***, über die Beschwerde vom 22. August 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27. Juli 2023 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…Adr***, über die Beschwerde vom 8. August 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. August 2022 betreffend die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens zu Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen…
…Vollstreckung ist, dass ein entsprechender zu vollstreckender Bescheid (Titelbescheid) vorliegt, welcher gegenüber der verpflichteten Partei wirksam geworden ist und dass die verpflichtete Partei ihrer Verpflichtung innerhalb der gesetzten Frist und bis zur Einleitung des Vollstreckungsverfahrens nicht nachgekommen ist (vgl zB VwGH vom 28. 4. 1992…
…Antrag auf Verfahrenshilfe vom 8. November 2019 des ASt, betreffend das Beschwerdeverfahren gegen den Bescheid des FA vom 4.11.2019 über die Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens für die Amtshandlung vom 4. November 2019 beschlossen: Dem Antragsteller wird gemäß § 292 BAO Verfahrenshilfe…
…Vergleichsbetrag an das FA. Dieser Sachverhalt ergibt sich aus den Exekutionsakten des FA. In weiterer Folge beantragte der BF durch seinen ausgewiesenen Vertreter Einsicht in die Akten des Vollstreckungsverfahrens. Dies ergibt sich aus den im Verfahrensgang dargestellten Schriftsätzen des Vertreters des BF im gegenständlichen Verfahren…
…Verfahrenshilfe. Der Antragsteller bringt vor, er habe ein monatliches Einkommen von 200 Euro sowie Unterhaltspflichten von 157 Euro monatlich. In seiner Beschwerde wendet er zusammengefasst Vollstreckungsverjährung sowie einen Zustellmangel ein, da mehrere Personen seines Namens an seiner Adresse wohnhaft seien, die Vollstreckungsverfügung sei daher nicht…
…4 B-VG eine ordentliche Revision durch die belangte Behörde nach Art. 133 Abs. 6 Z 2 B-VG nicht zulässig. Entscheidungsgründe Dem beschwerdegegenständlichen Vollstreckungsverfahren liegen zwei Strafverfügungen zugrunde. Strafverfügung vom 9.6.2015, Zl. MA 67-PA-6...053/5/0: Gegenüber dem Beschwerdeführer…
…Adr, über die Beschwerde vom 14.05.2014 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 15.04.2014 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 29.09.2016 in Anwesenheit des Beschwerdeführers, des Vertreters des…
…das Geld, was ihm nicht zustehe, an die As zurück zu überweisen, ist davon auszugehen, dass die As die Bewilligung der Verfahrenshilfe im Vollstreckungsverfahren bzw. Rückzahlungs- oder Abrechnungsverfahren betreffend ihr Abgabenkonto St.Nr. 03 Nr. beantragt hat. Das Abgabenkonto der Bf (St.Nr. 03 Nr…
…Adr.A, gegen den Bescheid des Zollamtes Feldkirch Wolfurt vom 04.11.2014, 920000/Zahl/2013 betreffend Vorschreibung von Kosten des Vollstreckungsverfahrens zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B…
…Löwensteinstraße 31, 1220 Wien,gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 28.August 2012, Zl: xxx-75, betreffend Vorschreibung der Kosten des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs…
…1220 Wien, gegen den Bescheid des Zollamtes Wien vom 08.August.2012, Zl. xxx-73 betreffend Festsetzung der Kosten des Vollstreckungsverfahrens gemäß § 26 AbgEO zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes…
…in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 19. November 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. November 2024 betreffend Festsetzung von Gebühren und Auslagenersätzen des Vollstreckungsverfahrens, St. Nr.: ***1***, zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. II…