…Bf, Bf_Adr, über die Beschwerde vom 14. Jänner 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 11. Dezember 2023 betreffend Abweisung eines Antrages auf Aufhebung einer Vollstreckbarkeitsbestätigung, Steuernummer StNr_pers zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…wegen Versäumung der Frist zur Einbringung eines Einspruchs gegen die Strafverfügung zu Zl. MA 67-PA-123 und 2. Abweisung eines Antrages auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung betreffend die Verwaltungsstrafe zur Zl. MA 67-PA-123 zu Recht erkannt: Gemäß § 50 Verwaltungsgerichtsverfahrensgesetz (VwGVG) in Verbindung mit …
…vom 31.03.2015 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien 4/5/10 vom 26.02.2015 und 03.03.2015, betreffend Abrechnungsbescheid gemäß § 216 BAO, Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung gemäß § 15 Abs. 2 AbgEO, Einwendungen gegen den Anspruch und die Vollstreckung gemäß den …
…dass dem Antrag vollinhaltlich stattgegeben wird, sowie die gesetzwidrig oder irrtümlich ausgestellten Rückstandsausweis und Vollstreckungsauftrag samt Vollstreckbarkeitsbestätigung über einen Rückstand iHv EUR 26.245,04 per 08.11.2010 aufheben und die finanzbehördliche Vollstreckung endgültig einstellen; in eventu den angefochtenen Bescheid aufheben und die Angelegenheit…
Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag eingeleitet worden ist, Vollstreckung (zur Sicherung) geführt, was gemäß § 78 Abs. 1 AbgEO in Verbindung mit § 254 BAO zulässig ist, so kann der sicherungsweise herangezogene Vollstreckungsschuldner die Aufschiebung…
Da im vorliegenden Fall der begehrte Termin bereits abgelaufen ist, kann auch die gegenständliche Beschwerde nur mehr abgewiesen werden (s. UFS RV/0547-L/07, 15.06.2007). Ergänzend wird noch festgehalten: Wird während des administrativen Rechtsmittelverfahrens, das im Wege der Berufung gegen den Sicherstellungsauftrag…
…Kostenersparnis gelegen ist. (2) Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle, von der er ausgegangen ist, oder der Vollstreckungsbehörde versehen sein, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt (Vollstreckbarkeitsbestätigung). Einwendungen gegen den Anspruch im Sinne des § 35 der Exekutionsordnung – EO, RGBl…
…Kostenersparnis gelegen ist. (2) Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle, von der er ausgegangen ist, oder der Vollstreckungsbehörde versehen sein, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt (Vollstreckbarkeitsbestätigung). Einwendungen gegen den Anspruch im Sinne des § 35 der Exekutionsordnung – EO, RGBl…
…Kostenersparnis gelegen ist. (2) Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle, von der er ausgegangen ist, oder der Vollstreckungsbehörde versehen sein, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt (Vollstreckbarkeitsbestätigung). Einwendungen gegen den Anspruch im Sinne des § 35 der Exekutionsordnung – EO, RGBl…
…Kostenersparnis gelegen ist. (2) Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle, von der er ausgegangen ist, oder der Vollstreckungsbehörde versehen sein, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt (Vollstreckbarkeitsbestätigung). Einwendungen gegen den Anspruch im Sinne des § 35 der Exekutionsordnung – EO, RGBl…
…2) Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle, von der er ausgegangen ist, oder der Vollstreckungsbehörde versehen sein, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt (Vollstreckbarkeitsbestätigung). Einwendungen gegen den Anspruch im Sinne des § 35 der Exekutionsordnung – EO, RGBl. Nr. 79/1896…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri in der Beschwerdesache Bf. gegen den Bescheid des ZA Linz Wels vom 27.02.2009 betreffend Pfändung einer Geldforderung, Zahlungsverbot zu Recht erkannt…
…und unanfechtbaren parkometerrechtlichen Forderungen im Gesamtbetrag von 60 € einzutreiben. Mit dem hier angefochtenen Bescheid der belangten Behörde vom 18.1.2019, MA 67-PA-501006/8/3, wurde der Antrag des Beschwerdeführers auf Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung gemäß § 7 Abs. 3 EO in Verbindung mit …
…Beschwerden gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 26. Februar 2015 und 3. März 2015, betreffend Abrechnung, Aufhebung der Vollstreckbarkeitsbestätigung, Zurückweisung, Einwendungen gegen den Anspruch und die Vollstreckung, Aufhebung des Rückstandsausweises, Einstellung der Vollstreckung und Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten in der Sitzung am…
…Kostenersparnis gelegen ist. (2) Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle, von der er ausgegangen ist, oder der Vollstreckungsbehörde versehen sein, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt (Vollstreckbarkeitsbestätigung). Einwendungen gegen den Anspruch im Sinne des § 35 der Exekutionsordnung – EO, RGBl…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R betreffend die Beschwerde des Bf, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrates der Stadt Wien MA 6 - Rechnungs- und Abgabenwesen vom 30.5.2014, Zahlungsreferenz 1234 zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde vom 30.9.2014…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R. in der Verwaltungsstrafsache S., geb. xxx, whft. Adr.1 , über die Beschwerde des Insolvenzverwalters RA, Rechtsanwalt, Adr.2, gegen die Vollstreckungsverfügung des Magistrats der Stadt Wien…
…Kostenersparnis gelegen ist. (2) Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle, von der er ausgegangen ist, oder der Vollstreckungsbehörde versehen sein, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt (Vollstreckbarkeitsbestätigung). Einwendungen gegen den Anspruch im Sinne des § 35 der Exekutionsordnung - EO, RGBl…
…Kostenersparnis gelegen ist. (2) Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle, von der er ausgegangen ist, oder der Vollstreckungsbehörde versehen sein, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt (Vollstreckbarkeitsbestätigung). Einwendungen gegen den Anspruch im Sinne des § 35 der Exekutionsordnung - EO, RGBl…
…Kostenersparnis gelegen ist. (2) Der Vollstreckungstitel muss mit einer Bestätigung der Stelle, von der er ausgegangen ist, oder der Vollstreckungsbehörde versehen sein, dass er einem die Vollstreckbarkeit hemmenden Rechtszug nicht mehr unterliegt (Vollstreckbarkeitsbestätigung). Einwendungen gegen den Anspruch im Sinne des § 35 der Exekutionsordnung - EO, BGBl…