…Dies waren Kaufleute, deren Gewerbebetrieb einen nach Art und Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erforderte. Der nicht exakt definierte Vollkaufmannsbegriff erschien für eine klare Abgrenzung offenbar wenig geeignet, sodass auf die eindeutige Umsatzgrenze der BAO von grundsätzlich 400.000 Euro, die in der…
…Straube aaO § 4 Rz 7). Fehlt eines dieser Merkmale, ist das Unternehmen Minderhandelsgewerbe: Der Inhaber kann sich die Vollkaufmannseigenschaft auch nicht durch Ausstattung des Unternehmens mit diesen Einrichtungen verschaffen, wenn es solcher nach Art und Umfang nicht bedarf (vgl. SZ 43/87). Maßgeblich für diese…
…der Folge fortgeführt (Fortführungsbeschluss vom 17.Dezember 2002), jedoch infolge Verlustes der Vollkaufmanneigenschaft ab 24.Jänner 2013 in der Rechtsform einer KEG mit der Firmenbezeichnung Autohaus GmbH & Co KEG (formändernde Umwandlung unter Beibehaltung der Rechtssubjektsidentität). Nach einem weiteren Insolvenzverfahren im Jahr 2012 wurde die Gesellschaft…
…Es wäre rechtlich nicht statthaft, sie auf andere Wirtschaftsgüter analog anwenden zu wollen. Ein Vollkaufmann habe selbständig bewertbare Standortrechte nach den Bestimmungen des UGB abzuschreiben. Das vom Prüfer zitierte VwGH Erkenntnis vom 21.11.2007, 2004/13/0144, das einen Kundenstock als Firmenwert qualifiziert habe…
…dass für die 1993 umstrukturierte KG rückwirkend der Firmenbuchstand auf KEG berichtigt werden sollte (§ 25 Abs. 2 FBG, Verlust der Vollkaufmanneigenschaft). Er habe das schon länger liegen, Grund dafür sei, dass er erst in der Bilanz 1996 in Form einer Eröffnungsbilanzberichtigung Grund und Wohnhaus herausgenommen…
…1 und 2 FBG). Aufgabe des Firmenbuches ist es, die grundlegenden Tatsachen und Rechtsverhältnisse vor allem der vollkaufmännischen Unternehmungen zu beurkunden und öffentlich einsichtig zu machen. Die Offenlegung dient sowohl dem Interesse der Allgemeinheit als auch demjenigen des eingetragenen Rechtsträgers. Das Firmenbuchgesetz sieht nur die…
…anzuwenden sind, deren Geschäftsbetrieb nach Art oder Umfang einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb nicht erfordert. 1.2. Kaufmännischer Geschäftsbetrieb Die Voraussetzungen des Minderkaufmannes bestimmen sich im Einzelfall an den tatsächlichen Umständen auf Grund einer Gesamtbetrachtung des jeweiligen Gewerbebetriebes. Gleich der Bestimmung des Sollkaufmannes gem. §…
…der Gesetzgeber die sich daraus ergebenden steuerrechtlichen Konsequenzen mit der von ihm gewählten Lösung eingeplant. Der Gesetzgeber hat dadurch, dass er nicht auf die Vollkaufmannseigenschaft, sondern auf die Firmenbucheintragung (früher Handelsregistereintragung) abgestellt hat, bewusst dem Interesse der Verwaltungsökonomie (der Vereinfachung und der Transparenz) den Vorzug…