…zugelassen, sondern wären lediglich in Österreich zuzulassen. Aufgrund der Fiktion in § 1 Z 3 letzter Satz NoVAG gilt jedoch die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem KFG zuzulassen wäre als erstmalige Zulassung, womit als Abgabenschuldner in diesen Fällen der „Verwender“ anzusehen ist…
…ebenso wenig nachvollziehbar sei wie die Behauptung, dass sich der Bf. nur an den Wochenenden in Italien aufhalte und das streitgegenständliche Fahrzeug überwiegend im Inland Verwendung finde. Tatsache sei, dass sich der Lebensmittelpunkt der Familie des Bf., seiner Eltern und seiner Lebensgefährtin in Udine befinde…
…zu haben. Die Anmeldung des Mitsubishi erfolgte im März 2013. Auch wenn das Vorbringen des Bf. teilweise widersprüchlich und unglaubwürdig erscheint, so fehlen dennoch behördliche Feststellungen und Wahrnehmungen (Beweismittel) über eine allfällige inländische Verwendung des PKW VW Golf in der Zeit ab April 2013. Dass…
…im Inland gelegen sei. Dieser Gegenbeweis sei dann als erbracht anzusehen, wenn dargelegt werden könne, dass die Tätigkeit dem ausländischen Unternehmen zweifelsfrei zuzurechnen sei und keine freie Verfügbarkeit über das Fahrzeug seitens des Dienstnehmers vorliege, somit die Verfügungsgewalt über das Fahrzeug auch bei seiner Verwendung…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Aufgrund des Verdachtes der widerrechtlichen Verwendung eines Fahrzeuges im Inland wurde der Beschwerdeführer (in Folge kurz: Bf) von der Abgabenbehörde mit Vorhalt vom 6.2.2023 ersucht, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen und Fragen zu beantworten…
…die Bf. im Einspruch vom 16. Dezember 2015 gegenüber der BH P, angegeben habe, dass das beschwerdegegenständliche Fahrzeug ab Mitte 2014 zu regelmäßigen Fahrten zwischen WohnortAT und OrtDE verwendet worden sei. Da die Einbringung in das Inland bzw. die inländische Verwendung nach dem 15. Juni…
…im Inland anzusehen sind. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG 1967 ist nur während eines Monats ab der Einbringung in das Bundesgebiet zulässig. Der Hauptwohnsitz des Verwenders des KFZ ist somit erster Anknüpfungspunkt für die Ermittlung des Standorts des KFZ. Gerade im…
…dass sich ein Fahrzeug nicht überwiegend am Hauptwohnsitz eines Steuerpflichtigen im Inland, sondern im Ausland befindet. Den Verwender trifft aufgrund des behaupteten Auslandsbezuges und der weitaus größeren Nähe zu den möglichen Nachweisen bezüglich der Verwendung des Fahrzeuges eine erhöhte Mitwirkungs- und Beweisvorsorgeverpflichtung. Da die Bf…
…2006/15/0025). Aufgrund des eindeutigen Gesetzeswortlautes ("Gegenbeweis") ist eine Glaubhaftmachung der überwiegenden Verwendung in einem anderen Staat nicht ausreichend. Vielmehr muss die Behörde aufgrund der vorgelegten Beweise in freier Beweiswürdigung zu dem Ergebnis kommen, dass die Vermutung des dauernden Standortes im Inland widerlegt ist…
…diesem Zusammenhang Folgendes aus: „Das Fahrzeug Opel Antara mit dem Kennzeichen BGL 222 ist seit dem 18. April 2008 auf Sie zugelassen. Die Verwendung des Fahrzeuges im Inland wurde am 10. Juni 2010 an der Wohnadresse mit Foto nachgewiesen. Sie haben Ihren Wohnsitz in Ort1 …
…die gesamte Familie in Rumänien. Der dauernde Standort des Fahrzeuges möge sich im Inland befunden haben, es sei jedoch regelmäßig für Fahrten ins Ausland verwendet worden. Die Verwendung im Inland sei dabei nie über einen ununterbrochenen Zeitraum von einem Monat hinausgegangen. Das Fahrzeug sei immer…
…05.10.2015, RV/7102912/2013; BFG 02.01.2020, RV/5101788/2018, Rz 58 KfzBStR). Die Abgabenbehörde hingegen muss kein überwiegendes Verwenden des Fahrzeuges im Inland nachweisen. Der Verwender eines streitgegenständlichen Kraftfahrzeuges, der einen Gegenbeweis erbringen möchte, muss daher entsprechend vorsorgen (Beweisvorsorgepflicht). Die Beweismittel…
…Verwendung im Inland zu entrichten gewesen wäre. 4. Die Lieferung, der Eigenverbrauch durch Entnahme (§ 3 Abs. 2 UStG 1994) und die Änderung der begünstigten Nutzung von nach § 3 Z 3 befreiten Kraftfahrzeugen, weiters der Wegfall der Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach § 3 Z 4. Inland…
…weitergehende Ausführungen. Was die Einordnung der Fahrzeuge nach § 2 NovAG anlangt, sind diese unstrittig als Personenkraftfahrzeuge anzusehen. Gemäß § 3 Z 3 NoVAG ist im Falle der Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre (§ 1 Z 3), der Zulassungsbesitzer und derjenige…
…den Zeitraum 1-12/2015 festgesetzt. Damit wurde aber für ein und denselben Sachverhalt, nämlich für die widerrechtliche Verwendung des BMW X5 auf öffentlichen Straßen im Inland in den Monaten 1-3/2015, ein zweites Mal die Kfz-Steuer festgesetzt. Hinsichtlich des Zeitraumes 1-3…
…verwendet werden (widerrechtliche Verwendung). Steuerschuldner ist nach § 3 KfzStG 1. bei einem in einem inländischen Zulassungsverfahren zugelassenen Kraftfahrzeug die Person, für die das Kraftfahrzeug zugelassen ist; 2. in allen anderen Fällen die Person, die das Kraftfahrzeug auf Straßen mit öffentlichem Verkehr im Inland verwendet. Fahrzeuge…
… 12a erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit war sowie die Verwendung eines Fahrzeuges im Inland, wenn es nach dem Kraftfahrgesetz zuzulassen wäre, ausgenommen es wird ein Nachweis…
…Ort sowie die Art und Weise der Verwendung des Fahrzeugs sind (für sich allein betrachtet) nötig. Es liegt am Zulassungsbesitzer/Fahrzeugverwender, solche Angaben zu machen. Den Zulassungsbesitzer bzw. den Fahrzeugverwender trifft die Beweislast dafür, dass der dauernde Standort des Fahrzeugs nicht im Inland liegt (vgl…
…Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen, die von Personen mit dem Hauptwohnsitz oder Sitz im Inland in das Bundesgebiet eingebracht oder in diesem verwendet werden, bis zum Gegenbeweis als Fahrzeug mit dem dauernden Standort im Inland anzusehen. Die Verwendung solcher Fahrzeuge ohne Zulassung gemäß § 37 KFG ist…
…Wohnsitz 07. August 2012: Zulassung eines Golf Cabrios im Inland auf den Bf. 8.1. Als Ergebnis einer vom Finanzamt durchgeführten Zeugenbefragung (Nachbarn bzw Vermieter der Wohnung des Bf.) ist festzuhalten, dass alle drei Zeugen die grundsätzlich ständige Verwendung des Streitfahrzeuges durch den Bf. bzw…