IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin MMag. Ines Sattlegger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 5. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. September 2021 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den SenatsvorsitzendenRi, die Richterin ***1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***2*** und ***3*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***6*** über die Beschwerde vom 28. Mai 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 12. März…
Wenn der Bf. im Ergänzungsschriftsatz vom 16.2.2026 in den unterschiedlichen Modalitäten der Nachweispflicht von betrieblichen und privaten Spenden eine verfassungsrechtlich bedenkliche Diskriminierung privater Spender erblickt, ist ihm entgegenzuhalten, dass ungeachtet des Umstandes, dass das Verwaltungsgericht im vorliegenden Verfahren einzig und allein über die…
…Beschwerde vom 27.2.2017 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 2.2.2017, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…Bf., über die Beschwerde vom 16.9.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 25.8.2015, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise Folge gegeben und der angefochtene Bescheid hinsichtlich des Kindes A…
…gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt A. vom 7.12.2015, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeteräge zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Freistadt Rohrbach Urfahr vom 12.1.2016, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum März bis September 2014 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben und der angefochtene Bescheid ersatzlos aufgehoben.…
…Beschwerde vom 25.5.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 26.4.2016, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…vom 13.9.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Kirchdorf Perg Steyr vom 7.9.2015, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für das Kind X. hinsichtlich des Zeitraums Oktober 2015 bis September 2017 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß…
…vom 10.9.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 4.9.2015, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…1.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Zollamt Linz Wels vom 29.11.2017, Zahl: 001 betreffend die Verwehrung einer Stundung zu einer aushaftenden Abgabenschuld zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an…
…vom 12.03.2015 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 27.02.2015, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…in der Beschwerdesache Bf., über die Beschwerde vom 25.8.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 29.07.2014, betreffend die Verwehrung einer Differenzzahlung an Familienbeihilfe, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen…
…vom 8.9.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 25.08.2014, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für das Kind A. hinsichtlich des Zeitraums Oktober 2013 bis Februar 2014 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird…
…Bf., über die Beschwerde vom 21.06.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Linz vom 01.06.2016, betreffend die Verwehrung einer Differenzzahlung "ab Juni 2011" zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO teilweise stattgegeben und der angefochtene Bescheid dahingehend abgeändert…
…2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 16.05.2014, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für den Zeitraum "ab Februar 2014" für das Kind Y. zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird hinsichtlich des Zeitraums "ab März 2014…
…Beschwerde vom 10.06.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Gmunden Vöcklabruck vom 29.05.2013, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge für das Kind A. hinsichtlich des Zeitraums von Dezember 2012 bis Mai 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird…
…18.06.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 04.06.2014, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und der Kinderabsetzbeträge zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den…
…der Beschwerdesache Bf, über die Beschwerde vom 29.09.2010 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Grieskirchen Wels vom 02.09.2010, betreffend die Verwehrung einer Differenzzahlung für das Jahr 2009 hinsichtlich des Kindes A. zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO…
…Bf., über die Beschwerde vom 04.10.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Braunau Ried Schärding vom 28.09.2016, betreffend die Verwehrung der Familienbeihilfe und des Kinderabsetzbetrages für das Kind A. "ab August 2016" zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…