…Entscheidungsgründe Vorbemerkung Der Rechtsträger/Verwalter eines Investmentfonds bzw. eines Organismus zur gemeinsamen Veranlagung in Wertpapiere (OGAW) wurde nach dem InvFG 1993 als Kapitalanlagegesellschaft (KAG) und in weiterer Folge nach dem InvFG 2011 als Verwaltungsgesellschaft (Verwges) bezeichnet. Da der hier gegenständliche Zeitraum 2008 bis 2014 in…
…g der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem ist dahin auszulegen, dass von Dritten an Sondervermögen-Verwaltungsgesellschaften erbrachte ……. Einräumung eines Nutzungsrechts an Software, die ausschließlich der Durchführung von für das Risikomanagement und die Performancemessung wesentlichen…
…19, EU:C:2020:513), obwohl es um Dienstleistungen - u. a. der Leistungs- und Risikoüberwachung - ging, die ein Dritter Fonds-Verwaltungsgesellschaften mittels einer Softwareplattform erbrachte, diese Dienstleistungen nicht von vornherein vom Anwendungsbereich der in Art. 135 Abs. 1 Buchst. g der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgesehenen Steuerbefreiung ausgeschlossen…
…dass eine Verwaltungsleistung nicht vollständig ausgelagert sein muss und es für die Anwendbarkeit der Befreiung nicht schädlich ist, dass es Sache der Verwaltungsgesellschaften ist, ausgehend von den Berechnungen eines Dritten die standardisierten Meldungen zu erstellen und sie an die Meldestelle zu übermitteln. Neben den Leistungen…
…135 Abs. 1 lit. g der RL 2006/112/EG dahin auszulegen, dass unter dem Begriff der "Verwaltung von Sondervermögen" auch die von der Verwaltungsgesellschaft einem Dritten übertragenen steuerlichen Agenden zu verstehen sind, die darin bestehen, die gesetzeskonforme Besteuerung der Fondseinkünfte der Anteilinhaber sicherzustellen ? B…
Wesentlich sei die durch die Zusammenschau all dieser Verträge im Zuge der Außenprüfung deutlich gewordene und somit neu hervorgekommene Tatsache, dass das wirtschaftliche Eigentum über das Vermögen der M-Stiftung beim Bf. verblieben sei, egal, ob durch einen Mandatsvertrag oder das Einsetzen als Vertreter für…
G dann die Angestellte 3 angerufen habe, dass sie die Unterlagen per Post nicht mehr benötige, so sei es zumindest in der Kanzlei der steuerlichen Vertretung kommuniziert worden. Als schlüssiger Beweis, dass die postalisch abgesandte Beschwerde betreffend die Nichtveranlagung beim Finanzamt eingelangt sein müsse, gelte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Rechtssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 19. Februar 2019 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Rechtssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 19.02.2019 gegen die Bescheide…
- Die inhaltlich übereinstimmenden Managementverträge sahen Tätigkeiten der OG-Gesellschafter zu Gunsten des Konzerns, bestehend aus den Konzerngesellschaften vor. Die OG-Gesellschafter waren auch Gesellschafter-Geschäftsführer der alle anderen Konzerngesellschaften beherrschenden Muttergesellschaft und sie waren auch Gesellschafter-Geschäftsführer jeweils mindestens einer Tochtergesellschaft: Dies indiziert, dass mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ulrike Nussbaumer LL.M. M.B.L. in der Rechtssache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Glatzhofer & Matschek Steuerberatungsgesellschaft mbH, Bahnhofstraße 45, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 06. Oktober 2016 gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***Ri***, die Richterin ***Ri1*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Ehemalige Gesellschafter der GmbH 1 & atypisch Stille***, ***Bf1-Adr***, über die nunmehr als Beschwerde zu behandelnde Berufung vom 21. Jänner 2013…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 28. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Juli…