…ob die im GPLA-Bericht vom 31. Juli 2009 (unter Verweis auf die Beilage zur Niederschrift vom 15. Juli 2009) namentlich angeführten Vertretungsärztinnen als Dienstnehmerinnen im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 beim Beschwerdeführer (Bf.) tätig waren und ihre Bezüge deshalb der DB-Pflicht…
…ob die im GPLA-Bericht vom 31. Juli 2009 (unter Verweis auf die Beilage zur Niederschrift vom 15. Juli 2009) namentlich angeführten Vertretungsärztinnen als Dienstnehmerinnen im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG 1988 beim Beschwerdeführer (Bf.) tätig waren und ihre Bezüge deshalb der DB-Pflicht…
…sind der Therapieleitung (Fr. …) unterstellt. G) BFG RV/2100115/2014 v. 19.11.2015 Bemerkenswert und auch für dieses Verfahren aussagekräftig ist die Beurteilung der Beschäftigung von 2 Vertretungsärztinnen eines Urologen, als selbständige Tätigkeit - kein Dienstverhältnis. Auch wenn diese Entscheidung wegen ao Revision wegen…
…fristgerecht die nunmehr als Beschwerde zu behandelnde Berufung einbrachte. Darin wandte er sich unter Bezugnahme auf die umfangreiche Stellungnahme anlässlich der Schlussbesprechung gegen die Einstufung der beiden genannten Vertretungsärzte als Dienstnehmer, deren persönliche Weisungsfreiheit er nochmals betonte. Der Unabhängige Finanzsenat setzte die Entscheidung über die…
…Weisungsgebundenheit ist besonders auf die Haupt - Argumentation des Bf einzugehen, der explizit die Rechtsprechung des Bundesfinanzgerichtes (damals noch Unabhängiger Finanzsenat UFS) hinsichtlich Beurteilung eines Vertretungsarztes als Selbständiger und nicht als Dienstnehmer anspricht. Die offensichtlich gemeinte angesprochene Judikatur bezieht sich auf eine Entscheidung des UFS vom…
…Betriebsvermögen von Frau ***3*** übernommen werden und von dieser bis zum Ablauf der Behaltefrist gehalten werden. Erläuternd muss dazu gesagt werden, dass Frau ***3*** bereits längere Zeit Vertretungsärztin in der Ordination von Dr. ***Bf*** war und sie von Dr. ***Bf*** als seine Nachfolgerin aufgebaut wurde…
…A noch Herr Dr. B seien in organisatorischer oder fachlicher Hinsicht weisungsgebunden. Der Bf. ordiniere in der Zeit, in der die Vertretungsärzte in der Ordination seien, nicht selbst. Darüber hinaus bestehe bei Herrn Dr. B eine "erweiterte" Stellvertretung. Dieser vertrete ihn höchstens an einem Nachmittag…
…130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Sachverhalt: Dazu wird auch auf die oben genannte Berufungsentscheidung verwiesen, die insoweit zum integrierten Bestandteil dieses Erkenntnisses erklärt wird. Strittig ist im gegenständlichen Fall ob Vertretungsärzte eines Facharztes für Urulogie als Dienstnehmer im Sinne des § 47 Abs. 2…
…und Verpflichtungen - hinsichtlich Arbeits-, Sozialversicherungs- und Steuerrecht. H) BFG RV/2100115/2014 v. 19.11.2015 Bemerkenswert und auch für dieses Verfahren aussagekräftig ist die Beurteilung der Beschäftigung von 2 Vertretungsärztinnen eines Urologen, als selbständige Tätigkeit - kein Dienstverhältnis. Auch wenn diese Entscheidung wegen ao Revision…
…im Einzelfall zu beurteilende Sachverhaltsfrage darstellen. Aufgrund der oben angestellten Kriterienprüfung ist daher zusammenfassend festzuhalten, dass die Umstände, die für eine Unselbständigkeit der Tätigkeit der betreffenden Vertretungsärzte sprechen, weitaus überwiegen, sodass die angefochtenen Bescheide im Ergebnis der anzuwendenden Rechtslage entsprechen. Die nochmalige Zeugeneinvernahme von Frau…
…Risiko des Befundes ausüben. Vor diesem Hintergrund sei auch die aktuelle Entscheidung des UFS zu berücksichtigen, bei dem ein Vertretungsarzt nicht als Dienstnehmer des Praxisinhabers beurteilt wurde mit dem Argument, dass die mangelnde fachliche Weisungsgebundenheit ein maßgebliches Unterscheidungskriterium zum angestellten Arzt darstelle. Auch die im…
…Weisungsbindung könne diesfalls erstens nur inter pares erfolgen, zweitens sei eine solche regelmäßig auch nur in Ausnahmefällen tunlich. Die Behörde vertrete daher aufgrund der oben angeführten Kriterien die Ansicht, dass es sich bei den Tätigkeiten der Vertretungsärzte um echte Dienstverhältnisse gem. § 47 EStG 1988 handle…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter AAA in der Beschwerdesache der Firma Bfin, über die Berufung (jetzt: Beschwerde) vom 24. Februar 2009, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 29. Jänner 2009, betreffend die Festsetzung von Lohnsteuer gemäß § 202…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Ansgar Unterberger in der Beschwerdesache Bf, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Hadaier Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, Keplerstraße 1, 4910 Ried/Innkreis, über die Beschwerde vom 16. Juni 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom…