…das Unterscheidungsmerkmal zwischen Bestandsverträgen mit bestimmter und solchen mit unbestimmter Dauer darin liege, ob nach dem erklärten Vertragswillen beide Vertragsteile durch eine bestimmte Zeit an den Vertrag gebunden sein sollen oder nicht. Die Überprüfung einer Realisierung von Kündigungsmöglichkeiten müsse deshalb nach Gewicht und Wahrscheinlichkeit einzelfallbezogen…
Nach der Judikatur des Verwaltungsgerichthofes besteht das Unterscheidungsmerkmal zwischen auf bestimmte Zeit und auf unbestimmte Zeit abgeschlossenen Bestandverträgen darin, ob nach dem erklärten Vertragswillen beide Vertragsteile durch eine bestimmte Zeit an den Vertrag gebunden sein sollen oder nicht, wobei allerdings die Möglichkeit, den Vertrag aus…
…abgezielt. Der Vertragswille sei jedoch auf den Erwerb von Eigentum an den Maschinen gerichtet gewesen und habe dem wirtschaftlichen Gehalt eines Ratenkaufes unter Eigentumsvorbehalt entsprochen. Das FA räume den glaubwürdigen Aussagen des Bf - insbesondere dessen Erstaussage im AP-Verfahren - in freier Beweiswürdigung größeres Gewicht ein…
…beantragte die Abweisung. Begründend wurde angeführt, dass sich aus der Art des Rechtsgeschäftes und seines spezifischen Regelungsinhaltes ergebe, dass der Vertragswille auf die Erzielung eines Erfolges gerichtet ist, der auch sonst typischerweise mit Verträgen über Dienstbarkeiten verbunden ist. Die Vorschreibung der Gebühr nach § 33 TP…
…genannten neuen Mieter und eine Auflösungsvereinbarung des vorliegenden Mietvertrags der Mietvertrag vorzeitig aufgelöst werden könne. Daher sei der im Vertrag erklärte Vertragswille für die gebührenrechtliche Einschätzung als unbefristeter Mietvertrag anzusehen. Darüber hinaus richtete sich die Beschwerde gegen die Höhe der Berechnung der Gebühr sowie gegen…
… 30 Abs. 2 MRG vereinbarten Kündigungsgründe nicht derart umfassend seien, dass von einem auf den Abschluss eines unbefristeten Bestandverhältnisses gerichteten Vertragswillen auszugehen sei. Die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Pachtvertrages sei nicht gegeben, die grundsätzlich vereinbarte Bindung der Vertragsparteien könne durch die vertragliche Kündigungsmöglichkeit nicht…
… 30 Abs. 2 MRG vereinbarten Kündigungsgründe nicht derart umfassend seien, dass von einem auf den Abschluss eines unbefristeten Bestandverhältnisses gerichteten Vertragswillen auszugehen sei. Die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Pachtvertrages sei nicht gegeben, die grundsätzlich vereinbarte Bindung der Vertragsparteien könne durch die vertragliche Kündigungsmöglichkeit nicht…
… 30 Abs. 2 MRG vereinbarten Kündigungsgründe nicht derart umfassend seien, dass von einem auf den Abschluss eines unbefristeten Bestandverhältnisses gerichteten Vertragswillen auszugehen sei. Die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Pachtvertrages sei nicht gegeben, die grundsätzlich vereinbarte Bindung der Vertragsparteien könne durch die vertragliche Kündigungsmöglichkeit nicht…
… 30 Abs. 2 MRG vereinbarten Kündigungsgründe nicht derart umfassend seien, dass von einem auf den Abschluss eines unbefristeten Bestandverhältnisses gerichteten Vertragswillen auszugehen sei. Die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Pachtvertrages sei nicht gegeben, die grundsätzlich vereinbarte Bindung der Vertragsparteien könne durch die vertragliche Kündigungsmöglichkeit nicht…
… 30 Abs. 2 MRG vereinbarten Kündigungsgründe nicht derart umfassend seien, dass von einem auf den Abschluss eines unbefristeten Bestandverhältnisses gerichteten Vertragswillen auszugehen sei. Die Wahrscheinlichkeit einer frühzeitigen Auflösung des Pachtvertrages sei nicht gegeben, die grundsätzlich vereinbarte Bindung der Vertragsparteien könne durch die vertragliche Kündigungsmöglichkeit nicht…
…Jahre abgeschlossen worden, gebührenrechtlich sei jedoch zu unterscheiden, ob ein Bestandvertrag allenfalls nach dem erklärten Vertragswillen beider Vertragsteile vorzeitig aufgelöst werden könne oder nicht. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 25.4.2019 wies die belangte Behörde die Beschwerde ab. Als Begründung führte sie ua an, aufgrund der…
…§ 23 Anm 91). Der gesellschaftliche Vertragswille kann also auf einem stillschweigenden Konsens beruhen. Voraussetzung für die Annahme einer Mitunternehmerschaft ist, dass die beteiligten Personen dem Grund nach einen Vergesellschaftungswillen haben und bei Vorliegen eines solchen mit ihrer Position Unternehmerwagnis verbunden ist, was sich in der…
…die Arbeit mit Betriebsmitteln des Beschäftigers durchgeführt wird. Entscheidend für die Beurteilung ist, ob eine Dienstleistung oder eine Werkleistung vorliegt, nicht der geäußerte Vertragswille, sondern das Gesamtbild der tatsächlichen Erscheinungsform der Tätigkeit, die durch das Überwiegen der Merkmale der Selbständigkeit oder Unselbständigkeit bestimmt wird. Gem. …
…die Arbeit mit Betriebsmitteln des Beschäftigers durchgeführt werde. Entscheidend für die Beurteilung sei, ob eine Dienstleistung oder eine Werkleistung vorliege, nicht der geäußerte Vertragswille, sondern das Gesamtbild der tatsächlichen Erscheinungsform der Tätigkeit, die durch das Überwiegen der Merkmale der Selbständigkeit oder Unselbständigkeit bestimmt werde. Gemäß …
…ein Dienstverhältnis vorliege, sei zu beachten, ob die Arbeit mit Betriebsmittel des Beschäftigers durchgeführt werde. Es sei nicht der geäußerte Vertragswille entscheidend, sondern das Gesamtbild der tatsächlichen Erscheinungsform der Tätigkeit, die durch das Überwiegen der Merkmale der Selbständigkeit oder Unselbständigkeit bestimmt werde. Da die Voraussetzungen…
…2008 schließlich einen Treuhandvertrag erhalten. In den Übernahmebestätigungen und Treuhandverträgen sei NN beauftragt worden, den Wert der hingegebenen Gelder zur Veranlagung in Substanzgenussscheine zu verwenden. Nach dem Vertragswillen sei jedoch nie daran gedacht gewesen, für den Kunden eigene Genussscheine zu zeichnen, sondern es sei von…
…der Vertragsurkunde war die Erfüllung der Hauptleistungsverpflichtung des Mieters über eine Zeit von 15 Jahren festgestellt. Wohlverstandener Vertragswille der Parteien war eine beiderseitige Bindung auf die Dauer von 15 Jahren. Hier hat allerdings die Beschwerdeführerin als Vermieterin keinen Kündigungsverzicht abgegeben und hat der Mieter für…
…wirtschaftlicher Gehalt iSd § 21 Abs. 1 BAO. Entscheidend ist dabei der gemeinsame Vertragswille, dass dem Erwerber das Grundstück letztlich bebaut zukommt. Die Einbindung in ein - wie im Gegenstandsfall - vorgegebenes und vom Erwerber voll akzeptiertes Gesamtkonzept schließt die Zuerkennung der Bauherreneigenschaft aus, folglich die Einbeziehung der…
…wirtschaftlicher Gehalt iSd § 21 Abs. 1 BAO. Entscheidend ist dabei der gemeinsame Vertragswille, dass dem Erwerber das Grundstück letztlich bebaut zukommt. Die Einbindung in ein - wie im Gegenstandsfall - vorgegebenes und vom Erwerber voll akzeptiertes Gesamtkonzept schließt die Zuerkennung der Bauherreneigenschaft aus, folglich die Einbeziehung der…
…den Gebührenbescheid abgewiesen. Nach ständiger Judikatur des VwGH würden sich auf bestimmte oder unbestimmte Zeit abgeschlossene Verträge dadurch unterscheiden, ob nach dem erklärten Vertragswillen beide Vertragsteile durch eine bestimmte Zeit an den Vertrag gebunden sein sollten oder nicht, wobei allerdings die Möglichkeit, den Vertrag aus…