…einer Gutschrift geführt, wodurch der Finanzverwaltung ein wirtschaftlicher Vorteil entstanden sei. Da diese Verspätung keinen Verspätungszuschlag auslöse, sei sie auch nicht in die Bewertung einzubeziehen. Mit Bericht vom 22.02.2026 wurde die Beschwerde dem Bundesfinanzgericht von der belangten Behörde zur Entscheidung vorgelegt. Es wurde…
…Adr***, vertreten durch 1A Steuerberatungs GmbH, Innsbrucker Straße 75a Tür B3, 6130 Schwaz, über die Beschwerde vom 10. März 2025 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages vom 14. Februar 2025, Steuernummer ***BF1StNr1***, zu Recht: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279…
…die Ausübung des Ermessens zutreffen würden, würde die Behörde keine Veranlassung sehen, vom festgesetzten Ausmaß des Verspätungszuschlages abzugehen. Dagegen beantragte die Bf. mit Schriftsatz vom 9.1.2014 die Vorlage der Berufung an das Bundesfinanzgericht unter Verweis auf die o.a. Begründung. Aus dem Zentralen…
…vorgenommen. Insgesamt weiche die bescheidmäßige Festsetzung der Einkommensteuer um € 13.303,00 von den Vorauszahlungen und Anspruchszahlungen (gemeint wohl Anzahlungen) ab. Bei gleichem Sachverhalt sei der Verspätungszuschlag für die Umsatzsteuer mit 0,1 % der Bemessungsgrundlage, für die Einkommensteuer mit 7,6 % festgesetzt worden, obwohl…
…228,50 und für 10-12/2020 eine Zahllast iHv Euro 5.415,83 ergeben. Mit Bescheiden vom 26. Juli 2021 setzte das Finanzamt Österreich von diesen Vorauszahlungen jeweils einen Verspätungszuschlag in Höhe von 8%, sohin für den Zeitraum 01-03/2020 Euro 612,61…
…Mit Bescheid vom 12.10.2018. setzte das Finanzamt die Grunderwerbsteuer in Höhe von Euro ***13*** fest. Bescheid vom 16.10.2018: Mit dem angefochtenen Bescheid vom 16.10.2018 setzte das Finanzamt einen Verspätungszuschlag gemäß § 135 BAO im Ausmaß von 3% der festgesetzten Grunderwerbsteuer…
…Juli 2021, Steuernummer ***BF1StNr1***, betreffend Festsetzung Verspätungszuschlag / USt 01.2021 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird - ersatzlos - aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Bisheriger Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (im…
…des Finanzamtes XY, vom 29. September 2015 betreffend Verspätungszuschlag hinsichtlich Umsatzsteuer 04-06/ 2015 zu Recht erkannt: 1. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist gemäß Art. 133 Abs 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision nicht zulässig. Entscheidungsgründe A. Sachverhalt Der…
…Einkommensteuerbescheide und Bescheide über die Festsetzung von Anspruchszinsen. Für die Jahre 2004 bis 2008 und 2010 und 2011 ergingen Verspätungszuschlagsbescheide am 6.11.2013 und für 2009 ein solcher am 18.11.2013. Dagegen erhob die Bf. mit Schriftsatz vom 2.12.2013 das Rechtsmittel…
…über die Beschwerde vom 07.04.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt ABC vom 03.03.2016, betreffend Verspätungszuschlag / Sonstige 11.2015 zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird – ersatzlos – aufgehoben. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…gestoßen. Im Übrigen wird zur Vermeidung von Wiederholungen auf den umfangreichen Prüfbericht vom 17.01.2013 (Außenprüfung betreffend Grunderwerbsteuer, Gesellschaftsteuer und Gebühren) verwiesen. Fristgerecht wurde gegen den Grunderwerbsteuerbescheid und den Bescheid über die Festsetzung des Verspätungszuschlages Berufung erhoben. Es handle sich um einen Umgründungsvorgang, auf…
…hatte die Bf am 9. März 2010 an das Finanzamt 145.238,56 Euro entrichtet. Mit Bescheid vom 19. Mai 2010 wurde der Bf ein Verspätungszuschlag in Höhe von 18.107,01 Euro, das sind 4,9 % von 369.530,92 Euro, vorgeschrieben. In der…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Das Finanzamt setzte mit Bescheid vom 23. August 2011 Verspätungszuschläge (1% der Bemessungsgrundlagen) in Höhe von insgesamt € 17.071,77 fest und begründete dies damit, dass die Beschwerdeführerin für getätigte innergemeinschaftliche Lieferungen in den Jahren 2009…
…am selben Tag, verhängte das Finanzamt mit Bescheid über die Beschwerdeführerin einen Verspätungszuschlag in Höhe von € 5.280,00 (circa 9,5%) der festgesetzten Körperschaftsteuer des Jahres 2009. Der erstmalige Versand der Körperschaftsteuererklärung 2009 erfolgte am 17.12.2009. Am 5.8.2010 erging…
…Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig war im vorliegenden Fall die Rechtmäßigkeit der Festsetzung von Verspätungszuschlägen in Höhe von jeweils 5 % wegen verspäteter Einreichung der Umsatzsteuervoranmeldungen (UVA) für die Voranmeldungszeiträume August und November 2025. Die aus der Normierung des …
…38, 1170 Wien, über die Beschwerde vom 9. September 2022 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich jeweils vom 3. August 2022 betreffend Verspätungszuschlag für das Jahr 2018 und 2019, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II…
…über die Beschwerde vom 30. November 2017 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 31. Oktober 2017 betreffend Festsetzung eines Verspätungszuschlages betreffend Einkommensteuer 2015 und 2016 und Umsatzsteuer 2015 und 2016, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß…
…***Vertreter-Adr***, über die Beschwerde vom 13. Februar 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 16. Jänner 2024 betreffend Verspätungszuschlag / ESt 2020 Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine ordentliche…
…1, 9020 Klagenfurt/Wörthersee, über die Beschwerde vom 21. Oktober 2024 gegen die Bescheide des Finanzamtes Österreich vom 3. Oktober 2024 über die Festsetzung eines Verspätungszuschlages betreffend Abgabe einer Zusammenfassenden Meldung für die Zeiträume 09/2022, 10/2022, 02/2023 und 05/2023, Steuernummer ***BF1StNr1***…
…Die Verspätung beträgt ca. 2 Jahre, daher ist die Höhe des Verspätungszuschlages mit 10% gerechtfertigt. Die im Vorhalt vom 1.4.2017 gesetzte Frist mit 30.4.2019 wurde nicht eingehalten. Weiters haben Sie die fehlenden Unterlagen auch nicht innerhalb der in Ihrem Schreiben vom…