…2013, 2010/16/0019, wonach es bei der Beurteilung des Verschuldens an der Nichtentrichtung der Abgaben nicht darauf ankommt, dass den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft kein Verschulden trifft). Dass im Zeitpunkt der Konkurseröffnung am Abgabenkonto der Gesellschaft keine weiteren Abgaben aushafteten, ist richtig…
…nicht haftungsrelevant. Ein Verschulden des Geschäftsführers am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit sei für das Haftungsverfahren ebenso wenig von Bedeutung wie die Pflicht zur rechtzeitigen Stellung eines Konkursantrages, da die abgabenrechtliche Geschäftsführerhaftung nicht an dieselben Voraussetzungen anknüpfe wie die zivilrechtliche. Für das Haftungsverfahren sei es entscheidend, ob…
…abgabenrechtlicher Pflichten durch den Vertreter, das Verschulden des Vertreters und die Kausalität zwischen Pflichtverletzung und Abgabenausfall voraus. Für die Haftungsinanspruchnahme nach § 9 BAO kommt es aber nicht darauf an, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der Primärschuldnerin ein Verschulden trifft (vgl. VwGH 13.9.1988…
…das Insolvenzgericht habe kein Verschulden festgestellt, wird ausgeführt, dass es für die Haftung nach § 9 BAO unbeachtlich ist, ob den Geschäftsführer ein Verschulden an der Zahlungsunfähigkeit trifft (vgl Ritz/Koran, BAO7, § 9 Rz 10). Das für die Haftung maßgebliche Verschulden kann somit auch außerhalb des…
…Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit seien. Die Haftung nach § 9 BAO sei eine Ausfallshaftung. Voraussetzung sei die objektive Uneinbringlichkeit der betreffenden Abgabe im Zeitpunkt der Inanspruchnahme des Haftenden…
…oder Unterlagen dem Finanzamt vorzulegen, die aussagekräftig dokumentieren könnten, dass die Bf. ohne Ihr Verschulden an dessen Entrichtung gehindert gewesen sei. Gemäß § 80 BAO hätten die zur Vertretung juristischer Personen berufenen Personen insbesondere dafür zu sorgen, dass die Abgaben aus den Mitteln, die sie verwalten…
…des Beschwerdeverfahrens wurden Ihrerseits die Schuldlosigkeit an der Zahlungsunfähigkeit sowie das Fehlen liquider Mittel vorgebracht. Diesbezüglich ist Folgendes auszuführen: Bezüglich der Haftungsfrage nach § 9 BAO ist es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein Verschulden trifft und ob er auf Grund…
…die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Die haftungsgegenständlichen Abgabenforderungen gegen die Primärschuldnerin waren insofern strittig, als im Beschwerdeverfahren vorgebracht wurde, dass tatsächlich nicht mehr die vollen Löhne und Gehälter für…
…es nicht entscheidungswesentlich, ob den Geschäftsführer an der Zahlungsunfähigkeit der GmbH ein V erschulden trifft, da nicht das Verschulden an (und der Schaden aus) der Insolvenz ins Gewicht fällt, sondern das Verschulden an der nicht ordnungsgemäßen (rechtzeitigen) Abgabenentrichtung vor Konkurseröffnung. Aktenkundig ist, dass der Bf…
…die Stellung als Vertreter, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Unbestritten ist, dass die Abgaben, für die der Beschwerdeführer zur Haftung herangezogen wird, infolge Schließung des Unternehmens und Aufhebung des…
…eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. 1.) Vorliegen einer Abgabenforderung gegen den Vertretenen: Die mit Haftungsbescheid geltend gemachte Umsatzsteuer 4/2011 reduzierte sich infolge Überrechnung eines Guthabens vom Abgabenkonto der Bf. von Euro 2…
…oder etwa bei abrupt auftretender Krankheit, die den Abgabepflichtigen an der Fristwahrung hinderte. Von keinem groben Verschulden an der Versäumung von Zahlungsfristen wird weiters auszugehen sein, wenn eine Abgabenentrichtung wegen Zahlungsunfähigkeit unmöglich ist oder wenn die Abgabenentrichtung deshalb unzumutbar wäre, weil nur durch Verschleuderung von…
…die Uneinbringlichkeit dieser Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, ein Verschulden des Vertreters an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Es ist unstrittig, dass es sich bei den gegenständlichen Haftungsbeträgen um Abgabenforderungen gegen die ***Firma1kurz*** handelt, deren Geschäftsführer und somit Vertreter iSd…
…wenn die Anteile an der Gesellschaft nicht verkauft worden wären und der Beschwerdeführer weiter Geschäftsführer gewesen wäre, ist dazu auszuführen: Haftungsbegründend ist die schuldhafte Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten. Ein Verschulden des Geschäftsführers am Eintritt der Zahlungsunfähigkeit der Gesellschaft ist für die abgabenrechtliche Haftung ebensowenig von Bedeutung…
…die vertretene Gesellschaft, die Vertreterstellung, die Uneinbringlichkeit der Abgabenforderung, eine Pflichtverletzung des Vertreters, dessen Verschulden an der Pflichtverletzung und die Ursächlichkeit der Pflichtverletzung für die Uneinbringlichkeit. Eine bestimmte Schuldform ist nicht gefordert, weshalb leicht fahrlässiges Handeln oder Unterlassen des Vertreters ausreichen (Ritz, BAO6, § 9 Tz…
…2011, 2007/15/0169 ). (Ritz, BAO 6 , § 217, Tz 44) Im Allgemeinen wird kein grobes Verschulden an der Versäumung von Zahlungsfristen vorliegen, wenn eine Abgabenentrichtung unmöglich ist, zB bei Zahlungsunfähigkeit (Kamhuber/Mühlberger/Pilz/Rathgeber, Abgabenordnung, 50; Unger in Althuber/Tanzer/Unger, BAO- HB, § 217, 647…
…im Haftungsverfahren die Gründe aufzuzeigen, die ihn ohne sein Verschulden an der rechtzeitigen Abgabenentrichtung gehindert haben. Es sind im vorliegenden Fall in der Beschwerde insgesamt keinerlei Umstände aufgezeigt worden, welche die Annahme einer schuldhaften Pflichtverletzung widerlegen könnten. Hinsichtlich der K 07-09/2016 im Betrag…
…der Säumnis im Zusammenhang mit der Entrichtung von Abgaben ist geeignet, die Höhe des Säumniszuschlags zu mindern und neu festzusetzen. Im Allgemeinen wird kein grobes Verschulden an der Versäumung von Zahlungsfristen vorliegen, wenn eine Abgabenentrichtung unmöglich ist, zB bei Zahlungsunfähigkeit (Kamhuber/Mühlberger/Pilz/Rathgeber, Abgabenordnung…
…Fehler aufgefallen, die Umsatzsteuer wäre umgehend am 7. Februar 2012 nachbezahlt worden, weshalb die Bf. kein grobes Verschulden an der Säumnis treffe. ********** Diesen Antrag wies das Finanzamt mit Bescheid vom 28. Februar 2012 ab und führte begründend aus, dass bei Inanspruchnahme eines Begünstigungstatbestandes, wie ihn §…
…brachte ergänzend vor, dass dem Bf. kein grobes Verschulden, weder grobes Auswahl- noch ein grobes Kontrollverschulden anzulasten sei. Die monatliche Buchhaltung werde durch die Kanzlei erstellt und die Umsatzsteuervoranmeldungen würden fristgerecht an das Finanzamt übermittelt. Nach Fertigstellung der Buchhaltung würden dem Bf. die Auswertungen sowie…