…der Bf. bereits im Jahre 2011, also somit auch im Zeitpunkt des Ergehens des Einkommensteuerbescheides 2011 am 21. Mai 2012 Kenntnis von dieser Tatsache und - hatte er Kenntnis von der Existenz der diesbezüglichen Rechnungen. Bemerkt sei, dass es sich insbesondere beim erstgenannten Gegenstand, dem MacBook…
…Nichtgeltendmachen von bereits vorliegenden Beweisen bzw. Tatsachen nicht auf grobes Verschulden der Antragstellerin zurückzuführen ist. Diesbezüglich wurden von der Antragstellerin keinerlei Angaben gemacht, der Verweis darauf, dass sie auf die Richtigkeit des EW-Bescheides vertraut hätte, kann jedenfalls nicht aufzeigen, dass eine derartiges grobes Verschulden…
…BF unter Wiederholung des bisherigen Vorbringens ergänzend aus: Die gegenständlichen Rechnungen seien bereits im Zeitpunkt der Bescheiderlassung existent gewesen (nova reperta). Ein Verschulden der BF an der behördlichen Unkenntnis entscheidungswesentlicher Umstände (zB. an der Nichtgeltendmachung von Betriebsausgaben in der Abgabenerklärung) stelle idR keinen Grund dar…
…Erstens ist das Hervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln ist aus der Sicht des jeweiligen Verfahrens zu beurteilen. Daher können zB Kenntnisse des Lohnsteuerprüfers für die Einkommensteuerveranlagung neu hervorkommen. Zweitens schließt ein allfälliges Verschulden der Behörde an der Nichtausforschung von Sachverhaltselementen die amtswegige Wiederaufnahme nicht aus…
…Gerade die Tatsache, dass grobes Verschulden unschädlich ist, lässt nur den Rückschluss zu, dass auf den Kenntnisstand der Behörde abzustellen ist: Grobes Verschulden am nicht Vorbringen von Tatsachen im Abgabenverfahren kann nur dann vorliegen, wenn der Abgabepflichtige diese Tatsachen kannte und ihm deren abgabenrechtliche Relevanz…
…dass unstrittig nicht angesetzte außergewöhnliche Belastungen Tatsachen im Sinn des § 303 BAO darstellen. Ein etwaiges selbst grobes Verschulden der Partei an der behördlichen Unkenntnis entscheidungsrelevanter Umstände (Nichtgeltendmachung von außergewöhnlichen Belastungen in der Abgabenerklärung) schließe nicht die sich zu Gunsten der Partei auswirkende Wiederaufnahme des Verfahrens…
…Ein Verschulden der Partei an der Nichtgeltendmachung von Tatsachen oder Beweismitteln ist in Folge der Neufassung des § 303 Abs. 1 BAO durch das FVwGG 2012 bei der Wiederaufnahme auf Antrag - ebenso wie das Verschulden der Behörde bei einer Wiederaufnahme von Amts wegen - kein Hindernis für…
…ersichtlich. Es liegen nunmehr neu hervorgekommene Tatsachen im Sinne des § 303 BAO vor, sodass eine Wiederaufnahme des Verfahrens möglich ist. Ein Verschulden der Partei an der behördlichen Unkenntnis entscheidungsrelevanter Umstände (zB an der Nichtgeltendmachung von Betriebsausgaben in der Abgabenerklärung) stellt idR keinen Grund dar, eine…
…des § 303 Abs 1 durch das FVwGG 2012 (grobes) Verschulden des BF der Bewilligung einer Wiederaufnahme als Folge nicht mehr entgegen. Ein Verschulden der Partei an der behördlichen Unkenntnis entscheidungsrelevanter Umstände (zB an der Nichtgeltendmachung von Betriebsausgaben in der Abgabenerklärung) stellt damit keinen Grund dar…
…schlüssig dargelegt.(Neuhervorkommen von Tatsachen und Beweismitteln zur Lagermiete) o Die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Antrages notwendig sind fehlen. o Die Angaben, die zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind fehlen.“ Am 13.Dez.2013…
…Verwertung noch nicht zur Verfügung gestanden sind. Von einem nachträglichen Hervorkommen von Tatsachen, die im abgeschlossenen Verfahren ohne Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten, könne keine Rede sein, wenn die Partei mangels Mitwirkung am wiederaufzunehmenden Verfahren die maßgebenden Tatsachen nicht vorgebracht hat (vgl…
…zur Beurteilung des fehlenden groben Verschuldens an der Nichtgeltendmachung im abgeschlossenen Verfahren notwendig sind. § 304. Nach Eintritt der Verjährung ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens ausgeschlossen, sofern ihr nicht ein a) innerhalb des Zeitraumes, bis zu dessen Ablauf die Wiederaufnahme von Amts wegen unter der Annahme…
…Abgabenverfahren eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 BAO (BMF vom 28.10.2005, BAO-Erlässe 12/61 "Wiederaufnahme zur Aufhebung eines zu Unrecht auf § 295 BAO gestützten Bescheides"). Den Wiederaufnahmewerber trifft in derartigen Fällen idR kein grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung dieses Umstandes im abgeschlossenen…
…Finanzamt in den Einkommensteuererklärungen ohne Hinweis auf die Tatsache, dass das Kind am Ort X studiert, von sich aus bei der Bf. von Amts wegen den Freibetrag in Ansatz bringen müsste. Da die Familienbeihilfe auch für ein am Wohnort eines Steuerpflichtigen studierendes Kind zustehen kann…
…Wortgruppe "ohne grobes Verschulden der Partei nicht geltend gemacht werden konnten" bewirkt eine Gleichstellung mit der Behandlung der Behörde bei der amtswegigen Wiederaufnahme. Ein grobes Verschulden an der vorherigen Nichtgeltendmachung war im vorliegenden Fall aber ohnehin kein Thema. • Die Umformulierung von früher "Tatsachen oder Beweismittel…
…Da der Bf. in seiner Beschwerde der belangten Behörde eine unrichtige rechtliche Beurteilung vorwarf, wird im Übrigen darauf hingewiesen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes neue Erkenntnisse in Bezug auf die rechtliche Beurteilung von Sachverhaltselementen keine Tatsachen iSd § 303 Abs. 1 lit. b BAO sind…
…an der Ermittlung mitzuwirken, sei von ihm zu verantworten und ist darin ein grobes Verschulden zu sehen, das ursächlich für die Nichtgeltendmachung entscheidungsrelevanter Umstände ist. Mangels dargelegter neu hervorgekommener Tatsachen und Beweismittel sei die beantragte Wiederaufnahme daher als unbegründet abzuweisen. 8. Der Vorlageantrag wurde ohne…
…Abgabenverfahren eine neu hervorgekommene Tatsache iSd § 303 BAO (BMF vom 28.10.2005, BAO-Erlässe 12/61 "Wiederaufnahme zur Aufhebung eines zu Unrecht auf § 295 BAO gestützten Bescheides"). Den Wiederaufnahmewerber trifft in derartigen Fällen idR kein grobes Verschulden an der Nichtgeltendmachung dieses Umstandes im abgeschlossenen…
…RV/5101246/2011). Dies gilt auch für die §§ 304 und 305 BAO. Fehlendes grobes Verschulden der Partei an der Nichtgeltendmachung der neuen Tatsache oder des neuen Beweismittels im abgeschlossenen Verfahren ist beim Neuerungstatbestand des § 303 Abs. 1 lit. b BAO idF des FVwGG keine tatbestandsmäßige…
…und dass das grobe Verschulden der Partei an der Nichtgeltendmachung des Wiederaufnahmegrundes im abgeschlossenen Verfahren, einer Wiederaufnahme nicht mehr entgegenstehen kann. Normzweck dieser Neuregelung ist, Wiederaufnahmeanträge nicht daran scheitern zu lassen, dass die Wiederaufnahmewerber (insbesondere in Unkenntnis der Judikatur) die von der Rechtsprechung verlangten Inhaltserfordernisse…