IM NAMEN DER REPUBLIK Der Finanzstrafsenat Salzburg 5 des Bundesfinanzgerichtes hat in der Finanzstrafsache gegen Herrn ***Bf1***, geboren 1976, Kraftfahrer, ***Bf1-Adr*** wegen der Finanzvergehen der Verletzung der Verschlusssicherheit gemäß § 48 Abs. 1 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) in Tateinheit mit Finanzvergehen des gewerbsmäßigen Schmuggels…
…mit dem Zeichen yyy , welcher die Nämlichkeit der Waren gesichert hatte, widerrechtlich abgenommen hatten. Wobei die Bf. von dieser Verschlussverletzung wusste und auch wusste, dass die Waren im Versandverfahren befördert worden waren. Durch Übernahme dieser Waren seien auf sie, als Warenempfänger, die Pflichten des Hauptverpflichteten…
…den Zweck der Warenkontrolle, die Anzahl der Proben, die Art der Kennzeichnung, einen Hinweis auf die Ausfolgung einer amtlich gesicherten Gegenprobe (mit Verweis auf die Folgen einer Verschlussverletzung), den Vermerk, dass kein Musterverzicht abgegeben wurde sowie den Lieferanten des Mineralöls. Die Niederschrift ist von den…
…Rollfuhrauto der Spedition NN nach Spielfeld. Anlässlich der Warenzustellung an die Fa. E3. wurden dann die Unregelmäßigkeiten (Verschlussverletzung, Umladung) entdeckt. Gerade von M. hätte aufgrund der oben angeführten auf ein unerledigtes Versandverfahren hinweisenden Dokumenten die Erkenntnis erwartet werden müssen, dass es sich um ein Versandverfahren…
…den Zweck der Warenkontrolle, die Anzahl der Proben, die Art der Kennzeichnung, einen Hinweis auf die Ausfolgung einer amtlich gesicherten Gegenprobe (mit Verweis auf die Folgen einer Verschlussverletzung), den Vermerk, dass kein Musterverzicht abgegeben wurde sowie den Lieferanten des Mineralöls. Die Niederschrift ist von den…