…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte " führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). …
…einer erheblichen Härte. Eine Verschleuderung bzw. eine Veräußerung unter Wert des Vermögens dürfe vom Finanzamt nicht verlangt werden und werde vom Finanzamt auch nicht verlangt. Die "finanziellen Möglichkeiten" des Beschwerdeführers seien nicht näher definiert worden und Grundvermögen müsse nicht zwangsläufig veräußert werden, sondern stehe auch…
…diese Liegenschaft sofort und ohne Vorlauf zu veräußern, wären damit unzweifelhaft ganz wesentliche Verkaufspreisabschläge verbunden, die endgültig zu Lasten der Vermögenssituation des Beschwerdeführers gehen. Gerade eine solche Verschleuderung von Vermögenswerten soll aber durch Gewährung von Zahlungserleichterungen gem. § 212 BAO vermieden werden (VwGH vom 04.09…
…5.4.1957, 0975/55) oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen. Dieses Ergebnis wird selbst dann vertreten, wenn Zinsverluste zu endgültigen Vermögenseinbußen führen. Eine Verschleuderung des Vermögens darf nicht verlangt werden (VwGH 18.6.1993, 91/17…
…die sofortige Entrichtung der Abgaben mit einer Verschleuderung des Vermögens einher ginge (siehe auch Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, Wien 1999, Orac, § 212 Tz. 8 und die dort zitierte Judikatur). Es ist Aufgabe des Ansuchenden, diese Umstände konkret an seiner Einkommens und Vermögenssituation darzulegen. Die lediglich allgemeine…
…1994) 2247 mwN). Eine Verschleuderung des Vermögens darf keinesfalls gefordert werden (VwGH 25.11.1983, 83/17/0114; 18.6.1993, 91/17/0041). Im gegenständlichen Fall würde die sofortige Entrichtung des gesamten Abgabenbetrages den Bestand der Erwerbsquelle der Beschwerdeführerin ernsthaft gefährden. Dass die Beschwerdeführerin…
…Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Das Vorhandensein ausreichender liquider Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte " führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). …
…Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der erheblichen Härte führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 04.09.2008, 2007/17/0118). Im Stundungsansuchen hat der Bf. kein Vorbringen zu seiner Einkommens- und Vermögenssituation getätigt…
…Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens könne zur Verneinung der erheblichen Härte fuhren (vgl VwGH 5.4.1957, 975/55; 4.9.2008, 2007/17/0118). Eine Verschleuderung des Vermögens dürfe jedoch nicht verlangt werden (vgl VwGH 4.2…
…begründen könnten. Die Beschwerdeführerin hat auch zum Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 14. November 2025, mit dem der Beschwerdeführerin das vorstehend wiedergegebene Zahlenmaterial vorbehalten worden ist, keine Stellungnahme abgegeben. Warum es im Fall nicht nachgesehener Abgabenschuldigkeiten zu einer Verschleuderung des Vermögens (insbesondere Liegenschaften) kommen sollte, hat…
…Abgaben in eine wirtschaftliche Notlage oder finanzielle Bedrängnis im Sinne einer Beeiträchtigung des notdürftigen Unterhaltes seiner Person und jener Personen, für die er unterhaltspflichtig ist, geraten und die Entrichtung - bei Vorhandensein von Vermögen - nur unter Verschleuderung des Vermögens möglich wäre. Dieser Offenlegungspflicht ist der Bf…
…zirka 100.000 €) nachrangig sichergestellt. 2.6. Aus folgenden Gründen ist im Beschwerdefall nicht zu erkennen, dass die den Gegenstand des Stundungsansuchens bildenden Steuerschulden nur unter Verschleuderung von Vermögenswerten entrichtet werden könnten: a) Wie bereits erwähnt, ist der Bf. Eigentümer eines Mietshauses in Deutschland…
…der Abgabenschuld nicht gezwungen, sein Vermögen zu veräußern oder gar zu verschleudern; vielmehr ist das Vorbringen, er müsse einen Kredit aufnehmen, so zu verstehen, dass er dazu auch tatsächlich in der Lage ist. Aus dem Einkommensteuerbescheid des Beschwerdeführers für 2013 vom 9. September 2014 ergibt…
…und ausreichend vorzusorgen (VwGH 4.6.1986, 84/13/0290). Das Vorhandensein von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen kann eine erhebliche Härte ausschließen; eine Verschleuderung des Vermögens wird jedoch nicht verlangt (VwGH 18.6.1993, 91/17/0041). Eine Gefährdung der Einbringlichkeit ist nach § 212 Abs…
…oder finanzielle Bedrängnis im Sinne einer Beeinträchtigung des notdürftigen Unterhaltes seiner Person und jener Personen, für die sie unterhaltspflichtig ist, geraten wäre und dass - bei Vorhandensein von Vermögen - die Entrichtung nur unter Verschleuderung des Vermögens möglich wäre. Im gesamten Anbringen erfolgte keine Darstellung des Vermögens…
…vor, wenn die Einhebung 1. die Existenz des Abgabepflichtigen oder seiner ihm gegenüber unterhaltsberechtigten Angehörigen gefährden würde; 2. mit außergewöhnlichen wirtschaftlichen Auswirkungen verbunden wäre, etwa wenn die Entrichtung der Abgabenschuldigkeit trotz zumutbarer Sorgfalt nur durch Vermögensveräußerung möglich wäre und dies einer Verschleuderung gleichkäme. § 3. Eine…
…Bedrängnis im Sinne einer Beeinträchtigung des notdürftigen Unterhaltes ihrer Person und jener Personen, für die sie unterhaltspflichtig ist, geraten und - im Fall des Vorhandenseins von Vermögen - die Entrichtung nur unter Verschleuderung des Vermögens möglich wäre. Die Angaben, die eine Beurteilung des Vorliegens einer erheblichen Härte…
…Umstände darzutun, auf die er sein Stundungsbegehren stützt. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118). Zur…
…im Sinne des § 212 BAO liegt z.B. vor, wenn der notdürftige Unterhalt durch die Abgabenentrichtung beeinträchtigt wäre. Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur von veräußerbarem oder belastungsfähigem Vermögen kann zu einer Verneinung einer erheblichen Härte führen; eine Verschleuderung des Vermögens darf aber…
…werden kann (VwGH 24.2.1993, 91/13/0200). Das Vorhandensein ausreichender flüssiger Mittel oder auch nur veräußerbaren oder belastungsfähigen Vermögens kann zur Verneinung der "erheblichen Härte" führen, wobei lediglich eine Verschleuderung des Vermögens nicht verlangt werden darf (VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118)…