…April 2015, Zl. 100000/90.241/26/2012-AFB/Ni, machte das Zollamt Wien gegenüber dem Beschwerdeführer (Bf.) als Beteiligtem an der Entziehung von Versandwaren aus der zollamtlichen Überwachung, die näher dargestellte Zollschuld gemäß Art. 203 Zollkodex (ZK) im Rahmen eines Gesamtschuldverhältnisses geltend. Begründens wurde…
…zweiter Anstrich Zollkodex (ZK) ivm § 2 Abs. 1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG) für die Bf. als Beteiligte an der Entziehung der Versandwaren aus der zollamtlichen Überwachung die Abgabenschuld festzusetzen. Ausgesprochen wurde, dass mit mehreren Unternehmen ein Gesamtschuldverhältnis begründet werde und zwar mit der Fa. ***7***…
…neu gestalten kann. Es trifft zu, dass Zollbeteiligte berechtigt sind, Versandwaren im Allgemeinen bei jeder Zollstelle in der Union zu gestellen. Im gegenständliche Fall war es im hier betroffenen Versandverfahren jedoch die von der Abgangsstelle vorgegebene Bestimmungsstelle Wien, bei der die Waren aus der Sicht…
…neu gestalten kann. Es trifft zu, dass Zollbeteiligte berechtigt sind, Versandwaren im Allgemeinen bei jeder Zollstelle in der Union zu gestellen. Im gegenständliche Fall war es im hier betroffenen Versandverfahren jedoch die von der Abgangsstelle vorgegebene Bestimmungsstelle Wien, bei der die Waren dem Antragsprinzip folgend…
…gewesen wäre, dass die Versandwaren der zollamtlichen Überwachung entzogen worden wären, ist keinesfalls Artikel 203 Abs. 3 erster Anstrich Zollkodex anzuwenden. Feststeht und dies wird auch im angefochtenen Bescheid eingeräumt, dass die Versandwaren auf jeden Fall zur Abfertigung zum freien Verkehr angemeldet wurden, also ein…
…kann keine vom Zollamt bestätigten Unterlagen vorlegen, die eine Gestellung und Anmeldung der Waren durch den Lenker des Beförderungsmittels belegen würde. Außerdem unterblieb auch eine Bestätigung des Eintreffens der Versandwaren. Dies wurde erst nach Urgenz der ***6*** am 11. Oktober 2017 nachgeholt und erfolgte offensichtlich…
…da das Entziehen der Waren aus der zollamtlichen Überwachung die vorschriftsmäßige Abwicklung des Versandverfahrens im Endeffekt nicht beeinträchtigt habe. Außerdem sei die Wiedergestellung der Versandwaren trotz dieses Fehlers ordnungsgemäß erfolgt, wodurch sich im gegenständlichen Fall kein Unterschied zum Versand mit einem T1 ergebe. Die Bf…
…2 ZK-DVO vor, dass ein Versandverfahren als beendet gelte, wenn die Versandwaren in einem Drittland eine zulässige zollrechtliche Bestimmung erhalten hätten. Im vorliegenden Fall sei aber das Versandverfahren durch die Übernahme des zugelassenen Empfängers ohnehin beendet worden. Die Zollschuld sei darauffolgend wegen Entziehens der…
…erst bei nachträglichen Ermittlungen festgestellt wurde, dass sich die jeweiligen LKW mit der betreffenden Versandware und den zugehörigen Versandscheinen aufgrund jeweils fehlender Passierscheine nie auf dem Amtsplatz des Zollamtes Hafen Wien befunden haben. Im Hinblick auf die gegenständliche Sendung kam das Schiff, welches unterschiedliche Container -…
…erst bei nachträglichen Ermittlungen festgestellt wurde, dass sich die jeweiligen LKW mit der betreffenden Versandware und den zugehörigen Versandbegleitdokumenten aufgrund jeweils fehlender Passierscheine nicht auf dem Amtsplatz des Zollamtes Hafen Wien befunden haben. Im Hinblick auf die gegenständlichen Sendung kam das Schiff, welches unterschiedliche Container -…
…Versandverfahrens) der Bestimmungsstelle unter den dort genannten Voraussetzungen zu gestellen. Art. 406 und 408 ZK-DVO zufolge hat ein (im Versandverfahren) zugelassener Empfänger über am zugelassenen Ort eingetroffene Versandwaren die Bestimmungsstelle mit „Ankunftsanzeige“ zu unterrichten, kann nach Erteilung der „Entladeerlaubnis“ die Ware entladen und hat…
…ordnungsgemäße Erledigung des Versandscheines innerhalb der festgesetzten Gestellungsfrist ist unterblieben, weshalb vom Zollamt Wien weitere behördliche Ausforschungen über den Verbleib der Versandware in die Wege geleitet wurden. Durch die von der im Versandschein angeführten Warenempfängerin "B, Adresse2" an das Zollamt Wien in der Folge übermittelte…
…ordnungsgemäße Erledigung des Versandscheines innerhalb der festgesetzten Gestellungsfrist ist unterblieben, weshalb vom Zollamt Wien weitere behördliche Ausforschungen über den Verbleib der Versandware in die Wege geleitet wurden. Durch die von der im Versandschein angeführten Warenempfängerin "B, Adresse2" an das Zollamt Wien in der Folge übermittelte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch MMag. Daniel Pinzger, Kapuzinergasse 8/4, 6020 Innsbruck, über die Beschwerde vom 20. Jänner 2020 gegen den Bescheid des Zollamtes St. Pölten Krems Wiener Neustadt (nun…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die Beschwerden der ***[1]*** Vertriebsges.m.b.H., ***[2]*** ***[3]***, ***[4]***, vertreten durch BMA Brandstätter Rechtsanwälte GmbH, 1010 Wien, Wallnerstraße 3, vom 24. 7. 2015 und vom 27. 7. 2015 gegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri. in der Beschwerdesache B., Adr., als Insolvenzverwalter im Konkurs der C., Adr1, gegen den Bescheid des Zollamtes Linz Wels vom 02.02.2012, Zl. 1/14/2011, betreffend Vorschreibung von Einfuhrumsatzsteuer zu Recht erkannt…