…Offenen Gesellschaft (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) Guthaben auf dem Abgabenkonto der Gesellschaft nur auf Antrag, nicht jedoch von Amts wegen, zur Tilgung rückständiger auf den Abgabenkonten der Gesellschafter bestehender Abgabenschuldigkeiten herangezogen werden. Da der Argepartner somit nicht alleine über das Konto der ARGE verfügen durfte…
…Offenen Gesellschaft (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) Guthaben auf dem Abgabenkonto der Gesellschaft nur auf Antrag, nicht jedoch von Amts wegen, zur Tilgung rückständiger auf den Abgabenkonten der Gesellschafter bestehender Abgabenschuldigkeiten herangezogen werden. Da der Argepartner somit nicht alleine über das Konto der Arge verfügen durfte…
…Offenen Gesellschaft (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) Guthaben auf dem Abgabenkonto der Gesellschaft nur auf Antrag, nicht jedoch von Amts wegen, zur Tilgung rückständiger auf den Abgabenkonten der Gesellschafter bestehender Abgabenschuldigkeiten herangezogen werden. Da der Argepartner somit nicht alleine über das Konto der ARGE verfügen durfte…
…Offenen Gesellschaft (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) Guthaben auf dem Abgabenkonto der Gesellschaft nur auf Antrag, nicht jedoch von Amts wegen, zur Tilgung rückständiger auf den Abgabenkonten der Gesellschafter bestehender Abgabenschuldigkeiten herangezogen werden. Da der Argepartner somit nicht alleine über das Konto der ARGE verfügen durfte…
…Offenen Gesellschaft (OG) und Kommanditgesellschaften (KG) Guthaben auf dem Abgabenkonto der Gesellschaft nur auf Antrag, nicht jedoch von Amts wegen, zur Tilgung rückständiger auf den Abgabenkonten der Gesellschafter bestehender Abgabenschuldigkeiten herangezogen werden. Da der Argepartner somit nicht alleine über das Konto der Arge verfügen durfte…
…213 Abs. 1 BAO dar. Auch der Einwand des Bf., dass die Verrechnung mit nicht fälligen Ratenzahlungen erfolgt sei, geht ins Leere, weil nur die Verwendung von Guthaben gemäß § 215 Abs. 1 BAO die Fälligkeit der zu verrechnenden Abgabenschuldigkeiten voraussetzt, nicht aber die Gebarung nach §…
…Verbuchung von Abgabenschuldigkeiten ist ohne unnötigen Aufschub und in einer von sachlichen Gesichtspunkten bestimmten Reihenfolge vorzunehmen. Eine Verrechnung auf Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, darf gemäß § 214 Abs. 3 BAO nur nach Maßgabe des § 212a Abs. 8 BAO erfolgen. Zur Entrichtung oder Tilgung von Abgabenschuldigkeiten…
…Betracht (siehe Rz. 33). Zur Abgabennachsichtsfrage: Fällige Abgabenschuldigkeiten können auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre (§ 236 Abs. 1 BAO). Von Seiten des Beschwerdeführers wird § 3 Abs. 2 lit…
…Gebarung für jeden Abgabepflichtigen, … , nach den einzelnen Abgaben getrennt oder zusammengefaßt, jedoch abgesondert von den im Abs. 1 genannten Abgaben zu verbuchen. § 214 Abs. 3 BAO, letzter Satz lautet: Eine Verrechnung auf Abgabenschuldigkeiten, deren Einhebung ausgesetzt ist, darf nur nach Maßgabe des § 212a Abs…
…sind Zahlungen dem der Abgabenbehörde auf dem Zahlungsbeleg bekannt gegebenen Verwendungszweck entsprechend zu verrechnen, soweit sie Abgabenschuldigkeiten betreffen. Dies gilt sinngemäß für die Verwendung sonstiger Gutschriften, soweit sie im Zusammenhang mit einer in den Abgabenvorschriften vorgesehenen Selbstbemessung oder Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben entstehen. Gemäß …
…Konzept zu überprüfenden Kriterien wie zB die Marketingaktivitäten oder die tatsächliche Entscheidungsfindung. Im Übrigen verweist der VwGH auf seine Judikatur zur Dokumentation. Dh diese Dokumentationserfordernisse für das Vorliegen von Betriebsausgaben sind auch für IP-Verrechnungen anzuwenden. Aus der Dokumentation ergibt sich, dass sich die Markenrechte…
…Nur die Verrechnung von Umsatzsteuerbeträgen mit Darlehensbeträgen sei zweifelhaft gewesen und hätte allenfalls dieser Verrechnung widersprochen werden müssen. Die Umsatzsteuer aus der Verwertung hätte dann allenfalls auf Grund der im Zeitpunkt der Übernahme der Geschäftsführertätigkeit durch den Bf bestehenden Überschuldung einbehalten und in die allgemeine…
…unter der GZ RV/7101212/2024 anhängig. In dem Verfahren ist lediglich strittig ob die Verrechnung von Abgabenschuldigkeiten auf dem Abgabenkonto ***1*** mit dem Guthaben des Abgabenkontos ***2*** rechtmäßig erfolgt ist. Die Voraussetzungen für die Genehmigung von Verfahrenshilfe sind in § 292 Abs 1 BAO wie…
…1090 Wien, über deren Beschwerde vom 15. April 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich (vormals Finanzamtes Wien 4/5/10 ) vom 5. April 2019 über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten, Steuernummer ***BF1StNr1***, nach Durchführung einer mündlichen Verhandlung am 12. September 2023 in Anwesenheit…
…den Bescheid des Finanzamtes Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 18.10.2018, Abgabenkontonummer Nr., über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…unter der GZ RV/7101212/2024 anhängig. In dem Verfahren ist lediglich strittig ob die Verrechnung von Abgabenschuldigkeiten auf dem Abgabenkonto ***BF1StNr4*** mit dem Guthaben des Abgabenkontos ***BF1StNr3*** rechtmäßig erfolgt ist. Die Voraussetzungen für die Genehmigung von Verfahrenshilfe sind in § 292 Abs 1 BAO wie…
…da nach § 214 (1) BAO Zahlungen und sonstige Gutschriften mit den Fälligkeitstag nach ältesten verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen sind. Die von der Behörde vorgenommene Verrechnung ist willkürlich und entspricht daher nicht den gesetzlichen Vorschriften. […]" Der BF beantragte die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Am 15…
…zu verrechnen. Gemäß § 214 Abs. 8 BAO ist eine sich aus einem Abgabenbescheid ergebende sonstige Gutschrift auf die den Gegenstand des Bescheides betreffenden verbuchten Abgabenschuldigkeiten zu verrechnen; ein sodann noch verbleibender Teil der sonstigen Gutschrift ist für den Fall, dass der Abgabenbescheid die Festsetzung von…
…Jahre 2008, 2009 und 2010, sowie die Buchungslogik der Verrechnung von Raten auf den ältesten Rückstand eingewendet. Diese Festsetzungen und in der Folge eintretenden Nachforderungen einer Steuerschuld für die Jahre 2008, 2009 und 2010 sind aber mit Sinn und Zweck des Gesetzes vereinbar. Die steuerliche…
…daß im Zweifel bei der Verrechnung von Abgabenschuldigkeiten nicht nur die Vorschrift des § 214 BAO, sondern eben zugunsten des Beschuldigten sinngemäß die Verrechnungsvorschrift des § 1416 ABGB heranzuziehen ist und Eingänge von Abgabenzahlungen in diesem Fall auf die dem Schuldner am meisten beschwerliche Schuld anzurechnen ist…