…Grund der Tatsache, dass dieser durch die handelsrechtlich verankerte Sekundärhaftung Arbeitgeberfunktion ausübe, die Verpflichtung zur Entrichtung aller anfallenden Lohnabgaben (Dienstgeberbeitrag). Dies gelte auch für den gem. § 57 Handelskammergesetz zu bemessenden Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag. (Der Lohnsteuerbescheid 2011 und 2012 liege bei). Hinsichtlich der Heranziehung zur Haftung…
…Mittel zur gänzlichen Entrichtung der Abgabenschuldigkeiten die Abgabenbehörde im Verhältnis zu den anderen Gläubigern nicht benachteiligt hat. Ein derartiger Nachweis hätte nur durch die Erbringung eines vom Bf. mehrmals geforderten Gleichbehandlungsnachweises zu den jeweiligen Fälligkeitstagen erfolgen können. Eine derartiger Nachweis ist jedoch unterblieben, sodass der…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem Vertreter (vgl. VwGH 18.10.2007, 2006/15/0073). Auf diesem laste auch die Verpflichtung zur…
…des Gleichbehandlungsgebotes – zur Gänze dem Finanzamt zum Fälligkeitstag abzuführen. Selbst eine nach Auszahlung der Löhne eingetretene Zahlungsunfähigkeit der Primärschuldnerin vor dem Fälligkeitstag, zu dem die Lohnsteuer abzuführen gewesen wäre, kann keinen Umstand darstellen, welche die Primärschuldnerin und damit deren Geschäftsführer von der Verpflichtung enthoben hätte…
…ist dem Haftungsbescheid zu entnehmen, welche Pflichtverletzung das Finanzamt dem Bf. vorgeworfen hat. Es handelt sich um die Verpflichtung zur Entrichtung von Abgaben für die Gesellschaft aus deren Mitteln. Der Vorwurf, das Finanzamt habe kein Ermittlungsverfahren durchgeführt, sondern dem Bf. die alleinige Behauptungs- und Beweislast…
…die Verpflichtung, die geschuldete Lohnsteuer jeweils zur Gänze zu entrichten (vgl. Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 4. Auflage, § 9, Tz. 11d, mit Hinweisen auf die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, bspw. VwGH 22.04.2008). Gemäß § 78 Abs. 3 EStG 1988 habe der Arbeitgeber, wenn die Mittel zur Auszahlung…
…worden. Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem Haftungsschuldner. Auf diesem, nicht aber auf der Behörde, laste auch die Verpflichtung zur Errechnung einer…
…dass die Unterlassung der Zahlung einen Verstoß gegen die Verpflichtung zur Abgabenentrichtung darstellt (vgl. VwGH 21.12.2005, 2001/14/0154). Eine zeitlich später erfolgte Genehmigung von Ratenzahlungen steht daher der Annahme, dass die Entrichtung bei Eintritt der Fälligkeit auf Grund schuldhaften Pflichtverletzung unterblieben ist…
…der gleichmäßigen Behandlung aller Schulden (aller Gläubiger) hinausgeht. Aus den Bestimmungen des § 78 Abs. 3 EStG 1988 ergibt sich vielmehr die Verpflichtung, dass die Lohnsteuer jeweils zur Gänze zu entrichten ist (vgl. VwGH 22.4.2009, 2008/15/0283). Reichen daher die einem Vertreter zur…
…in denen der ausländische AG in Österreich unbeschränkt steuerpflichtige AN beschäftigt, die tatsächlich überwiegend in Österreich tätig sind (wie hier -siehe Homeoffice Kosten lt Einkommensteuererklärung 2020) und für die kein freiwilliger Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde, wurde eine Verpflichtung zur Übermittlung der Daten im Sine einer Lohnbescheinigung…
…Vorjudikatur). Nach der ständigen Rechtsprechung ist daher die auf die ausbezahlten Löhne entfallende Lohnsteuer jedenfalls einzubehalten und spätestens am Fälligkeitstag in voller Höhe zu entrichten. Jede vom Geschäftsführer vorgenommene Zahlung voller vereinbarter Arbeitslöhne stellt eine schuldhafte Verletzung ihrer abgabenrechtlichen Pflichten dar, wenn die zur Verfügung…
…die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre (VwGH 28.9.2004, 2001/14/0176). Nach ständiger Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes lastet auf dem Vertreter auch die Verpflichtung zur Errechnung einer entsprechenden Quote und des Betrages, der bei anteilsmäßiger Befriedigung der Forderungen der Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre…
…die "mutwillige" Konkursanmeldung der Landesorganisation aber nicht möglich gewesen, ist daher in diesem Zusammenhang nicht relevant. 5. Fehlen ausreichender Mittel/Lohnsteuer Die Vertreter juristischer Personen haben die Rechte und Pflichten der Vertretenen. Dazu gehört nicht nur die Pflicht zur Entrichtung der Abgaben aus den verwalteten…
…der als Vorhalt zu wertenden Beschwerdevorentscheidung vom 1. Oktober 2015 zur Kenntnis gebracht, dass die Primärschuldnerin bis einschließlich Juli 2014 Gehälter ausbezahlt hat. Schon deshalb kann nicht von einer gänzlichen Mittellosigkeit der Primärschuldnerin im Zeitraum vom 17.02.2014 (Fälligkeitstag der Umsatzsteuer 2013, der Lohnsteuer…
…die Lohnsteuer von dem tatsächlichen zur Auszahlung gelangenden, niedrigeren Betrag, zu berechnen, einzubehalten und abzuführen. In der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung ist jedenfalls ein schuldhaftes Verhalten zu erblicken, (vgl. Erkenntnis, des VwGH vom 18. September 1985. ZI. 84/13/0085). Hinsichtlich der Heranziehung zur Haftung für…
…Schließlich ist die Verletzung der Verpflichtung zur Abfuhr von Steuern durch den Geschäftsführer einer GmbH unabhängig von - allenfalls - vorhandenen wirtschaftlichen Schwierigkeiten der Gesellschaft jedenfalls schuldhaft, weil es sich bei den in Rede stehenden Abgaben (Umsatzsteuer, Kapitalertragsteuer) um solche handelt, deren Entrichtung bzw Abfuhr bei korrekter…
…die Lohnsteuer von dem tatsächlichen zur Auszahlung gelangenden, niedrigeren Betrag, zu berechnen, einzubehalten und abzuführen. in der Nichtbeachtung dieser Verpflichtung ist jedenfalls ein schuldhaftes Verhalten zu erblicken. (vgl. Erk. des VwGH vom 18. September 1985, Zl. 84/13/0085). 9. Die Geltendmachung der Haftung liegt…
…Der Nachweis, welcher Betrag bei Gleichbehandlung sämtlicher Gläubiger - bezogen auf die jeweiligen Fälligkeitszeitpunkte einerseits und das Vorhandensein liquider Mittel andererseits - an die Abgabenbehörde zu entrichten gewesen wäre, obliege dem Vertreter (vgl. VwGH 18.10.2007, 2006/15/0073). Auf diesem laste auch die Verpflichtung zur…
…bedeutet inhaltliche Korrektheit. Laut derzeitiger Aktenlage ist dies nicht erfolgt. Die Verletzung abgabenrechtlicher Pflichten durch den Beschwerdeführer besteht darin, dass die Entrichtung der haftungsgegenständlichen Abgaben zu den jeweiligen gesetzlichen Fälligkeitstagen unterlassen wurde. Den zur Haftung herangezogenen Geschäftsführer einer Gesellschaft trifft die Obliegenheit, darzutun, weshalb er…
…Mandant die Verpflichtung, die Abgaben aus den von ihm verwalteten Mitteln zu entrichten, verletzt habe. Dabei bedurfte es keiner näheren Ausführungen zur Kausalität zwischen einer schuldhaften Pflichtverletzung und dem Abgabenausfall, weil im Fall eines Verschuldens die Vermutung für die Verursachung der Uneinbringlichkeit der Abgaben spricht…