…häuslichen Arbeitszimmer liegen würde, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolge. Nachdem im gegenständlichen Fall die Vortragstätigkeit jedenfalls außerhalb des im Wohnungsverband gelegenen Büros/Arbeitszimmer erfolgen würde, seien auch die anteilsmäßig abgesetzten Bürokosten bzw. die 2008 gebuchte…
…auch ungeachtet der zeitlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers und ungeachtet des Umstandes der Nutzung zu Vorbereitungs- und Korrekturzwecken - vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt…
…die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt (VwGH 19.4.2006, 2002/13/0202; 25.10.2006, 2004/15/0148 zu einem Fachhochschulvortragenden). Tätigkeiten mit Mittelpunkt innerhalb eines Arbeitszimmers sind etwa die eines Sachverständigen (VwGH 27.5.1999, 98/15/0100) und eines…
…abweisenden Beschwerdevorentscheidung vom 06.02.2025 verwies die Abgabenbehörde auf Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes, zufolge welcher der Mittelpunkt von Lehr- und Vortragstätigkeiten nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liege, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolge. Darauf…
…zu Lehrtätigkeiten und zu Vortragstätigkeiten ausgesprochen, dass der Mittelpunkt dieser Tätigkeiten - auch ungeachtet der zeitlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers - vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst…
…beantragten Kilometergelder, Parkgebühren und Tagesgelder (2.770,20 Euro) nicht als Werbungskosten anzuerkennen seien. Ad Anschaffung Bücherregal: Als Mittelpunkt einer Lehrtätigkeit gelte nach der Verkehrsauffassung zweifellos jener Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können erfolge (Hinweis auf VwGH 20.1.1999, 98…
…0132, ist der Mittelpunkt einer Lehrtätigkeit nach der Verkehrsauffassung zweifellos jener Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt. Eine solche Lehrtätigkeit kann naturgemäß nicht in einem im häuslichen Wohnungsverband befindlichen Arbeitszimmer des an öffentlichen Einrichtungen unterrichtenden Lehrers vorgenommen werden. Auch…
…an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolge. In Übereinstimmung mit der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sind daher im gegenständlichen Fall die geltend gemachten Aufwendungen für das im Wohnungsverband der Bf. gelegene Arbeitszimmer ( anteilige Betriebskosten in der Höhe von 375,84 Euro sowie…
…einer Moderatorin hat zudem große Ähnlichkeit mit Lehr- und Vortragstätigkeiten, deren Mittelpunkt vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können oder im gegebenen Fall die Übertragung der Musiksendung…
…materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt. Liegt nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit deren materieller Schwerpunkt zweifellos nicht im häuslichen Arbeitszimmer, ist es nicht mehr wesentlich…
…Beachtung der VwGH-Judikatur behandelt, sind Tätigkeiten mit Mittelpunkt außerhalb eines Arbeitszimmers u.a. die Lehrtätigkeit (Mittelpunkt ist der Ort an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt – VwGH 19.04.2006, 2002/13/0202 u.a.), das heißt Mittelpunkt der Lehrtätigkeit…
…0176). Demnach ist die Haupttätigkeit als Orchestermusikerin getrennt von der Tätigkeit als Musikschullehrerin zu beurteilen. Bei einer Lehrtätigkeit liegt der Mittelpunkt der beruflichen Tätigkeit unstrittig an dem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt und somit außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers. …
…an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können erfolgt. Die diesbezüglich beantragten Werbungskosten wurden daher nicht anerkannt. Privatanteile und sonstige nichtabzugsfähige Aufwendungen Von den beantragten Telefon-, Internet- und Handykosten wurde ein Privatanteil in Höhe von 40%, von der AfA und der Versicherung für die…
…§ 20 Rz 52 ist eine Tätigkeit mit Mittelpunkt außerhalb eines Arbeitszimmers die eines Musikers und Lehrbeauftragten (VwGH 25.10.06, 2004/15/00779), da Mittelpunkt der Ort ist, an dem die Vermittlung von (Wissen und) technischem Können selbst erfolgt. – Dass dies bei einem Berufsmusiker im…
…Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt. Liegt nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit deren materieller Schwerpunkt zweifellos nicht im häuslichen Arbeitszimmer , kommt es nicht darauf an…
…zu Lehrtätigkeiten und zu Vortragstätigkeiten ausgesprochen, dass der Mittelpunkt dieser Tätigkeiten – auch ungeachtet der zeitlichen Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers – vom materiellen Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst…
…Gehalt her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt. Liegt nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit deren materieller Schwerpunkt zweifellos nicht im häuslichen Arbeitszimmer, kommt es nicht darauf an…
…her nach der Verkehrsauffassung nicht im häuslichen Arbeitszimmer liegt, sondern an jenem Ort, an dem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt. Liegt nach dem typischen Berufsbild einer Tätigkeit deren materieller Schwerpunkt zweifellos nicht im häuslichen Arbeitszimmer, kommt es nicht mehr darauf an…
…der Verkehrsauffassung jener Ort ist, an welchem die Vermittlung von Wissen und technischem Können selbst erfolgt, während dem Setzen von Vorbereitungshandlungen unabhängig vom Ort des Tätigwerdens keine ertragsteuerliche Relevanz zukommt. Der Mittelpunkt einer Tätigkeit ist nach ihrem materiellen Schwerpunkt zu beurteilen. Im Zweifel wird darauf…
…im (häuslichen) Arbeitszimmer, sondern an jenem Ort gelegen ist, an dem die Vermittlung von Wissen und technischen Können selbst erfolgt. Eine solche Lehrtätigkeit kann naturgemäß nicht in einem im häuslichen Wohnungsverband befindlichen Arbeitszimmer des an öffentlichen Einrichtungen unterrichtenden Lehrers vorgenommen werden. Auch wenn für die…